Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kinder sowohl im Vorschul- als auch im Schulalter ist schon seit Jahren eines der zentralen Themen der Jugendhilfe. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab drei Jahren im Jahr 1996 und für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im Jahr 2013 hat zu einem starken Ausbau des Betreuungsangebots geführt.
Die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis haben sich den Herausforderungen gestellt und in den zurückliegenden Jahren zum Teil große Kraftanstrengungen unternommen, um eine gute Infrastruktur zu schaffen, damit sich junge Familien in der Kommune wohl fühlen im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
So wurden nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren (2012 bis 2022) im Ostalbkreis 37 zusätzliche Einrichtungen geschaffen mit insgesamt 2.318 genehmigten Plätzen. Die Anzahl der betreuten Kinder konnte dadurch um 16,6 % gesteigert werden. Den stärksten Anteil davon machen die Kinder im Alter unter drei Jahren aus mit einem Zuwachs um 62 %.
Neben den Kindertageseinrichtungen ist die Kindertagespflege ein wichtiges Betreuungsangebot. Das Statistische Landesamt weist von 2012 bis 2022 für den Ostalbkreis eine Zunahme der betreuten Kinder um 11,4 % aus. Auch hier machen die unter dreijährigen Kinder mit einem Zuwachs um 142,6 % den stärksten Anteil aus. Die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis unter 14 Jahren ist hingegen um 40,5 % zurückgegangen. Am Stichtag 01.03.2022 wurden im Ostalbkreis insgesamt 498 Kinder in Tagespflege betreut.
Eine zunehmende Herausforderung stellt die Gewinnung des erforderlichen Personals dar. Im genannten Zehn-Jahres-Zeitraum hat das Personal laut Statistischem Landesamt um 69 % zugenommen (+ 1.313 Personen). Bei einer Erhebung im Ostalbkreis gab knapp ein Viertel der befragten Kommunen an, dass der Fachkräftebedarf in den Einrichtungen am Stichtag 01.03.2022 nicht gedeckt werden konnte.
Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und zwar für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Darüber hinaus sind auch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unter bestimmten Voraussetzungen in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern. Ebenso ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten.
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich jeweils nach dem individuellen Bedarf.
Nach dem baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) haben die Städte und Gemeinden darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche richten sich jedoch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also den Landkreis.
Die Bedarfsplanung wird durch verschiedene Faktoren erschwert. Zum einen lassen sich die unterschiedlichen Betreuungsbedarfe hinsichtlich der Betreuungsform und des Betreuungsumfangs nur über zentrale Vormerkungsprogramme erfassen, die nicht von allen Städten und Gemeinden genutzt werden. Zum anderen wird in der amtlichen Statistik in der Regel nur die Anzahl der betreuten Kinder und nicht das tatsächlich zur Verfügung stehende Platzangebot ausgewiesen. Das liegt daran, dass in altersgemischten Gruppen für jedes Kind unter drei Jahren ein weiterer Platz entfällt, d. h. die genehmigte Platzzahl reduziert sich um jeweils einen Platz.
Eine weitere Schwierigkeit in der Bedarfsplanung stellen unvorhergesehene Bedarfe dar, wie beispielsweise die Aufnahme geflüchteter Kinder aus der Ukraine.
Darüber hinaus bringt auch die Bevölkerungsentwicklung eine große Dynamik mit sich. Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird die Anzahl der unter Dreijährigen im Ostalbkreis bis zum Jahr 2040 um 6,3 % zurückgehen. Das sind 586 Kinder weniger als heute. Die Gruppe der 3- bis unter 6-Jährigen wird zunächst bis zum Jahr 2030 um 3,5 % ansteigen, dann aber bis 2040 um 5,1 % abnehmen. Bei den Schulkindern bis unter 14 Jahren ist insbesondere bis zum Jahr 2030 mit einem Anstieg um 13,8 % zu rechnen.
II. Bedarfsplanung für den Ostalbkreis
Die Daten für den Ostalbkreis wurden bei den Städten und Gemeinden zum Stichtag 01.03.2022 (Erhebungsstichtag gem. SGB VIII) erhoben. Die Erhebung bezog sich auf folgende Merkmale:
Anzahl der Kinder nach Altersgruppen Bestehende Betreuungsplätze nach Altersgruppen und Betreuungsform Bestehende Bedarfe (fehlende Plätze) nach Altersgruppen Geplante Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Deckung des Fachkräftebedarfs bzw. Strategien zur Bedarfsdeckung Betreuung geflüchteter Kinder aus der Ukraine
Die Daten zur Kindertagespflege wurden vom Geschäftsbereich Jugend und Familie übermittelt.
Die Ergebnisse der Erhebung werden in der Sitzung am 07.03.2023 vorgestellt.
Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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