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Vorlage - 506/03  

 
 
Betreff: Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesjugendämter zum Aufwandsersatz für Kinder in Tagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.12.2003 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Die geänderten Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände Baden-Württemberg und der Landesjugendämter der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden vom 15.09.2003, zum Aufwandsersatz für Kinder in Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), finden im Ostalbkreis ab 01.01.2004 entsprechende Anwendung.


Sachverhalt/Begründung:

 

I.Ausgangssituation:

 

Nach § 23 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sollen bei Vermittlung von Tagespflegepersonen, unter der Voraussetzung, dass Tagespflege zum Wohl des Kindes geeignet und erforderlich ist, die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung ersetzt werden.

 

Die Zuständigkeit zur Festlegung des jeweiligen Aufwandsersatzes obliegt den örtlichen Trägern der Jugendhilfe im Einzelfall.

 

Um innerhalb des Landes Baden-Württemberg auch in diesem Bereich der öffentlichen Jugendhilfe Einheitlichkeit zu erzielen, haben sich die Landesjugendämter der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden bereit erklärt, unter Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz), den Jugendämtern Empfehlungen zum Aufwandsersatz für Kinder in Tagespflege zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Empfehlungen werden bisher von allen Jugendämtern in Baden-Württemberg in ihrer jeweiligen Fassung zur Anwendung gebracht.

 

 

II.Novellierung der Empfehlungen:

 

Mit Schreiben vom 15.09.2003 haben die Kommunalen Spitzenverbände Baden-Württemberg und die Landesjugendämter den örtlichen Jugendämtern eine Überarbeitung und Anpassung der seitherigen Empfehlungen zukommen lassen mit der Aufforderung, diese ab 01.01.2004 zur Anwendung zu bringen.

 

1.Seitheriger Aufwandsersatz:

 

Stufe

tägliche

Betreuungszeit

in Stunden

monatlicher

Aufwandsersatz

Gesamtbetrag

Grundbedarfs-

satz

Kosten der

Erziehung

 

5

8 und mehr

230,08 €

178,95 €

ger. 410,00 €

4

6 bis unter 8

184,07 €

161,06 €

ger. 346,00 €

3

4 bis unter 6

138,05 €

134,47 €

ger. 273,00 €

2

2 bis unter 4

92,03 €

80,78 €

ger. 173,00 €

1

1 bis unter 2

69,02 €

53,69 €

ger. 123,00 €

 

In den Sätzen der Stufen 3 bis 5 ist bislang innerhalb der Kosten der Erziehung ein Anteil für die Altersvorsorge der Pflegeperson in Höhe von monatlich 51,13 € enthalten. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden zu jeweils 50% vom Landkreis und vom Land Baden-Württemberg getragen.

 

 

2.Aufwandsersatz ab 01.01.2004:

 

Stufe

tägliche

Betreuungszeit

in Stunden

monatlicher

Aufwandsersatz

Gesamtbetrag

Grundbedarfs-

satz

Kosten der

Erziehung

 

5

8 und mehr

241,00 €

192,00 €

433,00 €

4

6 bis unter 8

193,00 €

174,00 €

367,00 €

3

4 bis unter 6

145,00 €

148,00 €

293,00 €

2

2 bis unter 4

97,00 €

81,00 €

178,00 €

1

1 bis unter 2

73,00 €

54,00 €

127,00 €

 

In den Sätzen der Stufen 3 bis 5 ist nunmehr innerhalb der Kosten der Erziehung ein Anteil für die Altersvorsorge der Pflegeperson in Höhe von monatlich 64,00 € enthalten. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden weiterhin jeweils zu 50% vom Landkreis und vom Land Baden-Württemberg getragen.

 

 

 

III.Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände Baden-Württemberg und der Landesjugendämter der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden, auch im Bereich des Ostalbkreises in der geänderten Fassung ab 01.01.2004 anzuwenden.

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Finanzierung der Aufwandsersätze für Kinder in Tagespflege erfolgt über den allgemeinen Jugendhilfehaushalt bei Haushaltsstelle 4540. Die erhöhten Aufwendungen wurden im Planansatz für das Jahr 2004 bereits berücksichtigt.


Anlagen:

 

Empfehlungen zum Aufwandsersatz für Kinder in der Tagespflege nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Dauser

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel