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Vorlage - 031/2023  

 
 
Betreff: Förderprojekt Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut - Zwischenbericht und Folgeantrag
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Entscheidung
07.03.2023 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss nehmen den Zwischenbericht zum Förderprojekt „Gesunde Chancen für Kinder und Familien Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut im Ostalbkreis“ zur Kenntnis und stimmen der Beantragung einer Weiterentwicklungsförderung des Landes zur Weiterentwicklung des aufgebauten Präventionsnetzwerks gegen Kinderarmut im Ostalbkreis zu.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

Fast jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg ist von Armutsgefährdung betroffen. Das kann lebenslange Auswirkungen auf die Teilhabechancen und andere Lebenslagen wie die Gesundheit der betroffenen Kinder haben. Vor diesem Hintergrund konnte der Ostalbkreis im Oktober 2021 die Förderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg für das Projekt „Gesunde Chancen für Kinder und Familien – Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut im Ostalbkreis“ mit einer Laufzeit von zwei Jahren (01.12.2021 bis 30.11.2023) gewinnen.

 

Ein Präventionsnetzwerk ist eine Vernetzungsplattform für alle Organisationen und Initiativen, die sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut vor Ort engagieren. In 22 Stadt- und Landkreisen bestehen derzeit Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut. Bis 2030 sollen in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg Präventionsnetzwerke etabliert sein.

Im Rahmen des Projekts „Gesunde Chancen für Kinder und Familien“ soll unter Miteinbezug aller für das Thema Kinderarmut relevanten Akteure und Organisationen flächendeckend ein Präventionsnetzwerk für den gesamten Ostalbkreis aufgebaut werden. Das Projekt zielt auf die Erhöhung der Teilhabechancen sowie der Verbesserung der Gesundheit von armutsgefährdeten und von Armut betroffenen Kindern zwischen 0 und 10 Jahren mit alleinerziehenden Elternteilen und Familien mit Migrationshintergrund ab.

 

Folgende zentrale Projektbausteine wurden innerhalb der Projektlaufzeit bereits umgesetzt:

 

Steuerkreis des Präventionsnetzwerks

Der Steuerkreis des Präventionsnetzwerks setzt sich aus Entscheidungsträgerinnen und –trägern einzelner Geschäftsbereiche des Landratsamtes Ostalbkreis sowie dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Aalen e.V. zusammen. Das Steuerungsgremium tagt einmal pro Quartal und wirkt über den gesamten Projektverlauf aktiv bei der Steuerung und Planung einzelner Arbeitspakete mit.

 

Strukturierte Bestandsaufnahme

Eine strukturierte Bestandsaufnahme bereits bestehender Strukturen, Netzwerke und Unterstützungsangebote für Kinder und deren Familien im Ostalbkreis erfolgte zu Beginn des Jahres 2022. Die Erfassung des Bestands beinhaltete sowohl die Analyse von Bildungs- und Unterstützungsangeboten als auch von (Freizeit-)Angeboten in den Themenbereichen Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit. Die Bestandsaufnahme zeigte, dass der Ostalbkreis bereits durch eine vielfältige Angebotslandschaft gekennzeichnet ist (z.B. Ermäßigungen, Angebote für die Freizeitgestaltung, Beratungsangebote unterschiedlicher Anlaufstellen im Landkreis).

 

Analysen zu den Bedarfen und Bedürfnissen der Zielgruppe

Von April bis Juni 2022 wurde das Förderprojekt durch Studierende der regionalen Hochschulen im Landkreis wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen von Bachelorarbeiten wurden Analysen zu den Bedarfen und Bedürfnissen armutsgefährdeter Kinder und deren Familien durchgeführt. Die Befragungen der Zielgruppe verfolgten das Ziel, mögliche Lücken in der bereits bestehenden Angebotslandschaft für 0- bis 10-jährige Kinder und deren Familien aufzudecken, um daraus bedarfs- sowie bedürfnisspezifische Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung ableiten zu können.

 

Auftaktveranstaltung

Anfang Mai 2022 lud die Auftaktveranstaltung verschiedene Praxisakteurinnen und -akteure des Ostalbkreises dazu ein, das Projekt "Gesunde Chancen für Kinder und Familien“ näher kennenzulernen. Im Rahmen eines World Cafés gingen Kleingruppen der Frage nach, wie Prävention von Kinderarmut im Ostalbkreis gelingen kann.

 

Kriterienbasierte Anschubförderungen von Projekten und Maßnahmen

Der Ostalbkreis fördert seit September 2022 bis November 2023 laufend Maßnahmen und Projekte in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit. Bezuschusst werden bis zu 2.000 € pro Maßnahme. Die Förderung können unter anderem kommunale Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie ehrenamtliche Initiativen im Ostalbkreis erhalten. Im Bereich Ernährung wurden bereits zwei Anschubförderungen vergeben, welche niedrigschwellige Kochkurse für armutsgefährdete und von Armut betroffene Kinder zwischen 8 und 10 Jahren sowie deren Familien beinhalten. Im Handlungsfeld Bewegung wird ein Tanzprojekt für 5- bis 8-jährige Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen gefördert, welches in Kooperation mit der Aalener Sportallianz durchgeführt wird.

 

Netzwerkgruppe des Präventionsnetzwerks

Die Netzwerkgruppe des Präventionsnetzwerks dient in Ergänzung zum Steuerkreis des Projekts als Informationsnetzwerk für den fachlichen Austausch zur kommunalen Armutsprävention und soll auf Basis der Bestands- und Bedarfsanalysen der Zielgruppe einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung neuer Angebote innerhalb der Präventionskette beisteuern. Die Mitglieder des Netzwerks planen und realisieren ihre Ideen zukünftig arbeitsteilig.

 

Fachtag zum Thema Kinderarmut und Kindergesundheit

Im Oktober 2022 fand ein Fachtag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema Kinderarmut und Kindergesundheit statt. Allen interessierten Fachkräften sowie Bürgerinnen und Bürgern des Ostalbkreises wurde die Möglichkeit gegeben, sich bei unterschiedlichen Impulsvorträgen über das Thema Kinderarmut und -gesundheit zu informieren.

 

Zukünftige Maßnahmen innerhalb des Projekts

 

Im Rahmen des Projekts sollen zukünftig weitere Meilensteine, wie die Entwicklung und Gestaltung neuer Präventionsangebote und gesundheitsfördernder Maßnahmen in den Bereichen soziale Teilhabe, Ernährung und seelische Gesundheit sowie die Konzeption und Umsetzung einer Schulungsreihe für Multiplikatoren angestrebt werden.


Maßnahmen zur Förderung von Eintritten der Zielgruppe in Sportvereine

 

Ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität sind essentiell für ein gesundes Aufwachsen von Kindern. Aus diesem Grund setzt sich der Ostalbkreis im Rahmen des Projekts „Ostalb bewegt Kinder“ gemeinsam mit dem Turngau Ostwürttemberg, dem Sportkreis Ostalb und der AOK Ostwürttemberg für die Bewegungsförderung bei Kindergartenkindern ein. So sollen u.a. die Mitgliederzahlen der Vereine in dieser Altersgruppe wieder erhöht werden, welche während der Corona-Pandemie stark gesunken waren. Unterstützt wird “Ostalb bewegt Kinder“ durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts „Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut im Ostalbkreis“.

 

Ein Bestandteil des Projekts waren im Jahr 2022 die Aktionstage, bei denen Kindergartengruppen von den örtlichen Sportvereinen eingeladen wurden, um das Mini-Sportabzeichen zu absolvieren. Die Aktionstage fanden in 14 Kommunen und Teilorten im Ostalbkreis statt. Über 1.500 Kinder konnten so erreicht werden.

 

Im Juni 2022 fand der Kongress „Bewegungsförderung im Kindergarten" in Wasseralfingen statt. Über 100 Erzieherinnen und Erzieher aus dem Ostalbkreis erlernten in verschiedenen Workshops, wie sie abwechslungsreiche Bewegungseinheiten mit viel Spaß im Kindergarten umsetzen können.

 

Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen wird der Kongress im Juni 2023 in Waldstetten wiederholt. Des Weiteren wird im Rahmen von „Ostalb bewegt Kinder“ u.a. das Thema Inklusion im Sportverein bearbeitet. Auch die Projektbroschüre mit zahlreichen Informationen zum Thema wird neu aufgelegt.

 

Folgeantrag zur Förderung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut

 

Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Weiterentwicklung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut. Antragsfrist ist der 30.04.2023. Mit der Beantragung einer Weiterentwicklungsförderung des Landes sollen im Ostalbkreis vor allem die besonders stark armutsgefährdeten Kinder von Alleinerziehenden sowie Kinder, die selbst oder deren Eltern eine Migrationsgeschichte haben, erreicht werden. Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung des aufgebauten Präventionsnetzwerks gegen Kinderarmut im Ostalbkreis. Voraussetzung für eine Zuwendung des Landes ist, dass neue Angebote und Maßnahmen zur Prävention von Kinderarmut und deren Folgen eingerichtet werden. Dabei sollen neue Formen der Ansprache, neue verbesserte Formen von Zugängen - insbesondere die niedrigschwellige, nicht stigmatisierende Kontaktaufnahme - sowie neue Methoden der Partizipation genutzt werden. Mögliche Themenfelder für neue Angebote sind beispielsweise der Abbau von sprachlichen und kulturellen Hindernissen, die Förderung der Teilhabe von Kindern im Freizeitbereich sowie der Aufbau von Familienpatenschaften oder Lotsensystemen für Familien. Das Vorhaben soll am 1. September 2023 beginnen und am 31. August 2025 abgeschlossen werden.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Gesamtausgaben für die erste Förderphase des Projekts (01.12.2021 bis 30.11.2023) betragen 79.425 €. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 70 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die für die Landesförderung zu erbringende Eigenbeteiligung des Ostalbkreises beträgt mindestens 30 Prozent und beläuft sich somit auf 23.827,50 €. Die geplanten Ausgaben für das Jahr 2023 betragen 41.175 €. 12.352,50 € sind im Haushalt unter der Kostenstelle 4140010001 „Gesundheitsprojekteals Eigenmittel eingestellt.

 

Die Zuwendung des Landes für die Weiterentwicklungsförderung des Präventionsnetzwerks erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben - begrenzt auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro im Einzelfall. Grundsätzlich müssen 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und demnach maximal 30.000 Euro durch eigene Mittel und/oder durch Drittmittel erbracht werden.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Häberle, Geschäftsbereich Gesundheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat