Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022 hat die CDU-Kreistagsfraktion Ostalb eine Überprüfung des Abfallwirtschaftssystems mit dem Ziel, die Abholung von Biobeuteln nur in geschlossenen Behältern zu ermöglichen, beantragt.
Seit Januar 1995 erfolgt für den gesamten Ostalbkreis die getrennte Bioabfallsammlung in speziellen Biobeuteln aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von 7,5 l und 15 l. Für mehrere Haushalte (Nachbarn und Wohnanlagen) gemeinsam eignet sich das Angebot der 120 l-Tonnen, in denen die Bio-Beutel zur Abfuhr bereitgestellt werden. Sie ermöglicht die Bereitstellung von 12 bis 15 Biobeuteln. Die Abfuhr der Bioabfälle erfolgt wöchentlich.
Damit die zur Abfuhr bereitgestellten Biobeutel vor dem Zugriff von Tieren geschützt und die Abfälle nicht auf der Straße verteilt werden, wurden im Rahmen der gemeinsamen Initiative Saubere Ostalb mit dem Versand der Abfallgebührenjahresbescheide 2021 an die Haushalte Gutscheine für die kostenlose Abholung eines Biobeutelbereitstellungsgefäßes („Biowännle“) versandt.
Erste Erfahrungen haben nun gezeigt, dass der überwiegende Teil der Biobeutel nicht in dem zur Verfügung gestellten „Biowännle“ bereitgestellt werden. Daher besteht in vielen Gebieten des Ostalbkreises weiterhin das Problem, dass die Bioabfälle vor dem Zugriff von Tieren nicht geschützt sind und die Abfälle auf den Straßen verteilt werden.
Um das Problem der Verunreinigung des öffentlichen Raumes in den Griff zu bekommen, ist daher in einem weiteren Schritt angedacht, die Bereitstellung der Biobeutel verpflichtend in einer Biobeutel-Tonne durch die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in der Abfallwirtschaftssatzung vorzugeben.
Einführung Biobeutel-Tonne:
Bioabfall ist ein Wertstoff, der sowohl Energie- als auch Nährstoff- und Humuslieferant ist. Die optimale Verwertung von Bioabfall wird durch die getrennte Erfassung von Bio- und Grüngut erreicht. Der Ostalbkreis hat sich damit schon vor vielen Jahren mit der getrennten Erfassung von Biogut über die Biobeutel und der separaten Sammlung von Grünschnitt über die Straßensammlungen im Frühjahr und Winter sowie die Grünschnittcontainer für dieses System entschieden. Durch die Getrennterfassung und damit hochwertige Verwertung von Bioabfällen liefert der Ostalbkreis einen nachhaltigen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz. Eine Umstellung auf eine „klassische“ Biotonne (Bioabfall und Grünschnitt) würde daher einen Rückschritt in der Kreislaufwirtschaft bedeuten.
Des Weiteren ist die Verwertung des Bioabfalls mit den abnehmenden Entsorgungsunternehmen eingespielt und geübte Praxis. Die so eingesammelten Abfälle werden in einer Vergärungsanlage zu Biogas überführt und die Substratreste entsprechend behandelt und in der Landwirtschaft ausgebracht. Die Ausbeute für die Biogasanlage ist sehr gut. Die Gartentonne, welche holziges Material, Grasschnitt, Laub und Pflanzen enthält, wird durch eine klassische Kompostierung zu einem sehr guten Frischkompost oder überwachten Kompost überführt. Durch diese Getrennthaltung können beide Fraktionen hochwertig und kostengünstig verwertet werden. Um die Vorteile dieser nachhaltigen Erfassung von Bioabfällen und Grünschnitt weiterhin nutzen zu können, wird die Einführung einer Biobeutel-Tonne vorgeschlagen.
Als Behälter werden die bisher bekannten Müllgroßbehälter mit 60 l, 80 l und 120 l vorgesehen. Ergänzend hierzu wird als zusätzlicher Service für kleinere Haushalte eine sogenannte Rollbox als Biobeutelsammelgefäß eingeführt. Diese Rollboxen besitzen einen Tragegriff und eine sogenannte Trolley-Funktion, d.h. einen herausziehbaren Griff sowie zwei Rollen, sodass die Bürger diese Rollboxen hinter sich herziehen können, ohne diese anheben zu müssen. Dieses Biobeutelsammelgefäß ist vom Bürger an den Straßenrand zu stellen, der Griff einzuschieben und der Tragegriff einzuklappen. Das Sammelfahrzeug kann dann dieses Sammelgefäß als Seitenlader, analog zur Altpapiersammlung, aufnehmen. Dieses Sammelgefäß verfügt über eine sogenannte Kammaufnahme und ist, wie die anderen Behälter, mit einem Chip bestückt. Dies ermöglicht es der GOA die Behälter einem Haushalt zuzuordnen.
In der Abfallwirtschaftssatzung werden daher für die Erfassung von Biobeuteln folgende Abfallgefäße vorgegeben:
- Rollbox mit 45 l Füllraum - Müllgroßbehälter mit 60 l Füllraum - Müllgroßbehälter mit 80 l Füllraum - Müllgroßbehälter mit 120 l Füllraum
Die Behälter für die Erstausstattung der Haushalte werden vom Ostalbkreis gestellt. Nach einem Umstellungszeitraum von zwei Jahren wäre die Biobeutel-Tonne, analog zum Restabfall, von den Haushalten selbst zu erwerben.
Die Eigenkompostierung der Bioabfälle nach § 11 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung ist weiterhin zugelassen.
Umstellung von Kunststoffbeutel auf Papierbeutel:
Zukünftig soll der bisherige Biobeutel aus Kunststoff durch Papierbeutel ersetzt werden. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Plastikverbrauchs im Rahmen der Initiative „Plastikfreier Ostalbkreis“ erbracht. Um die Nutzung von nicht zugelassenen Biobeuteln auszuschließen, sollen die zu erwerbenden Biobeutel aus Papier mit einer Kennung versehen werden. Eine Umstellung auf biologisch abbaubare Kunststoffbeutel wird nicht angedacht, da die Festigkeit des Materials nicht gegeben ist und noch keine Forschungsergebnisse vorliegen, ob es bei der Kompostierung zu einer Mikroplastikbildung kommt. Weiter gibt es noch keine Erkennungstechnik, welche zwischen klassischen und biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln unterscheiden kann.
Technische Umsetzung:
Für die neu einzuführenden 45 l-Behälter ist ebenfalls die Seitenladertechnik vorgesehen. Da die Rollboxen deutlich niedriger sind als die 60 l-Tonne, waren hier besondere technische Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Behälter mit dem Seitenlader, ohne einen Müllwerker, aufgenommen werden können. Der GOA liegt die Bestätigung des Herstellers vor, dass die technische Realisierung möglich ist.
Für die Entleerung der Rollboxen und der anderen Tonnen in den engen Innenstädten ist vorgesehen ein kleineres Sammelfahrzeug mit einer Heckschüttung auszurüsten, welches ebenfalls so modifiziert wurde, dass der Werker die Rollboxen nicht anheben muss, um sie in die Kammleiste einzuhängen. Das Einhängen durch einen Werker ist aufgrund der in Deutschland gültigen Hebe- und Trageverordnung unzulässig.
Beide Fahrzeugtypen sind mit dieser technischen Ausstattung in der Lage auch weitere Sammelgefäße bis zu einer Größe von 120 l aufzunehmen. Damit ist technisch gewährleistet, dass auch die Biobeutelsammelgefäße mit 60 l, 80 l und 120 l geleert werden können.
Die Fahrzeuge müssen neu bestellt werden. Aufgrund der momentanen Lieferzeiten kann der exakte mögliche Umstellungstermin noch nicht final benannt werden. Als Umstellungstermin wird der 01.04.2024 alternativ der 01.07.2024 angestrebt.
Finanzierung und Folgekosten
Die Mehraufwendungen für die Systemänderung (Abfallgefäße, Personal- und Fahrzeugkosten, Papierbeutel) hat die GOA auf jährlich rund 883.000 € netto kalkuliert. Wie die übrigen abfallwirtschaftlichen Leistungen unterliegen diese Mehraufwendungen der Preisgleitklausel des bereits bestehenden Vertrages mit der GOA. Die Mehraufwendungen wären über den Abfallgebührenhaushalt abzudecken. Bei aktuell 129.647 Haushalten würde der Systemwechsel pro Haushalt zu einer Mehrbelastung von brutto 8,10 € pro Jahr führen.
Anlagen1. Foto Biobeutelsammelgefäß 45 l Füllraum 2. Foto Hecklader, Seitenlader
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. ppa. Kuhn, GOA mbH gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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