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Vorlage - 012/2023  

 
 
Betreff: Vergabe der Arbeiten zur Belagssanierung der Kreisstraße 3330 zwischen
Rotenhar und der Kreisgrenze
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
07.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Arbeiten zur Belagssanierung der Kreisstraße 3330 zwischen Rotenhar und der Kreisgrenze werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Leonhard Weiss, Satteldorf zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 435.167,27  vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur vom 19.01.2023 mit Gesamtkosten von 500.000  genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hatte bereits im Rahmen seiner Beratungen zum Haushalt 2022 ein Programm zur Sanierung von Straßenbelägen und Deckenverstärkungen für die Kreisstraßen beschlossen. Darin enthalten ist auch die Belagssanierung im Zuge der Kreisstraße 3330 zwischen Gschwend-Rotenhar und der Kreisgrenze mit einem Gesamtbetrag von 610.000 €.

Aufgrund der allgemein unsicheren Finanzlage nach Beginn des Ukrainekrieges wurde die Maßnahme erst einmal zurückgestellt.

Nach Rückfrage bei Finanzdezernent Kurz hat dieser der Ausschreibung der Maßnahme noch im Dezember 2022 zugestimmt.

 

Die Kreisstraße 3330 zwischen Rotenhar und der Kreisgrenze weist in der Fahrbahn und im Bankett vielerlei Schäden (Längs- und Querrisse, Netzrisse, Verdrückungen usw.) auf und soll deshalb saniert werden. Die zu sanierende Strecke mit ca. 1.375 m Länge beginnt an der Einmündung zur L1080 in Rotenhar (östlicher Ortsausgang) und endet an der Kreisgrenze in Richtung Unterrot.

Es ist geplant, den vorhandenen bituminösen Aufbau zu belassen und durch Aufbringen einer 8 cm starken bituminösen Tragschicht und einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht zu verstärken. Abgewichen wird von dieser Deckenverstärkung nur im ersten Teilstück der Sanierungsstrecke (ca. 75 m) im Bereich Rotenhar, hier werden aufgrund der Höhenzwangspunkte nur 4 cm des alten Belages abgefräst und durch 4 cm Asphaltdeckschicht erneuert.

Da sich die Fahrbahn im oberen Streckenstück als relativ schmal darstellt, ist es vorgesehen die Fahrbahn in einer Kurve um ca. 50 cm zu verbreitern und in den restlichen Teilen eine Bordsteinrinne anzubauen. Die vorhandenen Gräben und Mulden sind infolgedessen mit einem Sickerstrang zu verdolen.

Um den schmalen und ausgefahrenen Banketten mehr Stabilität zu verschaffen soll das vorhandene Bankett 10 - 15 cm abgeschält werden und mit einer hydraulisch gebundener Tragschicht verfestigt werden.

Zusätzlich sind viele Schadstellen zu sanieren bzw. mit Asphaltarmierung zu versehen.

 

Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur hat die Arbeiten für die Belagssanierung am 06.12.2022 über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 12.01.2023 statt.

 

Insgesamt haben 8 Firmen Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co.KG mit einem geprüften Gesamtbruttoangebotspreis in Höhe von 435.167,27 €.

 

Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur vor, den Auftrag der Firma Leonhard Weiß, Satteldorf zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 435.167,27 € als wirtschaftlichste Bieterfirma zu erteilen. Die Firma ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen.

 

Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wurden die Gesamtkosten ermittelt. Sie betragen nach dem Kostenvoranschlag vom 19.01.2023 insgesamt 500.000 €

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Auftrag  54 20 010000

Sachkonto 4212 1086

 

Belagssanierung im Zuge der Kreisstraße 3330 zwischen  Rotenhar und der Kreisgrenze

Haushaltsjahr

Kosten im Haushalt eingestellt

2023

610.000 €

 

Die Gesamtkosten liegen somit innerhalb des Haushaltsansatzes.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat