Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die Arbeiten zur Betonwerksinstandsetzung wurden durch den Kreistag am 08.03.2022 (Vorlage Nr. 030/2022) vergeben. Im Anschluss an das Hauptgewerk wurden drei Nebengewerke (Elektro-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten) öffentlich ausgeschrieben und durch den Ausschuss für Bildung und Finanzen am 22.03.2022 (Vorlage Nr. 050/2022) vergeben.
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen (Vorlage Nr. 172/2022) hat am 27.09.2022 Arbeiten zur Schadstoffsanierung (Entfernung von asbesthaltigen Abstandshaltern in der Decke) an die Fa. Bautec (Sülzfeld) zum Preis von 393.392 € vergeben.
Im Vorfeld der Tiefgaragensanierung wurde ein Fachbüro mit der Schadstoffuntersuchung der verdächtigen Bauteile wie Fugen beauftragt. Dabei wurden keine Belastungen festgestellt. Die dann während der Sanierung in der Decke entdeckten asbesthaltigen Abstandshalter konnten im Vorfeld leider nicht festgestellt werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und damit verbunden mit einem großflächigen Rückbau der Decke möglich gewesen, womit die Tiefgarage für die Nutzung hätte gesperrt werden müssen.
Die Entfernung der Abstandshalter war deshalb für den weiteren Bauverlauf unausweichlich. Die Schadstoffe konnten so fachgerecht entfernt werden und die noch folgenden Installations- und Montagearbeiten werden ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.
Für diese weiteren erforderlichen Arbeiten zur Schadstoffsanierung hat der Kreistag (Vorlage Nr. 225/2022) am 29.11.2022 die Firma Bautec zu einem Preis von 215.000 € beauftragt, sodass sich der Gesamtaufwand für die Entfernung der Abstandshalter auf 608.392 € beläuft. Die Firma Bautec führte diese Schadstoffsanierung von Mitte Oktober 2022 bis März 2023 aus.
Während dieser Zeit mussten die Arbeiten am Hauptgewerk „Betonwerkinstandsetzung“ eingestellt werden. Die beauftragte Firma Geiger Bauwerksanierung, Filderstadt, hat daher Behinderungsanzeige gestellt und Mehrkosten, die sich aus der Verzögerung von rund einem halben Jahr ergeben, angekündigt.
Zwischenzeitlich liegen die Nachforderungen für die Mehraufwendungen, die die Firma Geiger wegen der Arbeitsunterbrechung geltend macht, in Höhe von 513.811 € vor. In diesen Forderungen sind Materialpreissteigerungen (insbesondere für Stahl und Zement), geänderte Einheitspreise, erneute Baustelleneinrichtung (Baustelle musste durch die Firma Geiger komplett geräumt und dann wieder eingerichtet werden), höhere Löhne sowie nicht erwirtschaftete Gemeinkosten (Gewinn) enthalten.
Zur genauen Höhe der Forderungen kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage getroffen werden. So sind manche Ansätze nur pauschal benannt und die entsprechenden Nachweise fehlen.
Anerkannt und unstrittig sind bisher Forderungen in Höhe von 282.257 € für nicht erwirtschaftete Gemeinkosten und die erneute Baustelleneinrichtung. Inwieweit weitere Kosten berechtigt sind, wird geprüft und die Verwaltung wird darüber das Gremium auf dem Laufenden halten.
Von den anerkannten Forderungen für die Arbeitsunterbrechung in Höhe von 282.257 € können 39.000 € beim Verursacher einer weiteren Unterbrechung einbehalten werden.
Geprüft werden noch die Forderungen im Zusammenhang mit Lohn- und Preissteigerungen in Höhe von 231.554 €, die pauschal mit dem Anstieg des Baupreisindex‘ begründet werden. Dies ist jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht die richtige Methode, weshalb ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht eingebunden wurde.
Gesamtkostenprognose
Der Kreistag hat am 29.06.2021 ein Kostenbudget von 5.958.400 € beschlossen.
Unter Einbeziehung des Nachtragsangebots zur Schadstoffsanierung von 215.000 € und dem Mehraufwand durch die Arbeitsunterbrechung mit Kosten von bis zu 513.811 € (davon 282.257 € bereits anerkannt, weitere 231.554 € in Prüfung) ergibt sich eine Kostenprognose zwischen 6.090.779 € und 6.322.333 €, welche zwischen 2 % und 6 % über dem genehmigten Kostenbudget von 5.958.400 € liegt. Bauverlauf
Die Arbeiten zur Betoninstandsetzung der Tiefgarage haben im Mai 2022 begonnen. Nach dem Rückbau von Leitungen und Kanälen sowie Abbrucharbeiten führte die Fa. Geiger Bauwerksanierung (Filderstadt) die ersten Arbeiten unter Nutzung des Höchstdruckwasserstrahlens durch. Nach der Schadstoffsanierung durch die Fa. Bautec wird die Fa. Geiger ab Mitte April 2023 wieder die Arbeiten zur Betoninstandsetzung aufnehmen.
Zum Abschluss der Gesamtmaßnahme werden die verschiedenen Anlagen der Gebäudetechnik (Einbau Brandmeldeanlage, Einbau Sprachalarmierung, Austausch der Schutzrohre und Kabelkanäle, Erneuerung der Lüftungsanlage und notwendige Entrauchung, Erneuerung der CO-Warnanlage) modernisiert.
Die Sanierung der beiden Tiefgaragenebenen und der Abfahrtsrampe erfolgt unter Vollsperrung und gleichzeitiger Nutzung des Ausweichparkplatzes auf dem UNION-Gelände.
Die Gesamtfertigstellung der Tiefgaragensanierung erfolgt bis Dezember 2023.
Für höherpreisige Fahrräder und E-Bikes von Bediensteten wird in der oberen Tiefgaragenebene eine abschließbare und vor dem Zutritt Dritter geschützte Radabstellanlage mit Lademöglichkeiten geschaffen. Dieser „Radkäfig“ steht dann neben den bereits in der Tiefgarage und oberirdisch vorhandenen Radabstellanlagen mit Bügeln als weitere Möglichkeit zur sicheren Verwahrung der Fahrräder den Bediensteten ab dem Jahr 2024 zur Verfügung.
Im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 09.05.2023 ist eine geführte Besichtigung der Baustelle vorgesehen, zu der alle Mitglieder des Kreistags eingeladen werden.
Finanzierung und Folgekosten
Für die Tiefgaragensanierung sind in den Haushaltsplänen 2022 und 2023 Mittel in Höhe von 5.200.000 € bereitgestellt.
Anlagen
Fotodokumentation des Baufortschritts der Tiefgaragensanierung am Ostalbkreishaus
Sichtvermerke
gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |