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Vorlage - 002/2023  

 
 
Betreff: Beauftragung der Landkreisverwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe von Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen im Jahr 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
07.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2023 eingeplanten Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen auszuschreiben.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Jahr 2023 dann ausgeschriebenen Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bis zu dem im Haushalt festgesetzten Betrag zu vergeben. Über die Vergabe wird in der darauffolgenden Ausschusssitzung für Umweltschutz und Kreisentwicklung informiert.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Vergabe von Fahrbahnsanierungen und Bauwerksinstandsetzungen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 200.000 € erfolgt durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Die Vergabe erfolgt in der Regel ohne Aussprache an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

 

Für eine Vergabe durch den Ausschuss müssen die Ausschreibung, die Angebotsprüfung und der Vergabevorschlag auf die jeweiligen Sitzungstermine abgestimmt werden. Die VOB begrenzt den Zeitraum zwischen Angebotseröffnung und Ende der Zuschlags- und Bindefrist auf 30 Tage. Dies ist bei dem üblicherweise notwendigen Sitzungsvorlauf von mindestens 2 Wochen nur mit Mühe einzuhalten, da gleichzeitig den Unternehmern noch ausreichend Nachfristen eingeräumt werden müssen, um ihre Bieterangaben zu vervollständigen. Danach müssen ggf. mit den Bietern noch Aufklärungsgespräche über ihr Angebot geführt werden.

 

Die wenigen Sitzungstermine des Ausschusses führen dazu, dass mehrere Ausschreibungen, Angebotseröffnungen, Angebotsprüfungen und Vergabeentscheidungen gleichzeitig vorbereitet werden müssen. Auch die anbietenden Firmen müssen ihre Angebote für mehrere Maßnahmen gleichzeitig in einem engen Zeitfenster vorlegen, d. h. die Maßnahmen zeitgleich kalkulieren und können kaum reagieren, wenn sie bei einer Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind.

 

Eine von den Sitzungsterminen unabhängige Vergabe würde in der Regel zu im Jahresverlauf früheren Vergaben und deshalb ggf. zu günstigeren Preisen führen. Eine terminliche Entzerrung der Vergaben von den Sitzungsterminen wäre also sinnvoll.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sie - wie bereits seit 2015 - ermächtigt wird, die Belagsmaßnahmen und Bauwerkssanierungen, wie sie im Haushalt eingeplant sind im vorgesehenen Gesamtverfügungsrahmen jeweils (auf das annehmbarste Angebot) an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

Bei Überschreitung des Gesamtverfügungsrahmens bedarf eine Vergabe der ausdrücklichen Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, auch wenn die Einzelentscheidung noch in der Entscheidungskompetenz des Landrates liegt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat