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Vorlage - 229/2022  

 
 
Betreff: Einführung der Ehrenamtskarte im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit begrüßt die Einführung der Ehrenamtskarte im Ostalbkreis.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In Deutschland gibt es überdurchschnittlich hohes ehrenamtliches Engagement - über 30 Millionen Menschen sind in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. Das gesellschaftliche Leben würde ohne das Ehrenamt in vielen Bereichen zum Erliegen kommen, vor allem Vereine und Initiativen in kulturellen und sozialen Lebensbereichen leben vom ehrenamtlichen Engagement.

 

Das Ehrenamt hat im Ostalbkreis eine lange Tradition und ist unverzichtbares Gut in unserer Gesellschaft. Alle, die sich im Ehrenamt engagieren, leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass was sie auffangen kann die öffentliche Hand nicht tragen.

Vor allem in diesen bewegten Zeiten ist das Ehrenamt in unserem Landkreisen eine tragende Säule. Wir sind ländlicher Raum und spüren ganz genau was es heißt bürgerschaftliches Engagement zu leben. Ehrenamt braucht Förderung und Anerkennung, daher hat sich der Ostalbkreis Ende Oktober 2022 für die modellhaften Erprobung der Ehrenamtskarte beworben.

Als einer von vier Standorten ist der Ostalbkreis neben der Stadt Freiburg, der Stadt Ulm und dem Landkreis Calw, für die im Jahr 2023 startende Modellphase zur Erprobung der Ehrenamtskarte des Landes Baden-Württemberg ausgewählt worden. Die Ehrenamtskarte ergänzt unser bisheriges Wertschätzungskonzept perfekt.

Durch die Ehrenamtskarte können wir den Bürgerinnen und Bürger, die sich in hohem Maße bürgerschaftlich engagieren, für ihre wichtige Arbeit für die Gesellschaft danken, sowie deren Engagement würdigen.

 

Sobald die entsprechenden Haushaltsmittel vom Landtag beschlossen und dem Fachreferat im Ministerium für Soziales und Gesundheit Baden-Württemberg zur Bewirtschaftung zugewiesen sind, kann eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Ostalbkreis unterzeichnet werden. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 der Fall sein.

 

Die Ehrenamtskarte wird eine haptische Karte, die an allen Standorten gleich aussehen wird. Es wird keine zahlenmäßige Obergrenze für die Ausstellungen von Karten geben.

 

Wer bekommt eine Karte?

 

Die Mindeststundenzahl des Engagements soll 200 Stunden pro Jahr betragen. Bei Engagement in verschiedenen Vereinen oder Organisationen sollen die Stunden aufsummiert werden können. Das Engagement soll in dem festgelegten Umfang bereits mindestens seit einem Jahr bestehen. Bei vorübergehendem bzw. projektbezogenem Engagement soll eine Mindeststundenanzahl von 100 Stunden pro Jahr bestehen (z.B. Hilfe bei der Landesgartenschau).

Freiwilligendienstleistende, Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) in Einsatzabteilungen und Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) sollen einen garantierten Anspruch auf die Ehrenamtskarte haben.

 

Das Engagement soll grundsätzlich durch den Verein, die Organisation oder die Kommune nachgewiesen und bescheinigt werden.

Es wird ein landeseinheitliches Antragsformular geben (ggf. mit einer Software). Der Antrag soll online als Dokument zum Herunterladen auf einer zentralen Homepage zur Verfügung gestellt werden.

Antragsort ist der Ort, an dem das Engagement ausgeübt wird. Der Wohnsitz ist nicht entscheidend.

Da auch Juleica-Inhaberinnen und -inhaber und Freiwilligendienstleistende eine Ehrenamtskarte erhalten sollen, soll versucht werden, die bereits bestehenden Karten um ein Ehrenamtskarten-Symbol zu erweitern, z.B. in Form eines Aufklebers.

 

Akzeptanzstellen

 

Aufgabe des Landkreises wird unter anderem die Gewinnung von Akzeptanzstellen sein, die den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte bei Eintritten einen Rabatt gewähren. Die Gewinnung kommunaler Akzeptanzpartnern erfolgt ausschließlich dezentral vor Ort. Das Land Baden-Württemberg versucht, für die Modellphase Landeseinrichtungen zu gewinnen. Die Akzeptanzstellen verpflichten sich, allen Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte entsprechenden Rabatt zu gewähren.

Sehr gut geeignet sind z. B. Schwimmbäder, Büchereien und Bildungseinrichtungen. Alle Vergünstigungsmodelle sind vorstellbar (zwei Mal Eintritt zum Preis von einem, Rabatt, freier Eintritt, freier Eintritt an bestimmten Tagen, kostenlose oder ermäßigte Eintritte, Ausgabe von Restkontingenten, etc.).

Der Ostalbkreis wird gemeinsam mit den Städten und Gemeinden auf mögliche Akzeptanzstellen zugehen und für eine Kooperation werben.

Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Akzeptanzstellen können sich unter Ehrenamtskarte@ostalbkreis.de an den Landkreis wenden.

 

 

Zusammenarbeit mit den Kommunen

 

Der Ostalbkreis wird bei der Einführung der Ehrenamtskarten eng mit den 42 Städten und Gemeinden sowie mit den Vereinen, Initiativen und Organisationen kooperieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden voraussichtlich bei allen Städten und Gemeinden ihre Anträge abgeben können, diese werden dann gesammelt an die Landkreisverwaltung gesandt. Fernen können die ehrenamtlich Engagierten auch über ihre Vereine oder ihrer Einsatzabteilung der Feuerwehr etc. die Anträge gesammelt an den Landkreis übermitteln.

 

Personal


Das Land erstattet allen Modellregionen die Personalkosten, auf den Ostalbkreis entfallen rund 90.000 Euro. Zur Einführung und Bearbeitung des Projektes wird der Landkreis voraussichtlich eine 50 % Stelle im Sekretariat und eine 100 % Stelle als Sachbearbeitung ausschreiben.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Oswald, Stabsstelle

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat