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Vorlage - 222/2022  

 
 
Betreff: Budgetabschlüsse mit rückwirkender Umsetzung zum 01.10.2022:
a) Wachkoma AktivPflege Bopfingen
b) Kurzzeitpflege an den Klinikstandorten Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd und St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Entscheidung
06.12.2022 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR genehmigt die Pflegesatzvereinbarungen für

  • die Wachkoma AktivPflege Bopfingen
  • die Kurzzeitpflegeeinrichtungen an den Klinikstandorten Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in Mutlangen und St. Anna-Virngrund-Klinik in Ellwangen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

a) Wachkoma AktivPflege Bopfingen

Die Wachkoma AktivPflege Bopfingen ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung innerhalb der Kliniken Ostalb gkAöR mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (18 Plätze). Am 11.10.2022 wurde mit den Pflegekassen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) über eine Anpassung der bestehenden Vergütungsvereinbarung verhandelt. Die Vertragsparteien haben sich dabei auf folgende Vergütungen und Entgelte für vollstationäre Pflegeleistungen mit rückwirkender Umsetzung zum 01.10.2022 und einer Laufzeit bis zum 30.09.2023 geeinigt:

 

Pflegevergütungen

 

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 1:  89,87 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 2: 140,12 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 3: 156,29 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 4: 173,15 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 5: 185,00 EUR / Tag

 

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

 

Der EEE beträgt für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 2 – 5:

EEE: 3.599,29 EUR / Monat; 118,32 EUR / Tag

 

 

Entgelt für Unterkunft und Verpflegung

 

Neben der Pflegevergütung werden, unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad, für unterkunfts- und verpflegungsbedingte Aufwendungen folgende Entgeltsätze

vereinbart:

 

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 1 - 5

 

Unterkunft: 16,87 EUR / Tag

Verpflegung: 10,87 EUR / Tag

 

 

Zuschlag nach § 43 b SGB XI

 

Für zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen bezahlt die jeweils zuständige Pflegekasse einen Vergütungszuschlag in Höhe von 194,08 EUR / Monat bzw. 6,38 EUR / Tag bei 30,42 Tagen / Monat.

 

 

b) Kurzzeitpflege an den Klinikstandorten Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd und  St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

 

An den Klinikstandorten Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd und St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen betreibt die Kliniken Ostalb gkAöR Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach § 72 SGB Xl für Leistungen nach § 42 SGB Xl (8 Plätze im Stauferklinikum, 3 Plätze in der St. Anna-Virngrund-Klinik).

 

Am 11.10.2022 wurde mit den Pflegekassen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) über eine Anpassung der bestehenden Vergütungsvereinbarungen verhandelt. Die Vertragsparteien haben sich dabei auf folgende Vergütungen und Entgelte für vollstationäre Pflegeleistungen mit rückwirkender Umsetzung zum 01.10.2022 und einer Laufzeit bis zum 30.09.2023 geeinigt:

 

Pflegevergütungen

 

Stauferklinikum

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 1:  88,87 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 2: 104,34 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 3: 133,48 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 4: 163,40 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 5: 176,96 EUR / Tag

 

St. Anna-Virngrund-Klinik

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 1:  91,27 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 2: 106,49 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 3: 135,17 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 4: 164,60 EUR / Tag

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 5: 177,95 EUR / Tag

 

Entgelt für Unterkunft und Verpflegung

 

Für Pflegebedürftige nach Pflegegrad 1 - 5

 

Stauferklinikum

Unterkunft: 24,53 EUR / Tag

Verpflegung: 15,39 EUR / Tag

 

St. Anna-Virngrund-Klinik

Unterkunft: 22,92 EUR / Tag

Verpflegung: 15,25 EUR / Tag

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Mit den neu vereinbarten Pflegesätzen konnte eine deutliche Vergütungserhöhung erzielt werden. Auf Basis der kalkulierten Belegung ergibt sich für die Wachkoma AktivPflege eine Budgetsteigerung von 19,43 %, für die Kurzzeitpflege am Stauferklinikum von 84,40 % und für die Kurzzeitpflege an der St. Anna-Virngrund-Klinik von 138,50 %. Hierbei konnten aktuelle Chancen zur Zusatzvergütung hoher Qualität und umfassender Patientenversorgung umfänglich genutzt werden. Damit besteht die Möglichkeit, bei entsprechender Belegung die Wirtschaftlichkeit dieser speziellen pflegerischen Angebote mit hoher Qualität spürbar zu verbessern.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. T.Schneider, Vorstand

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender