Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2023 des Sozialhaushaltes
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2023 umfasst im
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 101.704.800 Euro veranschlagt (vgl. Anlage 6).
Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen.
Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen
Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder
Sichtvermerke
gez. Götz, Geschäftsbereichsleitung gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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