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Vorlage - 214/2022  

 
 
Betreff: Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. - aktueller Sachstand und Förderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis erhöht den institutionellen Zuschuss für den Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. auf 50.000 Euro befristet für die Jahre 2023 und 2024. Der Zuschuss wird zukünftig als Festbetrag gewährt.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Neben den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden stellen die Betreuungsvereine eine wesentliche Säule im System der rechtlichen Betreuung dar. Der Gesetzgeber hat ihnen unterschiedliche Aufgaben übertragen, die über das Führen von Betreuungen hinausgehen. Den Betreuungsvereinen obliegt die wichtige Funktion, das ehrenamtliche Engagement in der Betreuung zu stärken, indem sie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gewinnen, einführen, fortbilden, unterstützen, beraten und begleiten. Im Bereich der Vorsorge und Betreuungsvermeidung übernehmen sie die wichtige Aufgabe, über vorsorgende Vollmachten und Verfügungen zu informieren und Bevollmächtigte zu beraten und zu unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist durch die Einführung der Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 ihre künftige Aufgabe, mit bestellten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer ohne familiäres bzw. persönliches Näheverhältnis zu der zu betreuenden Person eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen.

 

Bereits vor dem Inkrafttreten des Betreuungsrechts 1992 waren gemeinnützige Vereinigungen aus der freien Wohlfahrtspflege im Bereich der Vormundschaften und Pfleg-

schaften für erwachsenen Bürger tätig. Seit 1992 waren die Anerkennungsvoraussetzungen von Betreuungsvereinen in § 1908 f. BGB geregelt. Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 wurde das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) neu geschaffen, das das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) ablöst und sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuer enthält.

 

Durch den Vorrang des Ehrenamts in der rechtlichen Betreuung spielen die Betreuungsvereine im Netzwerk der rechtlichen Betreuung eine zentrale Rolle. Neben ihren wesentlichen Aufgaben, die Bevölkerung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen und vorsorgende Verfügungen zu informieren sowie die Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, haben Betreuungsvereine als Anerkennungsvoraussetzung auch Mitarbeiter zu beschäftigen, die für die Übernahme von Betreuungen zur Verfügung stehen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Aufgaben und Anforderungen an die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine kontinuierlich erhöht haben. Vor dem Hintergrund steigender Betreuungszahlen, sich verändernden Familienstrukturen und der verstärkten Inanspruchnahme vorsorgender Maßnahmen wird der Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Betreuungsvereine immer stärker. Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der die justizielle Zentrierung des betreuungsrechtlichen Verfahrens durch die soziale Komponente einer zusätzlichen individuellen, ortsnahen und niedrigschwelligen Angebotsstruktur erweitern wollte.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Der Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. wurde 1995 gegründet und hat 1996 seine Arbeit aufgenommen. Gründungsmitglied war auch der Landkreis. Der Betreuungsverein hat seinen Sitz in Aalen und ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig.

 

Gemäß § 1900 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Betreuung durch einen Verein der Betreuung durch eine Behörde vorgezogen werden. Grundsätzlich sollen ehrenamtliche Betreuer bestellt werden.

 

Mit der zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Betreuungsrechtsreform soll durch eine engere vertragliche Anbindung an die Betreuungsvereine die Qualität der ehrenamtlichen Betreuungen gewährleistet werden. Ein gut aufgestellter Betreuungsverein ist für den Landkreis auch vor diesem Hintergrund eine tragende Säule im Betreuungswesen und ein wichtiger Kooperationspartner.

 

Durch die Entlastung der örtlichen Betreuungsbehörde ergibt sich für den Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. ein Anspruch auf Gewährung eines Landeszuschusses und ein Vergütungsanspruch für das Führen von Betreuungen gegenüber der Justizkasse. Diese Ansprüche hat die Betreuungsbehörde beim Führen von Betreuungen nicht.

 

Der Betreuungsverein finanziert sich in erster Linie aus Betreuungsvergütungen (Mittel der Justizkasse und Vermögen der Betreuten), dem Zuschuss des Landes und dem Zuschuss des Landkreises. Hinzu kommen Drittmittel wie Spenden und Mitgliedsbeiträge.

 

Der Landeszuschuss soll den Betreuungsverein in die Lage versetzen, die ihm übertragenen Querschnittsaufgaben wahrzunehmen. Die Förderrichtlinien des Landes gehen davon aus, dass sich der kommunale Träger an den Querschnittsaufgaben des Betreuungsvereins beteiligt.

 

Der Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. musste sich neu aufstellen. Im Jahr 2021 haben sämtliche Vereinsbetreuer ihre Tätigkeit beendet und der Vorstand des Vereins ist zurückgetreten. Alle geführten Vereinsbetreuungen mussten abgegeben werden und wurden von den Betreuungsgerichten an Berufsbetreuer zugewiesen. Die Vergütungen für das Führen von Betreuungen sind weggebrochen und auch der Landeszuschuss wurde gekürzt, nachdem die Querschnittsaufgabe ab 01.07.2021 aufgrund des fehlenden Personals nicht mehr wahrgenommen wurde.

 

In der Mitgliederversammlung am 19.01.2022 wurde ein neuer Vorstand gewählt und zum 01.04.2022 konnte ein neuer Geschäftsführer gewonnen werden. Seither sind Vorstand und Geschäftsführer bemüht, Ausgaben zu minimieren und in Form von Spendenakquise verstärkt Einnahmen zu generieren. Der bis Anfang 2021 vorhandene Stamm von Betreuungen soll sukzessiv wieder aufgebaut werden. Der Umstrukturierungs- und Wiederaufbauprozess wird jedoch noch geraume Zeit in Anspruch nehmen und der Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. hat daher die Erhöhung der institutionellen Förderung des Landkreises von 35.000 Euro auf 50.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 beantragt. Des Weiteren soll die Förderung zukünftig als Festbetragszuschuss gewährt werden.

 

III. Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag des Betreuungsvereins Ostalbkreis e. V. auf Erhöhung der institutionellen Förderung für die Jahre 2023 und 2024. Der Antrag auf Umwandlung in einen Festbetragszuschuss wird ebenfalls unterstützt.

 

Mit Erhöhung des Landkreiszuschusses soll der Stabilisierungsprozess des Betreuungsvereins unterstützt werden. Sollte der Betreuungsverein infolge der angespannten finanziellen Situation seine Aufgaben im Rahmen der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie der Betreuungsführung nicht mehr wahrnehmen können, müsste die Betreuungsbehörde anstelle des Betreuungsvereins diese Aufgaben sicherstellen. Eine solche Aufgabenübernahme wäre zwangsläufig mit einem Personalaufbau bei der Betreuungsbehörde und einer Erhöhung der Personalkosten verbunden.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ostalbkreis erhöht in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 den Zuschuss an den Betreuungsverein Ostalbkreis e. V. auf jeweils 50.000 Euro. Die Freiwilligkeitsleistung wird zukünftig in Form eines Festbetragszuschusses gewährt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

gez. Götz, Geschäftsbereichsleitung

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat