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Vorlage - 212/2022  

 
 
Betreff: Finanzierung der Interdisziplinären Frühförderstellen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis erhöht den institutionellen Zuschuss zu den Personalkosten ab 2023 für weitere 1,5 Stellen beim Förderverein Aufwind e. V. in Aalen und bei der Franz von Assisi gGmbH - St. Canisius Beratungsstellen - in Schwäbisch Gmünd

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Ziel der Frühförderung ist es, bei Kindern im Vorschulalter mit Entwicklungsstörungen oder bestehenden bzw. drohenden Behinderungen Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mindern oder zu beheben.

 

Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen der Frühförderung sind ineinandergreifende Bestandteile eines ganzheitlichen Konzepts in der Arbeit mit dem Kind und seiner Familie sowie dem weiteren sozialen Umfeld.

 

Die Frühförderstellen beim Förderverein Aufwind e. V. in Aalen und bei der Franz von Assisi gGmbH - St. Canisius Beratungsstellen - in Schwäbisch Gmünd sind interdisziplinär besetzt mit Teams aus Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Sozialpädagogen und Psychologen.

 

Finanziert werden die Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen mit einem Landeszuschuss für die Personalkosten, des Weiteren von den Krankenkassen und dem Ostalbkreis als Träger der Eingliederungshilfe.

 

Die Leistungspflichten der Krankenversicherungsträger beziehen sich auf medizinisch-therapeutische Maßnahmen und in Teilbereichen auch auf heilpädagogische Behandlungen.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

In Bezug auf die Kostentragung wurde in der Vergangenheit so verfahren, dass die Eingliederungshilfe mit Blick auf ihre Gesamtzuständigkeit die erforderlichen Kosten der Interdisziplinären Frühförderstellen übernahm, die nach Abzug der Landeszuschüsse und Abzug der Leistungen der Krankenkassen zu finanzieren sind.

 

Bei den Leistungen des Ostalbkreises wird unterschieden zwischen der gesetzlichen Kostentragungspflicht als Träger der Eingliederungshilfe für die heilpädagogischen Leistungen und einer institutionellen Förderung, die als Restfinanzierung, also nach Abzug der Landeszuschüsse und der Vergütungen von den Krankenkassen und des Sozialhilfeträgers, die Arbeit der Frühförderstellen sicherstellt. Für die Festlegung der institutionellen Förderung wurden mit den beiden Frühförderstellen Abrechnungskriterien vereinbart.

 

Das Land Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren den Personalkostenzuschuss gekürzt. Statt der bisher 5 geförderten Stellen wird aktuell nur noch ein Zuschuss für 4 Stellen gewährt.

 

Für die Gewährung des Landeszuschusses müssen bestimmte Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt werden. U. a. sind die Frühförderstellen interdisziplinär mit jeweils einer fest angestellten Fachkraft zweier Berufsgruppen der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie (medizinisch-therapeutischer Bereich) sowie mindestens einer festangestellten Fachkraft aus dem heilpädagogischen Bereich mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens 50 % zu besetzen. Eine Fachkraft der dritten Berufsgruppe des medizinisch-therapeutischen Bereichs ist zumindest im Rahmen einer Kooperation (mindestens 10 Wochenstunden) in die Arbeitsabläufe der Interdisziplinären Frühförderstellen eingebunden.

 

Einer Fachkraft aus dem heilpädagogischen Bereich stehen drei Fachkräfte aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich gegenüber. Im Rahmen der Komplexleistung erfolgt die Förderung in der Regel in Form einer Kombination aus medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen. Die Fachkraft aus dem heilpädagogischen Bereich muss somit Patienten aus den Bereichen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie heilpädagogisch mitversorgen.

 

Entsprechend dem Beschluss des Sozialausschusses vom 05.12.2019 wurde daher auch der institutionelle Zuschuss zu den Personalkosten ab 2020 für weitere 0,5 Stellen je Frühförderstelle erhöht.

 

Trotz der Personalaufstockung besteht immer noch ein Ungleichgewicht in der Besetzung der Stellen. Der heilpädagogische Bereich ist nach wie vor unterbesetzt. Extrem lange Wartezeiten in den Frühförderstellen (Aufwind: aktuell bis zu 6 Monaten, 2019: bis zu 3 Monaten/St. Canisius: aktuell bis zu 12 Monaten, 2019: bis zu 9 Monaten), sowohl von der Anmeldung bis zum Erstgespräch, als auch nach Abschluss der Diagnostik bis zum Beginn der heilpädagogischen Therapie, sind die Folge.

 

Des Weiteren ist in den letzten Jahren eine immer größer werdende Nachfrage bezüglich der Beratung und Begleitung der Eltern und Erzieherinnen und Erzieher festzustellen. Ebenso werden die Fälle in der Frühförderung komplexer und erfordern neben einer hohen fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals einen enormen zeitlichen Behandlungsaufwand. Hier sind auch die Folgen der Corona-Pandemie festzustellen und der Einsatz von Heilpädagogen und Psychologen ist zwingend erforderlich. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Vorgabe des Landes Fördermaßnahmen längstens bis zur Einschulung eines Kindes mit bestehenden bzw. drohenden Behinderungen vorsehen und somit bei spätem Beginn der Förderung aufgrund der langen Wartezeiten nur noch ein kurzer bzw. immer öfter überhaupt kein Förderzeitraum mehr zur Verfügung steht.

 

Die Interdisziplinären Frühförderstellen haben daher die Erhöhung des institutionellen Zuschusses zu den Personalkosten ab 2023 für weitere 1,5 Stellen je Frühförderstelle beantragt.

 

 

III. Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag der Interdisziplinären Frühförderstellen Aufwind e. V. Aalen und Franz von Assisi gGmbH - St. Canisius Beratungsstellen - Schwäbisch Gmünd auf Erhöhung des institutionellen Zuschusses zu den Personalkosten. Nur so lässt sich die qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich der Frühförderung im Ostalbkreis aufrechterhalten und die Erfahrung zeigt, dass vor allem bei Kindern im Vorschulalter mit Entwicklungsstörungen mit gezielter interdisziplinärer Frühförderung gute Fortschritte erreicht werden. Den Interdisziplinären Frühförderstellen kommt eine wichtige präventive Funktion zu und sie tragen durch eine Orientierung ihrer Förderangebote an der Lebenswelt des Kindes zur Entwicklung bestmöglicher Teilhabemöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Kontexten bei.

 

Mit der Investition in die Frühförderung können so mittel- und langfristig Kosten für Maßnahmen der Schulbegleitung, der Unterbringung im Förder- und Betreuungsbereich oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oftmals vermieden bzw. reduziert werden.                           

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahr 2022 erbringt der Ostalbkreis rund 296.000 Euro für Leistungen der Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe und der institutionellen Förderung an die beiden genannten Träger. Aufgrund eines deutlichen Anstiegs der Einnahmen der Krankenkassen in den vergangenen Jahren (Vergleich: 2018: 113.597,85 Euro / 2021: 226.681,14 Euro) konnten die Aufwendungen für die institutionelle Förderung an die Träger in 2022 reduziert werden.

 

Durch eine Aufstockung des heilpädagogischen Bereichs werden die Frühförderstellen weiterhin einen höheren Ertrag vor allem durch weiter steigende Einnahmen der Krankenkassen erwirtschaften können. Kalkulatorisch ist von einem Betrag von rund 150.000 Euro auszugehen, so dass sich die Personalkosten für weitere 1,5 Stellen je Frühförderstelle weitestgehend refinanzieren werden und nicht zwangsläufig mit einer Erhöhung des institutionellen Zuschusses zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat