Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2023 des Jugendhil- fehaushalts
In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltes 5.
Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tagesseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 22.274.170 € veranschlagt.
II. Haushaltswirksame Anträge 2022
Auf Bemühen des Kreisjugendrings Ostalb e. V. wurde über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anfang des Jahres 2019 die „Partnerschaft für Demokratie Ostalbkreis“ eingerichtet. Unterstützt werden Projekte und Initiativen, die sich demokratiefördernden Themen widmen und sich aktiv für Toleranz und Vielfalt sowie gegen Rassismus und gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit einsetzen.
Auf Grund einer Aufstockung der Maximalsumme an Bundesmitteln wurde der Partnerschaft für Demokratie Ostalbkeis die Möglichkeit gewährt, eine Erhöhung der Fördermittel für die kommenden Förderjahre zu beantragen.
Dies wird vom Begleitausschuss der „Partnerschaft für Demokratie Ostalbkreis“ (PfD) einstimmig gewünscht. Auch das federführende Amt und die Fach- und Koordinierungsstelle der PfD befürwortet die Erhöhung.
Eine Aufstockung wird in erster Linie durch die Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) begründet. Aber auch allgemein durch die gute Annahme der Förderung durch die PfD im Ostalbkreis - die Fonds werden ausgeschöpft.
Bei einem Mehrbedarf von 20.000 € durch Bundesmittel bedarf es 2.250 € mehr an Eigenmitteln, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden müssen. Hieße also anstatt derzeit 13.500 €, Eigenmittel in Höhe von 15.750 €.
Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen
Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder
Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleitung i. V. Schlipf gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||