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Vorlage - 204/2022  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Jahr 2023 - Jugendhilfehaushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
07.12.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Teilhaushalt 5

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltplanes 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

  1. Der Kreisjugendring Ostalb e. V. stellt unter Ziffer II den Antrag, für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die restliche Förderperiode bis 2024 den Eigenanteil von 13.500 € auf 15.750 € aufzustocken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2023 des Jugendhil-              fehaushalts

 

In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe

des Teilhaushaltes 5.

 

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Anlage 7

12.108.200 €

34.382.370 €

 

 

Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im

Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tagesseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 22.274.170 € veranschlagt.

 

 

 

II. Haushaltswirksame Anträge 2022

 

Auf Bemühen des Kreisjugendrings Ostalb e. V. wurde über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anfang des Jahres 2019 die „Partnerschaft für Demokratie Ostalbkreis“ eingerichtet. Unterstützt werden Projekte und Initiativen, die sich demokratiefördernden Themen widmen und sich aktiv für Toleranz und Vielfalt sowie gegen Rassismus und gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit einsetzen.

 

Auf Grund einer Aufstockung der Maximalsumme an Bundesmitteln wurde der Partnerschaft für Demokratie Ostalbkeis die Möglichkeit gewährt, eine Erhöhung der Fördermittel für die kommenden Förderjahre zu beantragen.

 

Dies wird vom Begleitausschuss der „Partnerschaft für Demokratie Ostalbkreis“ (PfD) einstimmig gewünscht. Auch das federführende Amt und die Fach- und Koordinierungsstelle der PfD befürwortet die Erhöhung.

 

Eine Aufstockung wird in erster Linie durch die Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) begründet. Aber auch allgemein durch die gute Annahme der Förderung durch die PfD im Ostalbkreis - die Fonds werden ausgeschöpft.

 

Bei einem Mehrbedarf von 20.000 € durch Bundesmittel bedarf es 2.250 € mehr an Eigenmitteln, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden müssen. Hieße also anstatt derzeit 13.500 €, Eigenmittel in Höhe von 15.750 €.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Haushaltsplanentwurf

 

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleitung i. V. Schlipf

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt 5 (331 KB)