Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zum 01.01.2012 wurde den gesetzlichen Empfehlungen Rechnung getragen und beim Geschäftsbereich Jugend und Familie das „Fachzentrum Frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere (JuFam)“ eingerichtet.
Dieses Jahr feiert JuFam sein zehnjähriges Bestehen. Die ersten Jahre eines Menschen prägen das gesamte weitere Leben entscheidend. Dies wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen. Je früher deshalb möglichen Problemen vorgebeugt wird, desto bessere Chancen hat ein Kind, sich gesund zu entwickeln und gewaltfrei aufzuwachsen. Die Investition in Frühe Hilfen lohnt sich - von Anfang an. Hierauf basierend setzt die Fachstelle beim Geschäftsbereich Jugend und Familie mit ihrer Arbeit bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren an, um
Seit seiner Gründung ist JuFam eine wichtige Anlauf- und Beratungsstelle für werdende Eltern, Familien mit Kindern bis drei Jahre und Fachdienste im gesamten Ostalbkreis. JuFam informiert und berät Eltern, leistet in belastenden Lebenssituationen alltagspraktische Unterstützung bei Familien zuhause und übernimmt eine Lotsenfunktion zu anderen Fachdiensten. Die Koordination und Abwicklung des Eltern- und Familienbildungsprogramms STÄRKE des Landes sowie das Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz im Ostalbkreis“ sind ebenfalls bei JuFam verortet. In mehr als 6.500 Fällen nutzten Familien des Ostalbkreises in den vergangenen zehn Jahren die Angebote von JuFam.
Ermöglicht wurde dies nicht zuletzt auch durch das engagierte und tatkräftige Zusammenwirken unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure der Gesundheitshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, psychosozialer Fachdienste und des Ehrenamts. Denn zentral für die praktische Umsetzung der Frühen Hilfen ist auch die enge Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Professionen und Institutionen.
II. JuFam von 2012 bis 2022: Frühe Hilfen - frühzeitige Chancen
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, am 07.12.2011, wurde die Idee der Gründung eines Fachzentrums „Frühe Hilfen“ vorgestellt.
Bereits vor dem Jahr 2012 gab es innerhalb des Geschäftsbereiches Jugend und Familie eine ganze Reihe von Service- und Beratungsangeboten, von denen damals schon viele junge Mütter, Eltern und Familien profitierten.
Ab 2012 wurden jedoch bisherige Aktivitäten aus
als eigenes, neues Sachgebiet unter einem Dach zusammengefasst und durch Tätigkeiten ergänzt, die das Bundeskinderschutzgesetz für die Zukunft vorgab.
Das Bundeskinderschutzgesetz in seiner Gesamtheit regelt den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) stellt als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG dar. Mit dem Ziel, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, regelt es in vier Paragraphen vor allem die Aufgaben relevanter Akteure, die Rahmenbedingungen für deren Zusammenarbeit sowie den Aufbau verlässlicher Netzwerke Frühe Hilfen. Um Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken, umfasst diese Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern, vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter. Gesetzlich festgelegt sind auch die Aufgaben des Bundes zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien. Zunächst durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen angestoßen, führt seit Januar 2018 die Bundesstiftung Frühe Hilfen die bisherige Arbeit fort. Der Bund sichert damit bundesweit und nachhaltig vergleichbare und qualitätsgesicherte Unterstützungs- und Netzwerkstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen. Hierzu wurde ein Fonds eingerichtet, für welchen er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Entsprechend eines Verteilerschlüssels kommen hiervon auch dem Ostalbkreis jährlich Fördermittel zugute, die maßgeblich zur Ausgestaltung des Fachzentrums mit beigetragen haben.
In den vergangenen 10 Jahren arbeitete ein multiprofessionelles Team aus Gesundheitsfachkräften, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Verwaltungsfachkräften daran, dass die „neugeborenen“ Frühen Hilfen sich gut entwickeln und im Ostalbkreis ihre ersten eigenen Schritte gehen. Mittlerweile lässt sich bereits auf viel Gelungenes zurückblicken und die Strukturen haben sich gefestigt. Aktuell sind bei der Fachstelle sechs Sozialpädagoginnen und sechs Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiP) beschäftigt, mit einem Stellenumfang von insgesamt 7,45 Vollzeitäquivalenten.
Stand heute hat JuFam folgende Angebote:
Beratung und Hilfe für Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis drei Jahre
Werdende Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch nach § 2 SchKG auf Beratung vor und nach der Geburt über finanzielle, soziale und rechtliche Hilfen sowie zu gesetzlichen Ansprüchen im Rahmen der Schwangerenberatung. Zu den Aufgaben unserer Beraterinnen gehört auch die Vermittlung einmaliger finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten (Stiftungsleistungen).
Neugeborenenbesuche Eltern mit Neugeborenen können sich in einem Informationsgespräch durch das Fachzentrum Frühe Hilfen über regionale Angebote für Familien und Unterstützungsmöglichkeiten in dieser Lebensphase beraten lassen, auf Wunsch auch bei den Eltern zuhause.
Entwicklungspsychologische Beratung (EPB) Hierbei handelt es sich um eine videogestützte Beratungsmethode für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern nach dem Motto: Sehen – Verstehen – Handeln. Ziel ist es, die Beziehung zum Kind zu stärken und die Handlungsmöglichkeiten für Erziehende zu erweitern.
Aufsuchende Unterstützung durch Gesundheitsfachkräfte (Gesundheitsorientierte Familienbegleitung) Unsere Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden unterstützen und begleiten Mütter und Väter mit Kindern bis drei Jahre in belasteten Lebenssituationen. Im Rahmen dieser gesundheitsorientierten Familienbegleitung kommen unsere Fachkräfte zu den Familien nach Hause, informieren und beraten Eltern bei Fragen rund um ihr Baby oder Kleinkind und das Elternsein. Dabei unterstützen sie Familien im Alltag und fördern die Kompetenzen der Eltern in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder. Sozialpädagogische Teamleitungen vervollständigen die „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ durch die Koordination der Einsätze und fachliche Unterstützung.
Ausbau Ehrenamtlicher Strukturen (z.B. Leihgroßelterndienst) Im Ostalbkreis gibt es viele Freiwilligendienste, die auch junge Familien gut nutzen können. Ergänzend hat sich vor einigen Jahren ein „Leihgroßelterndienst“ in Zusammenarbeit mit der Stadt Schwäbisch Gmünd entwickelt. Die Idee beinhaltet, eine Wahlverwandtschaft zwischen Familien mit Kindern und Seniorinnen und Senioren herzustellen. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen begleiten und vermitteln die Kontakte und organisieren mit Kooperationspartnern den Leihgroßelterndienst.
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz im Ostalbkreis Dreimal jährlich wird in regionalen Netzwerktreffen die Zusammenarbeit unterschiedlicher für die Frühen Hilfen relevanter Einrichtungen und Fachkräfte koordiniert, damit Familien frühzeitig und für sie individuell passende Unterstützung erhalten. Sie dienen der fallübergreifenden Verständigung über die grundsätzliche Zusammenarbeit, der Entwicklung eines gemeinsamen Handlungsrahmens, der Koordinierung der örtlichen Hilfen und der Zusammenarbeit in der konkreten Fallarbeit.
Koordination Landesprogramm STÄRKE Familien- und Elternbildung Ebenfalls bei JuFam angesiedelt ist die Koordinierungsstelle für das Landesprogramm STÄRKE im Ostalbkreis. Dieses Elternbildungsprogramm hat zum Ziel, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen und die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Kinder zu verbessern. Zahlreiche Eltern- und Familienbildungsträger haben im Ostalbkreis mit ihrem Engagement dazu beigetragen, dass die in diesem Rahmen jährlich zur Verfügung gestellten Landesmittel den Familien im Kreis auch wirklich zugutekamen.
Interprofessioneller Qualitätszirkel Frühe Hilfen Ostalbkreis (IQZ) Der IQZ Ostalbkreis bietet Fachkräften des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe ein Forum zum fachlichen und fallbezogenen Austausch, mit der Absicht, Familien frühzeitig passgenaue Hilfen anzubieten durch die koordinierte Zusammenarbeit der Systeme.
Multiplikatorenschulungen, Vorträge und Fortbildungen Zur Information und Schulung von Fachkräften und Freiwilligen der Frühen Hilfen im Ostalbkreis werden nach Bedarf Fortbildungen und Schulungen angeboten (z.B. Fachtage, Leihgroßelternschulungen, Informationsveranstaltungen etc).
Neu seit 2021/2022 Im Rahmen des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ erhielten auch die Frühen Hilfen zusätzliche Fördermittel. Diese wurden unter anderem zur Einrichtung von Elternsprechstunden Frühe Hilfen an den Kliniken vor Ort und zur Durchführung (digitaler) Elternkurse verwendet. Die Angebote sollen bei entsprechender Nachfrage auch in Zukunft weiter vorgehalten werden. Finanzierung und Folgekosten
Die Gesamtaufwendungen für das Fachzentrum Frühe Hilfen im Geschäftsbereich Jugend und Familie werden sich im Jahr 2022 voraussichtlich auf rund 513.000 Euro belaufen.
Für die Erfüllung der Aufgaben des Fachzentrums ist 2022 mit Zuschüssen des Bundes und des Landes für die Bereiche der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, der Frühen Hilfen und des Elternbildungsprogramms STÄRKE in Höhe von voraussichtlich rund 450.000 Euro zu rechnen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleitung i. V. Schlipf gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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