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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat stimmt der Annahme der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Spenden und Sponsoring im Einzelnen zu.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 102 a Abs. 6 i. V. m. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung finden die Regelungen der Gemeindeordnung und über die Annahme von Spenden und Sponsoring auch in der Kommunalanstalt Anwendung. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verwaltungsrat. Seit der letzten öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates am 19.09.2022 sind die in der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Spenden eingegangen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Zusammenstellung der eingegangenen Spenden
Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. Prof. Dr. Solzbach, Vorstandsvorsitzender gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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