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Vorlage - 192/2022  

 
 
Betreff: Einführung des "JugendTicket BW" - Antragsstellung Förderprogramm
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
08.11.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Verbund OstalbMobil, die fristgerechte Antragsstellung zum Förderprogramm „JugendTicket BW“ vorzunehmen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Am 1. März 2023 startet das „JugendTicket BW“. Der Kreistag sprach sich in seiner Sitzung vom 12. April 2022 einstimmig für die Einführung des Angebots aus (vgl. Vorlage Nr. 067/2022).

 

Förderprogramm

 

Die Finanzierung des Landesanteils in Höhe von 70 % des entstehenden Abmangels wird über ein Förderprogramm dargestellt. Die Frist zur Antragsstellung des Ostalbkreises läuft bis zum 30. November 2022. Die Antragsunterlagen wurden vom Land kurzfristig veröffentlicht. Sie zeichnen sich durch einen erheblichen Umfang und Komplexität für OstalbMobil aus, die dem Ostalbkreis die Daten der Antragstools zur Verfügung stellen müssen. Es sollen bereits im ersten Antrag qualifizierte Prognosen für die Jahre 2023 - 2025 abgegeben werden.

 

Die exakten Werte des Förderantrags befinden sich daher in der derzeitigen Ermittlung und sind noch nicht vollends bekannt. Dennoch bedarf es bereits jetzt der formellen Beschlussfassung des Kreistags, um die Antragsstellung fristgemäß bis Ende November 2022 vornehmen zu können. Denn: Antragssteller ist der Ostalbkreis als ÖPNV-Aufgabenträger. Es wird nach wie vor von ähnlichen finanziellen Wirkungen ausgegangen wie in der Sitzung des Kreistags am 12. April 2022 präsentiert:

 

Kalkulation Zuschussbedarf

 

 

 

Keine Nachfragesteigerung

Nachfrage-steigerung 10 %

Nachfrage-steigerung 20 %

Nachfrage-steigerung 30 %

Gesamt

 

5,79 Mio.

Euro/a

5,40 Mio.

Euro/a

4,85 Mio.

Euro/a

4,29 Mio.

Euro/a

Land Baden-Württemberg

 

4,05 Mio.

Euro/a

3,78 Mio.

Euro/a

3,39 Mio.

Euro/a

3,00 Mio.

Euro/a

Ostalbkreis

 

1,74 Mio.

Euro/a

1,62 Mio.

Euro/a

1,45 Mio.

Euro/a

1,29 Mio.

Euro/a

 

Sofern die exakten Daten der Antragsstellung vorliegen wird der zuständige Fachausschuss, wohl in der Sitzung am 2. Dezember 2022, informiert.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanziellen Wirkungen sind im ÖPNV- Haushaltsansatz 2023 unter Kostenstelle 5470010001/ 43180015 bzw. in der Schülerbeförderung unter 2140010000/44295001 berücksichtigt.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat