Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Baufreigabebeschluss zu fassen und das Gesamtkostenbudget in den Haushaltsjahren 2023 ff. aufzunehmen.
Sachverhalt/Begründung
Der Neubau wird aus zunächst zwei durch einen gemeinsamen Eingangsbereich im Erdgeschoss verbundenen Verwaltungsgebäuden bestehen. Das Gebäude 1 (Auftakt von der Innenstadt kommend) wird über fünf Vollgeschosse und eine Grundfläche von 41 x 32 m verfügen. Das Gebäude 2 in der Geländemitte wird über sechs Vollgeschosse und eine Grundfläche von 40 x 44 m verfügen. Es ist zudem unterkellert und beinhaltet die Technik-, Neben- und Lagerräume.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Verwaltungsstandort auf dem ehemaligen Union-Gelände um ein drittes Gebäude ergänzt werden.
Im Anschluss an diese temporäre Freifläche des später möglichen Erweiterungsbaus ergänzt eine Park- und Mobilitätsstation mit 326 PKW-Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen und E-Lademöglichkeiten den Zweiten Verwaltungsstandort. Die Park- und Mobilitätsstation soll neben den Stellplätzen für die Bediensteten auch Kunden und Besuchern zur Verfügung stehen. Das Parkplatzangebot direkt vor dem Haupteingang wird mit 15 Stellplätzen bewusst geringgehalten, da in der Wilhelm-Merz-Straße wie bereits derzeit eine Bushaltestelle platziert sein wird und so eine ÖPNV-Anbindung vorhanden ist.
Der Zweite Verwaltungsstandort in Aalen wird als „Sozial-Landratsamt“ ausschließlich durch das Dezernat für Arbeit, Jugend, Soziales und Gesundheit bezogen werden. Der Bauausschuss hatte dazu am 22.02.2022 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen beim Raumprogramm zugestimmt.
So verbleibt das Kreismedienzentrum Aalen im Ostalbkreishaus und kann dort um Schulungs- und Beratungsräume ergänzt werden, da im Gegenzug die Kinderbetreuung im OSTALB-Tiger in den neuen Standort mit angegliedertem Außenspielbereich einzieht.
Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zieht wegen der einfacheren Anlieferungssituation in das Ostalbkreishaus, wo die vorhandene Tiefgaragenrampe genutzt und die erforderlichen Laborräume im Untergeschoss angeordnet werden können.
Für die speziellen Anforderungen des Sozialdezernats hinsichtlich vertraulichen Beratungssituationen wurde das Raumprogramm optimiert und einige Großraumbüros in Doppelzimmer und Einzelzimmer mit Beratungsinsel umgewandelt. Durch die dynamische Entwicklung im Sozialbereich mit anstehenden Aufgabenzuwächsen wie mit der Jugendberufsagentur oder den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes wird im weiteren Projektverlauf die Raumplanung fortgeschrieben und an die Stellenbedarfe angepasst werden. In welcher Größenordnung Raumreserven bis zum geplanten Einzugstermin vorhanden sind, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Sofern sich Reserven ergeben, können diese mit Nutzungseinheiten aus dem Ostalbkreishaus belegt oder temporär an Externe vermietet werden.
Beratungs- und Planungsverlauf
Nach einer Besichtigungsfahrt im September 2021 hat sich der Bauausschuss mit dem Planungsstand, dem Raumprogramm und den Themen Fassadenart und erstes Materialkonzept, der Energiekonzeption und den Freianlagen sowie der Ausgestaltung der Park- und Mobilitätsstation in den Sitzungen am 23.11.2021, 17.01.2022 und 22.02.2022 intensiv beschäftigt und grundsätzliche Festlegungen getroffen.
Darauf aufbauend hat die Planergemeinschaft die Vorentwurfsplanung überarbeitet und mit einer Kostenschätzung am 25.02.2022 der Verwaltung übergeben.
Der Bauausschuss (21.03.2022) und der Ausschuss für Bildung und Finanzen (22.03.2022) haben die Vorentwurfsplanung vorberaten und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Kreistag hat am 12.04.2022 der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenschätzung für das Verwaltungsgebäude inklusive Freianlagen über 65.972.000 € zugestimmt. Außerdem hat der Kreistag das Kostenbudget bis zum Baufreigabebeschluss um einen Ansatz von 10 % für eine mögliche Preissteigerung und 5 % für Unvorhergesehenes erweitert (9.895.800 €) und die bisher angefallenen Projektkosten (7.099.000 €) berücksichtigt, sodass ein Kostenbudget von 82.966.800 € definiert wurde.
Für die Park- und Mobilitätsstation hat der Kreistag am 12.04.2022 der Kostenschätzung über 6.972.845 € (brutto) zugestimmt und das Kostenbudget bis zum Baufreigabebeschluss um einen Ansatz von 10 % für eine mögliche Preissteigerung erweitert und mit 7.670.130 € (brutto) definiert.
Zusammenfassend hat der Kreistag am 12.04.2022 ein Gesamtkostenbudget von 90.636.930 € für den Zweiten Verwaltungsstandort inklusive Freianlagen sowie Park- und Mobilitätsstation und den bisher angefallenen Projektkosten beschlossen.
Die Bekanntgabe der nicht-öffentlich gefassten Beschlüsse erfolgte in der Sitzung des Kreistags am 28.06.2022. Dabei wurden der Öffentlichkeit auch die Visualisierungen, Grundrisspläne, Ansichten und Schnitte des Zweiten Verwaltungsstandorts sowie der Park- und Mobilitätsstation präsentiert.
Seit März 2022 wurden von der Verwaltung mit der Planergemeinschaft zahlreiche Einzelfragen geprüft, um dadurch die Grundlagen für die Entwurfsplanung zu definieren. Die federführend vom Objektplaner Hirner und Riehl zusammen mit den Fachplanern berechneten Kosten mündeten in der Kostenberechnung, welche der Verwaltung am 04.10.2022 übergeben und intern bewertet und vorgestellt wurde.
Darstellung der Gesamtprojektkosten für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandorts inklusive Freianlagen und Park- und Mobilitätsstation
Die nachfolgende Darstellung der Gesamtprojektkosten basiert auf der Kostenberechnung der Planergemeinschaft vom 04.10.2022. Diese beläuft sich für das Verwaltungsgebäude inklusive Freianlagen auf 77.939.958 € und für die Park- und Mobilitätsstation auf 8.362.473 €, somit eine Gesamtsumme von 86.302.431 €.
Die Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) erstellt und ist somit genauer und verbindlicher als die Kostenschätzung (Leistungsphase 2 HOAI). Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um Bruttowerte. Bei der Park- und Mobilitätsstation ist der Vorsteuerabzug möglich, wodurch sich eine Netto-Investition von 7.027.288 € ergeben würde.
Analog zum Beschluss des Kreistags vom 12.04.2022 zur Kostenschätzung werden ein Ansatz von 10 % für eine mögliche Preissteigerung und von 5 % für Unvorhergesehenes dargestellt (12.945.365 €). Somit würde sich für die Neubaumaßnahme inklusive dieses Puffers von 15 % ein Kostenbudget von 99.247.796 € ergeben. Unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten würden die Gesamtprojektkosten 106.346.796 € betragen.
Diesem Finanzierungsaufwand steht ein derzeitiger jährlicher Mietaufwand von rund 850.000 € für die im Stadtgebiet Aalen angemieteten Dienststellen gegenüber. Selbst unter Berücksichtigung dessen, dass der Mietaufwand durch eine Indexierung analog zum Verbraucherpreisindex ansteigen wird, ist eine vertretbar lange Amortisationszeit der Investitionskosten von 99.247.796 € nicht mehr gegeben.
Weiteres Vorgehen
Angesichts der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen (Ukraine-Krieg, Energiepreisentwicklung, mögliche Gasmangellage, wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit gestörten Lieferketten und hohen Rohstoffbeschaffungskosten) empfiehlt die Verwaltung dem Kreistag über einen möglichen Baufreigabebeschluss für den Neubau des Verwaltungsstandorts im Zuge der anstehenden Haushaltsplanaufstellung zu beraten und in der Sitzung am 20.12.2022 zu entscheiden.
Bei der Vorberatung der Entwurfsplanung hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 25.10.2022 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Baufreigabebeschluss zu fassen und das Gesamtkostenbudget in den Haushaltsjahren 2023 ff. aufzunehmen.
Der Bauausschuss hat sich am 25.10.2022 ebenfalls mit verschiedenen Varianten der Energiekonzeption mit dem Ziel eines möglichst CO2-neutralen Gebäudebetriebs befasst und dazu weiteren Beratungsbedarf festgestellt. Daher wird sich der Bauausschuss am 01.12.2022 erneut mit der Energiekonzeption befassen. Da die Art der Wärme- und Stromversorgung von elementarer Bedeutung für die Ausgestaltung der Gebäudetechnik ist und sich auf die Gesamtkosten auswirkt, kann erst nach diesen Festlegungen ein qualifizierter Baufreigabebeschluss gefasst werden. So ist es beispielsweise möglich, dass abhängig von der Art der Wärmeversorgung und deren Strombedarf auf die fassadenintegrierten Photovoltaikanlagen am Verwaltungsgebäude und der Park- und Mobilitätsstation verzichtet wird und dadurch Kosten eingespart werden können. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Kreistag bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 am 20.12.2022 über einen möglichen Baufreigabebeschluss und das Gesamtkostenbudget zu beraten und zu beschließen.
Finanzierung und Folgekosten
Über ein mögliches Gesamtkostenbudget wird im Zuge der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplans 2023 entschieden.
Anlagen
Anlage 1 Perspektive Anlage 2 Ansichten Anlage 3 Grundrisse, Schnitt Anlage 4 Aufstellung der Bruttogrundfläche Anlage 5 Berechnung des Bruttorauminhalts Anlage 6 Freianlagenplanung Anlage 7 Park- und Mobilitätsstation - Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Sichtvermerke
gez. Stephan, Leitung Hochbau gez. Kling, Leitung Park- und Mobilitätsstation gez. Bihr, Projektleiter ZVSA gez. Wolf, Dezernent I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||