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Vorlage - 190/2022  

 
 
Betreff: Anpassung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
08.11.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
SBKS Änderung 01.03.2023

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis. Der Kreistag beschließt die Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung wie ausgeführt und in der Anlage vorgeschlagen zum 1. März 2023, dem Start des „Jugendticket BW“.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Am 1. März 2023 erfolgt die Einführung des „Jugendticket BW“, welches landesweite Gültigkeit im öffentlichen Nahverkehr besitzen wird. Zum Abgabepreis von zunächst 365 Euro/Jahr wird es u. a. das seit vielen Jahren im Ostalbkreis etablierte „Ostalb-Abo“ für Vollzeitschülerinnen und -schüler, die Schulwegsicherheitskarten, die Auszubildenden-Abos und teilweise auch die Semestertickets ersetzen. Insgesamt ergibt sich also eine deutliche Reduzierung des Fahrkarten-Sortiments. In diesem Zusammenhang wird auch der Vertrieb beim Verbund OstalbMobil zentralisiert und die überfällige Digitalisierung umgesetzt. 

 

Der entstehende Abmangel wird dabei zu 70 % vom Land und zu 30 % vom Landkreis getragen. Das Land fördert das Vorhaben langfristig mit zunächst 100 Mio. Euro im Jahr, wobei auf den Ostalbkreis ein Anteil von ca. 4 Mio. Euro entfällt.

 

Das Gros der knapp 20.000 Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Ostalbkreis wird künftig mit dem „Jugendticket BW“ unterwegs sein. Der derzeitige, i. d. R. von den Eltern zu schulternde Regel-Eigenanteil beträgt bislang im Jahr 460 Euro. Der neue Preis in Höhe von 365 Euro/Jahr wird künftig über die OstalbMobil GmbH in elf Monatsraten zu 33,20 Euro abgebucht. Die Schülerbeförderungskostenerstattung (SBKS) wird diese Änderung berücksichtigen.

 

Für andere spezielle Nutzergruppen sind weitere Anpassungen der SBKS vorzunehmen, über deren Inhalte der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 11. Oktober 2022 informiert wurde.

 

Unstrittig waren dabei die Frage des Umgangs mit den Fahrschülerinnen und Fahrschülern aus Bayern sowie den Erlass-Fällen, also der „3. Kind-Regelung“ und denjenigen Personen, die über Bildung und Teilhabe (BuT) finanziert werden.

 

 

Schülerinnen und Schüler aus Bayern

 

Aus Bayern pendeln ca. 320 Schülerinnen und Schüler in den östlichen Landkreis ein und tragen somit zur Stärkung der Schulstandorte Bopfingen (44), Ellwangen (91), Neresheim (65), Unterschneidheim (82), Aalen (38) und auch der beruflichen Schulen bei. Da das Land Baden-Württemberg den 70%igen Zuschuss auf Bewohnerinnen und Bewohner des Bundeslandes beschränkt, ist dieser Anteil entsprechend vollumfänglich vom Ostalbkreis zu tragen. Es handelt sich um ca. 70.000 Euro/Jahr. Bei Betrachtung der Sachkostenbeiträge von 1.652 Euro/Jahr für berufliche Vollzeitschülerinnen und -schüler (50) sind diese zusätzlichen Kosten für den Landkreis quasi „gegenfinanziert“. Der Ausschuss folgte dieser Argumentation.

 

 

Erlassfälle

 

Kinder, welche mindestens zwei Geschwister haben, die dann Inhaber eines selbstbezahlten „Jugendtickets BW“ sind, fallen unter die „3. Kind-Regelung“ und sollen weiterhin, ebenso wie BuT-Anspruchsberechtigte, von weiteren Zahlungen befreit sein. Der Ausschuss folgte auch hier dem Vorschlag der Verwaltung diese Regelung beizubehalten. Entsprechend erhält dieser Personenkreis ein kostenloses „Jugendticket BW“. Die Prüfung und Entscheidung darüber trifft – wie bislang auch – das Landratsamt.

 

 

Grundschülerinnen und Grundschüler

 

Als einer von wenigen Landkreisen in Baden-Württemberg verlangt der Ostalbkreis derzeit keinen Eigenanteil für Grundschülerinnen und Grundschüler, während andere Landkreise, z. B. Heidenheim einen reduzierten (26 Euro/Monat) oder gar regulären Eigenanteil verlangen (Esslingen: derzeit 43,20 Euro/Monat). Dementsprechend werden Grundschülerinnen und Grundschüler etwa in den VVS-Verbundlandkreisen für das „Jugendticket BW“ ab März 2023 künftig auch 365 Euro/Jahr zahlen.

 

Für den Ostalbkreis wird vorgeschlagen, dass die rund 1.400 Grundschülerinnen und Grundschüler mit Ostalb-Abo und die ca. 100 Grundschülerinnen und Grundschüler mit Schulwegkarte künftig auch das „Jugendticket BW“ erhalten. Im Gegenzug würde vorgeschlagen für Kinder, die die Grundschule besuchen, den halben Abgabepreis, also 182,50 Euro/Jahr, in der SBKS festzulegen. Dies erscheint auch deshalb notwendig, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, da ansonsten alle der ca. 10.500 Grundschulkinder im Ostalbkreis ein „Jugendticket BW“ auf volle Rechnung des Ostalbkreis beziehen könnten. Wenngleich dieser Fall unwahrscheinlich ist: Im Extremfall drohten dem Kreis Zusatzkosten von bis zu 3,8 Mio. Euro/Jahr. In der Folge würde dies unter Umständen zudem zu unerwünschten Kapazitätsengpässen und enormen Sprungkosten in der Verkehrsspitze führen. Durch die Eigenanteilsbeteiligung von besagten 182,50 Euro/Jahr würden dem entgegengewirkt. Dem Kreishaushalt würden hierdurch zusätzlich generierte Mittel i.H.v. ca. 350.000 Euro/Jahr zufließen.

 

Die bislang außerordentlich aufwendige Prüfung von Mindestentfernungen („3 Kilometer-Regelung“) würde dadurch entfallen und somit das Problem der bisherigen „gefühlten“ Ungleichbehandlung (knapp unter oder über 3 km) lösen.

 

 

Sonderschulbeförderung/freigestellter Schülerverkehr

 

Kinder und Jugendliche mit dem Bedarf auf Sonderbeförderung zahlen derzeit den Regel-Eigenanteil von 460 Euro/Jahr. Da es sich um eine aufwendig organisierte und ganz speziell auf die räumlichen und zeitlichen Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten Wohnort-/Zielortbeförderung handelt, wird vorgeschlagen den derzeitigen Eigenanteil beizubehalten und somit die SBKS unberührt zu lassen.

 

Im Sinne des weit gefassten Inklusionsgedankens wird vorgeschlagen, den Erwerb des „Jugendtickets BW“ zum regulären Abgabepreis (365 Euro/Jahr) zu ermöglichen. Dies könnte einen Anreiz setzen, die Beförderung im Regel-ÖPNV der enorm kostenintensiven Sonderbeförderung vorzuziehen.

 

Es besteht ergänzend die Möglichkeit, zusätzlich zur Beförderung im freigestellten Schülerverkehr, ein „Jugendticket BW“ ohne zusätzliche Kosten für den Antragssteller zu erhalten.  Somit könnten beeinträchtigte Kinder für den Regeleigenanteil von 460 Euro/Jahr sowohl den Sonderschulverkehr, als auch den ÖPNV nutzen. Das Antragsverfahren liefe über das Landratsamt. Es wird mit einer Fallzahl von ca. 100 Schülerinnen und Schülern gerechnet. Es würden Kosten für den Kreishaushalt von dann ca. 36.500 Euro/Jahr anfallen.

 

Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Grundschulalter, also der Klassen 1 - 4, erhalten das Jugendticket BW zum halben Abgabepreis.

 

 

 

Ausblick

 

Die Einführung des „Jugendtickets BW“ verändert die seit vielen Jahren etablierten und stets angepassten Finanzierungsstrukturen der Schülerbeförderung nachhaltig. Die Auswirkungen sind derzeit noch nicht vollends abschätzbar. Insofern erscheint es denkbar, dass eine neuerliche Anpassung der SBKS im Laufe des Jahres 2023 erforderlich werden könnte.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die prognostizierten Wirkungen des „Jugendtickets BW“ sind in den Haushaltsplanungen des kommenden Jahres zu berücksichtigen.

 

 

 


Anlagen

 

Neue Fassung Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SBKS Änderung 01.03.2023 (37 KB)