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Antrag der Verwaltung
Herr Ralf Schamberger wird auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises zum stellvertretenden Kreisbrandmeister (Ehrenbeamter) für den Bezirk Schwäbisch Gmünd vom 19. Oktober 2022 bis 31. Oktober 2024 wiederbestellt.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat der Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestimmen. Sie sind als Ehrenbeamte grundsätzlich auf eine Dauer von fünf Jahren zu berufen.
Der Kreistag des Ostalbkreises hat Herrn Ralf Schamberger zuletzt am 27. Juni 2017 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Bezirk Schwäbisch Gmünd gewählt. Nachdem die fünfjährige Amtszeit mit Ablauf des 31. Juli 2022 geendet hat und Herr Schamberger für die Zeit bis zur Sitzung des Kreistags am 18. Oktober 2022 kommissarisch zum stellvertretenden Kreisbrandmeister bestellt wurde, ist eine Wiederbestellung vorzunehmen. Herr Schamberger hat sich bereit erklärt, diese Funktion bis zum 31. Oktober 2024 weiterhin auszuüben. Die gesetzlich notwendige Anhörung der Feuerwehrkommandanten fand am 28. September 2022 statt. Dabei wurde der Wiederbestellung von Herrn Schamberger einstimmig zugestimmt.
Finanzierung und Folgekosten
Die Personalkosten werden in den Haushalten 2022 bis 2024 veranschlagt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Feth, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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