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Antrag der Verwaltung
Herr Josef Strobel wird ab 01.01.2023 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg) befördert und zeitgleich in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreisoberverwaltungsrat Josef Strobel leitet seit 01.10.2004 den Geschäftsbereich Kommunalaufsicht. Mit Ausscheiden des Leiters des Geschäftsbereichs Personal, Herrn Erhardt, wird Herrn Strobel ab 01.01.2023 die Stellvertretung des Verwaltungsdezernenten übertragen. Die Stelle wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt am 25.04.2022 nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG BW bewertet.
Herr Strobel nimmt seine Funktion mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement wahr. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG BW liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Strobel zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG BW) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2023 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Herrn Strobel
Sichtvermerke
gez. Feth, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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