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Vorlage - 183/2022  

 
 
Betreff: Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums
in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
04.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2023 zu.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Land Baden-Württemberg fördert und erprobt bereits seit Jahren neue wie auch bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen mit spezifischen, multiplen Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ein Baustein ist dabei die Unterstützung von Arbeitslosen- und Arbeitslosenberatungszentren aus Landesmitteln zur Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen.

 

Die Arbeitslosenberatungszentren sind kostenlose Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus eröffnen die Arbeitslosenberatungszentren mit ihrem niederschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen.

 

Ziel ist hierbei Langzeitarbeitslosen im Land Baden-Württemberg eine von den staatlichen Stellen unabhängige und qualitätsgesicherte ganzheitliche Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu ermöglichen und ihnen eine kompetente Begleitung auf dem Weg zur Arbeitsintegration sowie zur Ermöglichung sozialer Teilhabe an die Seite zu stellen.

 

Bereits im Jahr 2012 hat das Sozialunternehmen a.l.s.o. e.V. in Schwäbisch Gmünd den Zuschlag für ein durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Arbeitslosenberatungszentrum erhalten und arbeitet in engem Austausch mit dem Jobcenter Schwäbisch Gmünd zusammen.

 

In den Jahren 2020 bis 2022 wurden bereits bis zu zwölf Arbeitslosenberatungszentren in Baden-Württemberg mit jeweils bis zu 51.000 Euro Landesmittel pro Jahr gefördert. Hierzu zählte auch das Arbeitslosenberatungszentrum in Schwäbisch Gmünd.

 

Für das Jahr 2023 soll eine Weiterförderung der Arbeitslosenberatungszentren erfolgen und es stehen gekürzte Landesmittel in vorläufiger Höhe von 41.500 Euro pro Standort zur Verfügung. Insbesondere im nächsten Jahr ist das niederschwellige Beratungsangebot bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise eine wertvolle Unterstützung. Durch den weiterhin erhöhten Zugang an Geflüchteten in Schwäbisch Gmünd kann auf ein bewährtes und zusätzliches Angebot in den kommenden Monaten nicht verzichtet werden. Auch im Zuge der Energiekrise werden hilfebedürftige Menschen eine unabhängige Anlaufstelle als Unterstützung bei der Klärung ihrer Anliegen benötigen.

 

In den vergangenen Jahren war eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung. Daher wurde das Arbeitslosenberatungszentrum durch jährliche Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd in Höhe von 5.000 Euro sowie des Ostalbkreises in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Hierfür wurden die im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesparten Mittel des Ostalbkreises eingesetzt.

 

Der kommunale Passiv-Aktiv-Transfer sieht vor, dass die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingesparten Kosten der Unterkunft für die Förderung und Unterstützung von anderen SGB II-Leistungsberechtigten eingesetzt werden.

Eine solche kommunale Unterstützung wird auch im Jahr 2023 Voraussetzung für die Landesförderung sein. Am 26.09.2022 wurde die a.l.s.o e.V. über die Fördervoraussetzungen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg informiert und aufgefordert einen Antrag einzureichen. Zu den erforderlichen Antragsunterlagen wird auch die konkrete Förderzusage des Ostalbkreises als kommunale Unterstützung benötigt. Um seitens des Ostalbkreises die Fortführung des Arbeitslosenzentrums zu unterstützen und die Voraussetzung für die Landesförderung zu erfüllen, sollen für 2023 die kommunalen Fördermittel in Höhe von ca. 20.000 Euro bereitgestellt werden. Die Gespräche über den kommunalen Anteil und Höhe des Zuschusses 2023 seitens der Stadt Schwäbisch Gmünd werden ebenfalls geführt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis soll durch die Verwendung der eingesparten Kosten der Unterkunft im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers erfolgen. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von ca. 20.000 Euro eingeplant. Eine bindende Zusage hierüber erfolgt jedoch erst nach Vorliegen der endgültigen Förderzusage über die Landesmittel in Höhe von 41.500 Euro.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsführer

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat