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Vorlage - 176/2022  

 
 
Betreff: Elektromobilität - Bericht zur Antriebswende
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
11.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die Vorhaben zur Förderung der Elektromobilität weitervoranzutreiben und Sachverständige für die Planung der Tank- und Ladeinfrastruktur im ÖPNV zu beauftragen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines

 

Die Elektromobilität spielt im Rahmen der Mobilitätswende eine zentrale Rolle. Zur angestrebten Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor müssen klimafreundliche Antriebsformen flächendeckend ausgerollt werden. Die Bundesregierung hat sich zum Markthochlauf der Elektromobilität anspruchsvolle Ziele gegeben. Bis 2030 sollen in Deutschland zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen und eine Millionen Ladepunkte vorhanden sein. Auch die Landesregierung hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gegeben. Bis 2040 soll Baden-Württemberg klimaneutral sein. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Die Landesregierung geht von 2 Millionen Elektrofahrzeugen im Jahr 2030 und einem entsprechenden Bedarf an Ladeinfrastruktur aus. Auch im Ostalbkreis nehmen die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge kontinuierlich zu. Während am 21.12.2020 noch 5.287 Elektrofahrzeuge im Landkreis zugelassen waren, waren es am 31.12.2021 bereits 9.349 Fahrzeuge. Im Mai 2022 lag der Bestand bereits bei knapp 11.000 zugelassenen Fahrzeugen. Damit ist bereits heute jedes dritte neuzugelassene Fahrzeug elektrisch angetrieben.

 

Gerade im ländlichen Raum wird der motorisierte Individualverkehr noch auf lange Zeit die zentrale Säule der Mobilität bleiben. Um auch hier den kontinuierlichen Markthochlauf der Elektromobilität zu ermöglichen, sind weitere Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis erforderlich.

 

Um zu analysieren welche Probleme und Wünsche hinsichtlich der Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis bestehen, wurde durch die Landkreisverwaltung eine Bedarfsermittlung unter allen kreisangehörigen Kommunen durchgeführt. Hier wurde bereits der Wunsch nach einem auf Landkreisebene und mit den Energieversorgern abgestimmten Vorgehen formuliert. Bei einem gemeinsamen Runden Tisch zum Thema Elektromobilität mit Vertretern der Kommunen, der Energieversorger und der e-Mobil BW wurde Konsens erzielt, dass unter Federführung des Ostalbkreises ein kreisweites Ladeinfrastrukturkonzept erstellt werden soll. Die Erstellung des Ladeinfrastrukturkonzeptes soll im November 2022 starten. Für das Vorhaben soll die Förderung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für qualifizierte Fachkonzepte in Anspruch genommen werden. Bei einer Aufnahme in das Förderprogramm ist eine Förderquote von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich.

 

 

Vorgehen zum Ladeinfrastrukturkonzept für den Ostalbkreis

 

Ziel des Ladeinfrastrukturkonzepts ist die Erarbeitung einer Strategie für den Ostalbkreis zum bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu ermöglichen und die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur soll ein weiterer Anstieg der Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge unterstützt werden. Somit entstehen weitere Anreize zum Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge. Mit einer Zunahme der Elektrofahrzeuge auf den Straßen im Ostalbkreis kommt es zu einer Reduzierung der Abgase, Lärmemissionen und des CO2-Ausstoßes entsprechend der aktuellen Klima- und Umweltschutzziele.

 

Das Ladeinfrastrukturkonzept soll sowohl die kreisangehörigen Kommunen und Netzbetreiber, als auch die Unternehmen im Ostalbkreis beim Aufbau der notwendigen Ladepunkte unterstützen. Im Zuge der Konzepterstellung soll zunächst der Status Quo bei der Ladeinfrastruktur im Landkreis erhoben werden. Außerdem soll im Rahmen der Studie analysiert werden, wo basierend auf Nachfrage- und Nutzungsszenarien Ausbaupotenziale hinsichtlich der Ladeinfrastruktur bestehen. Des Weiteren soll betrachtet werden, welche technisch sinnvollen Lademöglichkeiten an den jeweiligen Standorten in Betracht kommen. Die vorhandenen Ladepunkte sollen dann in das interne Geodatenprotal der Landkreisverwaltung eingepflegt werden. Neben dem Ist-Zustand und dem Potenzial soll im Zuge des Konzeptes außerdem noch das Stromnetz im Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern betrachtet und analysiert werden. Dadurch soll klar werden, wo ein Netzausbau/-umbau erforderlich ist. Hierzu ist ein enger Austausch mit den Energieversorgern und Netzbetreibern erforderlich.

 

Neben der öffentlichen Ladeinfrastruktur soll das Konzept auch die halböffentliche und private Ladeinfrastruktur als wichtige Säulen des Markhochlaufs Elektromobilität in den Fokus nehmen. Um die halböffentliche und private Ladeinfrastruktur voranzubringen, sollen die Unternehmen und Supermärkte im Ostalbkreis im Zuge des Konzeptes miteinbezogen werden. Es soll abgefragt werden, ob bereits Ladepunkte vorhanden sind und ob es Pläne für die Errichtung neuer Ladepunkte gibt. Im Rahmen eines gemeinsamen Workshops sollen die Unternehmen über aktuelle Förderprogramme informiert und konkrete Handlungsschritte erarbeitet werden. Im Rahmen des Ladeinfrastrukturkonzepts sollen dann ebenfalls Potenziale und Herausforderungen für zusätzliche Ladeinfrastruktur im Bereich des halböffentlichen Ladens dargestellt werden. Als weiterer Aspekt werden auch die Potenziale für E-Carsharing-Angebote im Landkreis untersucht.

 

Um im Anschluss an das Ladeinfrastrukturkonzept die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollen diese unter Angabe der Zuständigkeit, einer Kostenschätzung und ggf. Darstellung der technischen Spezifikationen in einem Maßnahmenkatalog abgebildet werden. Dieser soll die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die Maßnahmen sollen priorisiert werden und es sollen maßnahmenbezogen aktuelle Förderprogramme dargestellt werden.

 

 

Antriebswende im ÖPNV

 

Der Umstieg auf alternative Antriebe spielt vor dem Hintergrund der Mobilitätswende und der Klimaschutzziele im Verkehr nicht mehr allein im Individualverkehr eine zentrale Rolle. Auch im öffentlichen Personennahverkehr beschäftigt sich die Landkreisverwaltung mit den Themen Emissionsreduktion, Transformation der Antriebe sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien. Ein Beispiel für die sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Clean Vehicles Directive (CVD). Die EU-Richtlinie sieht Mindestvorgaben für die Beschaffung von Bussen im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungsaufträge vor.

 

Damit sind die eigenwirtschaftlichen Verkehre im Ostalbkreis zwar momentan noch von der Anwendung der CVD ausgenommen. Dennoch werden hier die Zielvorstellungen der übergeordneten Behörden hinsichtlich der zukünftigen Antriebsformen im Nutzfahrzeugsektor sichtbar. Auf Bundesebene wurden die Vorgaben der CVD im Zuge des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge umgesetzt. Die Umsetzung auf Landesebene ist noch offen. Angesichts der ambitionierten Klimaschutzziele des Landes ist eine strengere Auslegung mit verschärften Regeln nicht auszuschließen. Die Umsetzung könnte über das für Ende dieses Jahres vorgesehene Landes-Mobilitätsgesetz erfolgen. Auch bei der Busförderung des Landes werden inzwischen nahezu ausnahmslos emissionsfreie oder saubere Busse gefördert. Neben den Auswirkungen der CVD wird vermehrt über die Einführung von emissionsfreien Zonen gerade in Innenstadtbereichen diskutiert, die dann nur noch von sauberen Fahrzeugen befahren werden dürften. Eine solche Regelung würde auch den ÖPNV betreffen. Durch die Entlastung des Klimas und der Umwelt, kann der Einsatz sauberer Antriebe in Bussen die Akzeptanz für den ÖPNV steigern. Schlussendlich unterstreichen auch die momentan explodierenden Dieselpreise die Notwendigkeit, sich sukzessive aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu befreien. Auch der Ostalbkreis steht in der Verantwortung aktiv zu werden und einen Beitrag hin zur Klimaneutralität zu leisten.

 

 

Strategie des Ostalbkreises

 

Aufgrund der Relevanz und Komplexität dieser Thematik wurde im Juni 2022 durch die Landkreisverwaltung ein gemeinsamer Workshop mit allen Busunternehmern durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag auf den Themen Fördermöglichkeiten, Fahrzeugbedarfe, Antriebstechniken, Betriebshofausstattung sowie Tank- und Ladeinfrastruktur. Hierbei wurden große technische und finanzielle Herausforderungen für die Betriebe identifiziert. Insbesondere die Errichtung der erforderlichen Ladeinfrastruktur ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Busunternehmen und Landkreisverwaltung sprachen sich für ein abgestimmtes Vorgehen und einen raschen Einstieg in die Beschaffung von E-Bussen aus. In der Folge haben sich sieben Busunternehmer zusammen mit der Landkreisverwaltung an der diesjährigen Bundesförderung für alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr beteiligt und Projektskizzen eingereicht. Insgesamt wurden Mittel für die Förderung von 42 E-Bussen zuzüglich Ladeinfrastruktur beantragt. Bei Gesamtkosten des Vorhabens von rund 15,5 Mio. Euro belaufen sich die zu erwartenden Fördermittel auf bis zu 11,5 Mio. Euro. Die Rückmeldung über eine Aufnahme im Förderprogramm steht noch aus. Außerdem sind noch weitere Fragen zur Finanzierung, Technologie und Flächenverfügbarkeit zu prüfen. Die Firma OVA hat ihre Pläne zur Umstellung ihrer Busflotte auf alternative Antriebe im Rahmen einer Veranstaltung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg im Juli 2022 vorgestellt. Für eine schnelle Umsetzung und zur Sicherstellung der eigenen technischen sowie betriebswirtschaftlichen Unabhängigkeit verfolgt die Firma OVA eine eigenständige unternehmensbezogene Strategie. Für die Beschaffung von 20 Batteriebussen inkl. Ladeinfrastruktur erhält das Unternehmen Fördermittel in Höhe von ca. 6 Mio. Euro aus Bundesmitteln im Rahmen des 1. Förderaufrufs von Bussen mit alternativen Antrieben. Die Investitionen sollen ohne weitere Zuschüsse Dritter im Rahmen der Eigenwirtschaftlichkeit finanziert werden.

 

Angesichts der hohen Investitionskosten und der erheblichen Infrastrukturbedarfe für die neue Technologie ist ein gemeinsames Handeln aller Akteure erforderlich. Die Anschaffungskosten für die E-Busse und die Kosten, welche für die Errichtung der Ladeinfrastruktur entstehen, stellen die Busunternehmer vor enorme Herausforderungen. Der Aufgabenträger muss abwägen, wie er die Busunternehmer bei dem Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen kann. Ein möglicher Weg ist der gemeinschaftliche Betrieb der Ladeinfrastruktur, auch unter Einbeziehung der regionalen Energieversorgungsunternehmen, um die finanziellen Herausforderungen auf mehrere Schultern zu verteilen und Synergien bei der Technik zu nutzen. So stellt beispielsweise der Landkreis Karlsruhe den Busunternehmern die Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur durch die Kommunen kann über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten aus Landesmitteln gefördert werden. Um für den Ostalbkreis und die Busunternehmer eine wirtschaftlich, technisch und betrieblich tragbare Lösung hinsichtlich der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur zu finden und zu planen, empfiehlt sich eine Untersuchung durch ein Ingenieurbüro.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für eine technische Untersuchung zur Machbarkeit, Konzeption und Planung der Ladeinfrastruktur im ÖPNV ist mit Kosten in Höhe von ungefähr 50.000 Euro netto zu rechnen.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat