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Vorlage - 171/2022  

 
 
Betreff: Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis - Weiteres Vorgehen im Bereich der ambulanten (haus-)ärztlichen Versorgung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Entscheidung
04.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht zum weiteren Vorgehen im Bereich der ambulanten (haus-) ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis zur Kenntnis und stimmt diesem sowie einer Beteiligung des Landkreises in Höhe von jeweils 50.000 € in den Planungsbereichen Ellwangen/Virngrund und Bopfingen/Härtsfeld zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesundheitsversorgung im Kreis zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Gesundheitsversorgungsstrukturen beinhalten sowohl die klinischen als auch die ambulanten Strukturen. Der Kreistag hat beschlossen, die große Zukunftsaufgabe und Herausforderung in zwei parallel laufenden und aufeinander abgestimmten Prozessen umzusetzen (siehe Vorlage Nr.: 134-1/2022).

 

Ein Schwerpunkt der Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich liegt in der Sicherung der haus- und der fachärztlichen Versorgung, weshalb die Prozesse in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den beiden Kreisärzteschaften erfolgt.

 

Die Wiederbesetzung von hausärztlichen Praxen wird vor allem im ländlichen Raum immer schwieriger. Auch ist ein Großteil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Ostalbkreis, vor allem im Bereich der Allgemeinmedizin, der geburtenstarken Generation zuzuordnen und wird in den kommenden 5 bis 10 Jahren in den Ruhestand eintreten. Aktuell sind im Landkreis 30,5 Hausarztsitze unbesetzt - aufgrund der Altersstruktur mit steigender Tendenz. Um eine flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im ländlichen und städtischen Raum sicherzustellen, sollen daher innovative Versorgungsmodelle über den Ostalbkreis hinweg entwickelt, erprobt und umgesetzt werden.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen und Handlungsbedarfe in den einzelnen Teilräumen sollen, wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21. Juni 2022 berichtet, zukunftsfähige am Bedarf orientierte Gesundheitsstrukturen in den Teilräumen im Landkreis in enger Abstimmung mit den Ärzteschaften und Kommunen geschaffen werden.

 

Nachdem neben dem Schwäbischen Wald in absehbarer Zeit auch die Bereiche Ellwangen/Virngrund (die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte ist 60 Jahre und älter) und Bopfingen/Härtsfeld (mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte ist 60 Jahre und älter) aller Voraussicht nach Versorgungslücken bekommen wird, soll in diesen beiden Regionen mit der Fortführung der Teilraumkonferenzen und der Entwicklung und Umsetzung von zukunftsfähigen und bedarfsspezifischen Versorgungsmodellen und Strukturen zur weiteren Aufrechterhaltung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung unter Einbindung aller relevanten Akteure begonnen werden. Eine Möglichkeit stellt hierbei die Gründung einer hausärztlichen Genossenschaft, ähnlich wie im Schwäbischen Wald, dar.

 

Weiteres Vorgehen Planungsbereich Ellwangen/Virngrund:

(Adelmannsfelden, Ellenberg, Ellwangen, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen und Wört)

 

  1. Etablierung von (flächendeckenden) Versorgungsstrukturen im hausärztlichen Bereich:

Hierzu fand am 25.07.2022 die erste Teilraumkonferenz im Planungsbereich Ellwangen/Virngrund mit den dort ansässigen Hausärztinnen/-ärzten und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern statt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde die aktuelle Situation und die weitere Entwicklung inkl. möglicher Herausforderungen und Probleme erläutert und das Modell einer hausärztlichen Genossenschaft vorgestellt.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass auch im Raum Ellwangen/Virngrund eine dezentrale hausärztliche Genossenschaft zusammen mit interessierten Hausärztinnen und -ärzten und den Kommunen vor Ort aufgebaut werden soll.

Darauffolgend wurden bis Ende September alle Hausärztinnen und -ärzte sowie die Kommunen in der Region Ellwangen/Virngrund in Einzelgesprächen kontaktiert, um die Bereitschaft und das Interesse zum Beitritt zu einer Genossenschaft zu erfragen und interessierte Akteure für die Gründung einer Genossenschaft zu gewinnen. Im nächsten Schritt sollen dann ein Gesamtbild für den Planungsbereich Ellwangen/Virngrund erstellt und erste Schritte zum Aufbau einer dezentralen hausärztlichen Genossenschaft umgesetzt werden. Bis Ende 2023 soll die Genossenschaft gegründet und abhängig vom Bedarf und der erfolgreichen Gewinnung von Hausärztinnen/-ärzten Hausarztpraxen/-sitze übernommen und erste MVZs bzw. Zweigpraxen in Betrieb genommen werden.

 

  1. Ab 2024 sollen, sofern und soweit notwendig, fachärztliche Bereiche miteinbezogen und somit die Genossenschaft weiterentwickelt werden.

 

  1. Ab 2025 sollen weitere nachhaltige (sektorenübergreifende) Versorgungsstrukturen in der Gesundheitsversorgung, auch unter Einbezug weiterer Versorgungsthemen und Leistungsanbieter im Gesundheitswesen, abhängig von den anstehenden Entscheidungen im stationären Bereich (Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb) und den politischen Rahmenbedingungen entwickelt und umgesetzt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen Planungsbereich Bopfingen/Härtsfeld:

(Bopfingen, Lauchheim, Neresheim, Westhausen, Unterschneidheim, Kirchheim und Riesbürg)

 

  1. Etablierung von (flächendeckenden) Versorgungsstrukturen im hausärztlichen Bereich und Sicherung/Verbesserung der fachärztlichen Versorgung:

Am 12. Oktober 2022 wird die erste Teilraumkonferenz im Planungsbereich Bopfingen/Härtsfeld mit den dort ansässigen Hausärztinnen/-ärzten, Fachärztinnen/
-ärzten und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern stattfinden. Hier sollen im ersten Schritt die aktuelle Situation und die weitere Entwicklung inkl. möglicher Herausforderungen und Probleme erläutert und ein offener Austausch zu potentiellen Modellen, Zusammenschlüssen und Unterstützungsmöglichkeiten erfolgen, um dann das weitere Vorgehen in diesem Teilraum festzulegen. Ziel ist die fachgebietsübergreifende Entwicklung eines Konzepts bzw. von organisatorischen Strukturen unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen, mit denen im Bedarfsfall – z.B. bei ungeregelter Praxisnachfolge – schnellstmöglich reagiert werden kann. Bis Ende 2023 soll auch in dieser Region eine dezentrale hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur in Abhängigkeit des ausgewählten Modells gemeinsam mit den interessierten Haus- und Fachärztinnen/-ärzten und den Kommunen aufgebaut sein.

  1. Ab 2024 sollen Versorgungsstrukturen unter Einbezug weiterer Leistungsanbieter im Gesundheitswesen ggfs. in Richtung eines Lokalen Gesundheitszentrums (Gesundheitshaus, -campus o.ä. zentral in Bopfingen) geschaffen werden.
  2. Ab 2025 sollen weitere nachhaltige (sektorenübergreifende) Versorgungsstrukturen in der Gesundheits- und Notfallversorgung, abhängig von den anstehenden Entscheidungen im stationären Bereich (Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb) und den politischen Rahmenbedingungen entwickelt und umgesetzt werden.

 

Die Berücksichtigung des Ansatzes der sektorenübergreifenden Versorgung des Landes Baden-Württemberg1 sowie die Entlastung der Ärztinnen und Ärzte von Bürokratie und damit einhergehend die Gewinnung von ärztlichen Ressourcen für die Versorgung sollen in beiden Regionen eine zentrale Rolle einnehmen.

Herr Josef Bühler wird die Prozesse in den beiden Planungsbereichen federführend in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Landratsamtes umsetzen.

 

 

1https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/medizinische-versorgung/sektorenuebergreifende-versorgung/

Weiteres Vorgehen in den Planungsbereichen Schwäbischer Wald, Schwäbisch Gmünd und Aalen:

 

Schwäbischer Wald:

 

Im Planungsbereich Schwäbischer Wald soll die Weiterentwicklung und Begleitung der hausärztlichen Genossenschaft MEDWALD e.G. einen Schwerpunkt darstellen, um die hausärztliche Versorgung dort zu verbessern. Gleichzeitig soll das neue Projekt „Primärversorgung im Ostalbkreis - Einführung von Case Management und Community Health Nursing im Primärversorgungsnetzwerk Schwäbischer Wald (erneute Förderzusage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg2) umgesetzt werden. Hier sollen durch die Etablierung der Angebote Case Management (Patientenlotsen) und Community Health Nursing (Gemeindeschwester), die Hausärztinnen und -ärzte, die als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten fungieren und die aufgrund der Unterversorgung im Schwäbischen Wald an der Belastungsgrenze arbeiten, entlastet werden.

 

Schwäbisch Gmünd und Aalen:

 

In den Planungsbereichen Schwäbisch Gmünd und Aalen werden wir auf Wunsch der beiden Ärzteschaften vorerst nicht weiter tätig werden. Eine Weiterführung der Teilraumkonferenzen, um den Austausch zwischen Politik und Ärzteschaft zu verfestigen, aktuelle Bedarfslagen im Blick zu behalten und die ambulante Versorgung auch dort zu sichern, ist jedoch angedacht. Aktuell ist die hausärztliche Versorgung in beiden Planungsbereichen noch weitestgehend zufriedenstellend.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Da für die Umsetzung von Gesundheitsversorgungsmodellen in den Planungsbereichen Ellwangen/Virngrund und Bopfingen/Härtsfeld geeignete Fachexperten zur Begleitung des Prozesses (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Genossenschaftsverband Baden-Württemberg, DIOMEDES GmbH etc.) miteinbezogen werden müssen, muss pro Teilraum mit Kosten in Höhe von etwa 100.000 € gerechnet werden. Dabei soll der Landkreis, wie auch im Schwäbischen Wald, die Finanzierung der Teilraumkonferenzen und die Vorbereitung und Gründung des zukunftsfähigen Versorgungsmodells bzw. die Schaffung neuer Versorgungsstrukturen bis zur Umsetzung/Gründung unterstützen. Diesbezüglich ist mit Kosten in Höhe von 50.000 € pro Region und demnach insgesamt 100.000 € für den Landkreis zu rechnen. Alle weiteren Kosten sollen, wie auch im Schwäbischen Wald, über die Kommunen, das Akquirieren von Fördergeldern aus verschiedenen Quellen, aus dem laufenden Betrieb der Einrichtung selbst, Darlehen und ggfs. Spenden finanziert werden.

 


2https://newsroom.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?template=newsroom_presse&id=334558

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Kiemel, GB Gesundheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat