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Vorlage - 169/2022  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum Kreishaushalt 2022
Stand 15.09.2022
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
27.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

Der Kreistag hat am 21.12.2021 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2022 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.

 

Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2022 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 8.750.412 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.

 

Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei einzelnen Positionen zu Mehrkosten bzw. zu Mindererträgen. Auch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die daraus erfolgten Sanktionen können aktuell noch nicht abgeschätzt werden.

 

Seit dem Zwischenbericht vom 30.06.2022 haben sich keine neuen Sachverhalte ergeben.

 

Kliniken

Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2022 ein Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 8,5 Mio. € berücksichtigt.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird auch im Jahr 2022 noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst sein. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen mit einem schweren Verlauf sind zwar rückläufig, doch ist die Zahl der Ansteckungen und infizierten Personen weiter auf einem hohen Niveau. Auch die Kliniken Ostalb haben mit Personalausfällen zu kämpfen, so dass auch momentan noch kein Regelbetrieb wie vor Corona gewährleistet werden kann.

Somit sind auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 Erlösausfälle zu verzeichnen. Hinzu kommen Preissteigerungen bei den Sachkosten, so dass sich Stand heute noch keine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung in diesem Jahr treffen lässt.

 

ÖPNV

Die Auswirkungen der Pandemie schlagen sich auch beim ÖPNV fortlaufend in der Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen nieder. Daneben wirken sich die stark gestiegenen Treibstoffkosten auf den ÖPNV aus.

 

Das Land hat bereits im März 75 % des Jahresbetrages der Ausgleichsmittel nach § 15 ÖPNVG ausbezahlt, die als Liquiditätshilfe an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind. Darüber hinaus sind bereits 50 % der FAG-Mittel an die Landkreise weitergeleitet worden. Die Aufwendungen werden sich in der Folge im zweiten Quartal erhöhen.

 

Die Politik wurde aufgefordert mittels eines Diesel-Stützungspakts die Verkehrsunternehmen zu unterstützen. Im geänderten Regionalisierungsgesetz vom 20.05.2022 wurde trotz heftigster Verhandlungen mit dem Bund kein Betrag für eine separate Dieselhilfe für die ÖPNV-Branche aufgenommen. Es wurden nur die Mittel für das 9 €-Ticket in Höhe von 2,5 Mrd. € bereitgestellt sowie 1,2 Mrd. € für pandemiebedingte Einnahmeausfälle.

Zur Überbrückung der stark gestiegenen Energiekosten beabsichtigt der Ostalbkreis die Einsparungen aus dem 9 €-Ticket in Höhe von rund 1,16 Mio. € den Busunternehmen als Dieselhilfe zur Verfügung zu stellen.

 

 

Schülerbeförderung

Die gestiegenen Kraftstoffkosten wirken sich auch auf die Schülerbeförderung aus. Es ist davon auszugehen, dass trotz des erhofften Diesel-Stützungspakts eine kommunale Beteiligung unvermeidbar sein wird. Insbesondere bei den Fahrten für Schülerkurse und bei den Sonderschulen wird mit einer Erhöhung der Vertragsentgelte gerechnet. Somit zeichnet sich schon heute eine Planüberschreitung im Jahr 2022 ab.

 

Soziales

Die Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege hängt stark von der demografischen Entwicklung ab. Die Zahl der älteren und insbesondere der Menschen im Alter ab 80 Jahren nimmt weiter zu. Daher wird sich auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen und damit auch die der Leistungsempfänger in der Hilfe zur Pflege weiter erhöhen. Hinzu kommen steigende Altersarmut sowie steigende Kosten im Pflegebereich. In Baden-Württemberg sind binnen 10 Jahren die Kosten pro Einwohner um über 30 % angestiegen.

 

Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Mit dem im Sommer veröffentlichten Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg wurde zum 1. Januar 2021 die Basis für das künftige Eingliederungshilfebudget nach dem SGB IX gelegt. Die Berechnungsgrundlagen des KVJS zur Einschätzung der Kostenfolgen basieren auf Annahmen und Schätzungen der neuen Gesetzessystematik bzw. der neuen Aufgabenstellungen. Hinzu kommen kreisspezifische Annahmen, Bewertungen und Konstellationen, so dass für die Jahre 2021 und 2022 verlässliche Schätzungen kaum möglich sind. Beeinflusst werden diese Schätzungen von weiteren, teilweise noch unklaren Faktoren, wie z. B. Tarifsteigerungen, dem höheren Anteil an Personalkosten in der Entgeltstruktur durch Trennung der Fach- von den existenzsichernden Leistungen, der zeitnahen Umstellung der Verbesserung der Personalschlüssel in den Werkstätten mit Behinderung sowie der komplexen Umstellung bei der sozialen Teilhabe, vor allem in der besonderen Wohnform durch die neue Leistungssystematik des Landesrahmenvertrages.

 

Der Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe wird im Jahr 2022 rund 69,5 Mio. € betragen. Vergütungssatzerhöhungen sowie Nachzahlungen für Corona-bedingte Mehraufwendungen an Einrichtungsträger werden zu einer Überschreitung des Planansatzes führen. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass das BTHG für die Träger der Eingliederungshilfe einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten wird. Dass das BTHG zum 1. Januar 2020 Konnexität auslöst, ist in Baden-Württemberg grundsätzlich unstrittig. Die zukünftigen finanziellen Auswirkungen des BTHG auf den Kreishaushalt werden maßgeblich davon abhängen, in welcher Höhe die Konnexitätsrelevanz des BTHG für die Zeit ab 2020 anerkannt wird.

 

 

Jobcenter

Seit dem 1. Juni haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Ausgehend von der Anzahl der bislang in den Ostalbkreis gekommenen Geflüchteten rechnet das Jobcenter bis Jahresende mit durchschnittlich 1.400 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften. Die Einnahmen aus der Bundesbeteiligung an den zusätzlichen Kosten für Unterkunft belaufen sich nach derzeitiger Gesetzeslage auf 2.920.000 €.

 

Für die flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Länder und Kommunen stellt der Bund pauschal für das Jahr 2022 einen Betrag von zwei Milliarden Euro über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zur Verfügung. Darunter sind 500 Mio. € zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft eingeplant. Ob dabei die Quote der Bundesbeteiligung KdU erhöht wird, ist noch nicht klar. Zur dauerhaften Beteiligung des Bundes soll noch in diesem Jahr eine Verständigung mit den Ländern erzielt werden.

 

Ohne die zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften durch geflüchtete Menschen aus der Ukraine läge die Prognose des Jobcenters für 2022 aufgrund der stabilen Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie einer erhöhten Einnahme bei der Weitergabe der Wohngeldentlastung durch das Land rund 700.000 € unterhalb des Planansatzes.

 

Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 15.09.2022 von einer Planerfüllung aus. Vor diesem Hintergrund stellt das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisses eine große Kraftanstrengung aller dar.

 

Ergebnishaushalt

 

 

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Personalaufwendungen

(Brutto)

92.357.353 €

60.655.291

92.421.079

Personalaufwendungen

(Netto)

74.388.506

49.349.817

74.477.975

Gebäudekosten

18.780.389

8.565.914

17.740.000

Sächliche Ausgaben

9.506.495

6.646.399 €

9.540.000

Gebühren der unteren
Verwaltungsbehörde

8.815.850

6.137.905

8.800.000

Buß-, Zwangs- und
Verwarnungsgelder

1.834.800

1.302.592

1.750.000

Grunderwerbsteuer

16.900.000

12.288.747

17.200.000 €

Schlüsselzuweisungen des
Landes

39.222.743

22.211.560

40.795.785

Beiträge des Landes für UA- und UI-Maßnahmen an Kreisstraßen

4.285.000

2.137.860

4.285.000

ÖPNV - Zuschussbedarf

11.136.207

4.702.425

11.726.207

Schülerbeförderung -
Zuschussbedarf

5.086.522

6.279.135

5.130.000

Sozialhilfeleistungen

83.913.677

55.737.159

86.185.000

SGB II / Jobcenter

8.659.000

4.539.055

9.950.000

Jugendhilfeleistungen

21.472.528

13.506.249

21.572.128

Integration und Versorgung

1.344.880

5.214.157

1.326.000

 

 

Kreisstraßen

Belagsmaßnahmen

Planansatz

einschl. Ermächtigungen

Vergabe

Kostenvoranschlag

Beseitigung von Frostschäden

200.000 €

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 05.04.2022

200.000 €

K3246 Tonolzbronn -Helpertshofen

350.000 €

492.685,93 €

520.000 €

K3234 Neuler - Leinenfirst

600.000

572.446,71 €

600.000 €

K3313 OD Lorch

(abgestufte B297)

500.000

verschoben auf 2023/2024

 

K3314 Schweindorf – B466

550.000

518.521,48

550.000 €

K3330 Rotenhar - Kreis-grenze

610.000 €

noch nicht

ausgeschrieben

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Erwerb beweglicher

Vermögensgegenstände

EMR   1.495.452 €

3.586.348 €

5.081.800 €

2.089.321 €

3.850.000

Verwaltungsgebäude Aalen, UNION-Areal

 

EMR 23.760.515 €

500.000 €

24.260.515 €

 

551.417 €

-        2021: 15,5 Mio. € Kreditermächtigung zur Sicherung des niedrigen Zinsniveaus

-       Geldanlagen mit     4,5 Mio. € und     2,0 Mio. € zur Sicherung der Liquidität

Berufliches Schulzentrum Schwäbisch Gmünd

- Generalsanierung

8.750.000 €

6.251.263 €

8.750.000

Jagsttalschule

- Fassadensanierung

700.000 €

80.707

700.000 €

Berufliches Schulzentrum

Aalen

- Fassadensanierung

500.000 €

57.961 €

250.000 €

Breitbandversorgung

4.000.000 €

899.177 €

4.000.000

 

Ostalb-Klinikum

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Erweiterung/Ertüchtigung

Psychosomatik

EMR     275.000 €

15.000 €

275.000 €

Anpassung

Wasserversorgung

EMR       66.000 €

      200.000 €

266.000 €

16.000 €

250.000 €

Brandschutz

EMR     100.000

      150.000 €

250.000

150.0000 €

250.000 €

Betriebsbereitsch. bish.

Zentral-OP

EMR       99.000 €

      300.000 €

399.000 €

399.000 €

399.000 €

IT-Strategie

EMR     100.000 €

       500.000 €

600.000

310.000 €

600.000 €

Aufrüstung Hygien. Herz-katheterlabor

230.000

230.000 €

230.000 €

Austausch Notstromversorgung

EMR     685.000 €

    200.000 €

885.000 €

20.000 €

400.000 €

Erweiterung Kälteanlage

EMR     300.000 €

          200.000 € 500.000

20.000 €

400.000 €

Ausbau Sectio-OP

EMR     100.000 € 

     250.000 €

350.000

57.000 €

350.000 €

Lüftungsanl./Heizverteilung

BT 5/6

100.000 €

0

100.000 €

Radiologiekonzept

533.333 €

0 €

530.000 €

Sanierung Hubschrauber-landeplatz

300.000 €

300.000 €

300.000 €

 

 

St. Anna-Virngrund-Klinik

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

IT-Strategie

EMR     100.000 €

       500.000 €

600.000 €

213.000 €

600.000 €

Brandschutz

EMR     118.000                          

   50.000 €

168.000 €

5.000

165.000 €

Austausch Rückkühler

EMR     177.500 €

     100.000 €

277.500 €

52.000

275.000 €

Radiologiekonzept

133.334

73.780

130.000

 

 

Stauferklinikum

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Zentrale Notaufnahme und Onkologische Tagesklinik

400.000 €         

100.000 €

400.000 €

IT-Strategie

EMR     100.000

    500.000 €

600.000 €

298.000 €

600.000 €

Heizanlage / BHKW

EMR     250.000 €

    150.000 €

400.000 €

143.000 €

250.000 €

Zytostatikalabor

           255.000 €

0

255.000 €

Erweiterung Kälteanlage

EMR     296.000 €

     300.000 €

596.000 €

38.000 €

450.000

Anpassung Wasserversorgung an Trinkwasserversorgung

EMR      98.500 €      100.000 €

198.500 €

5.000 €

180.000

Radiologiekonzept

333.334

274.429 €

330.000

Sanierung Hubschrauber-landeplatz

300.000

229.000 €

300.000 €

 

 

Kreisstraßen

Ausbaumaßnahmen

Planansatz

einschl. Ermächtigungen

Vergabe

Kostenvoranschlag

K3231 Zumholz – Matzen-gehren inkl. OD

EMR     250.000 €

     218.000 €

468.000 €

Bauausführung durch Gemeinde Rosenberg

Abrechnung liegt noch nicht vor

K3272 Remsbrücke Waldhausen BW

471.000 €

1.217.477,31 €

1.430.000 €

Zuschuss          529.000 €

K3281 RGW Heubach - Lautern

EMR       67.700 €

118.000 €

185.700 €

noch nicht ausgeschrieben; Realisierung 2023

 

K3313 RGW Lorch - Weitmars

589.000 €

noch nicht ausgeschrieben; Realisierung 2023

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat