Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung Der Kreistag hat am 21.12.2021 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2022 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2022 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 8.750.412 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei einzelnen Positionen zu Mehrkosten bzw. zu Mindererträgen. Auch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die daraus erfolgten Sanktionen können aktuell noch nicht abgeschätzt werden.
Seit dem Zwischenbericht vom 30.06.2022 haben sich keine neuen Sachverhalte ergeben.
Kliniken Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2022 ein Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 8,5 Mio. € berücksichtigt.
Das wirtschaftliche Ergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird auch im Jahr 2022 noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst sein. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen mit einem schweren Verlauf sind zwar rückläufig, doch ist die Zahl der Ansteckungen und infizierten Personen weiter auf einem hohen Niveau. Auch die Kliniken Ostalb haben mit Personalausfällen zu kämpfen, so dass auch momentan noch kein Regelbetrieb wie vor Corona gewährleistet werden kann. Somit sind auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 Erlösausfälle zu verzeichnen. Hinzu kommen Preissteigerungen bei den Sachkosten, so dass sich Stand heute noch keine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung in diesem Jahr treffen lässt.
ÖPNV Die Auswirkungen der Pandemie schlagen sich auch beim ÖPNV fortlaufend in der Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen nieder. Daneben wirken sich die stark gestiegenen Treibstoffkosten auf den ÖPNV aus.
Das Land hat bereits im März 75 % des Jahresbetrages der Ausgleichsmittel nach § 15 ÖPNVG ausbezahlt, die als Liquiditätshilfe an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind. Darüber hinaus sind bereits 50 % der FAG-Mittel an die Landkreise weitergeleitet worden. Die Aufwendungen werden sich in der Folge im zweiten Quartal erhöhen.
Die Politik wurde aufgefordert mittels eines Diesel-Stützungspakts die Verkehrsunternehmen zu unterstützen. Im geänderten Regionalisierungsgesetz vom 20.05.2022 wurde trotz heftigster Verhandlungen mit dem Bund kein Betrag für eine separate Dieselhilfe für die ÖPNV-Branche aufgenommen. Es wurden nur die Mittel für das 9 €-Ticket in Höhe von 2,5 Mrd. € bereitgestellt sowie 1,2 Mrd. € für pandemiebedingte Einnahmeausfälle. Zur Überbrückung der stark gestiegenen Energiekosten beabsichtigt der Ostalbkreis die Einsparungen aus dem 9 €-Ticket in Höhe von rund 1,16 Mio. € den Busunternehmen als Dieselhilfe zur Verfügung zu stellen.
Schülerbeförderung Die gestiegenen Kraftstoffkosten wirken sich auch auf die Schülerbeförderung aus. Es ist davon auszugehen, dass trotz des erhofften Diesel-Stützungspakts eine kommunale Beteiligung unvermeidbar sein wird. Insbesondere bei den Fahrten für Schülerkurse und bei den Sonderschulen wird mit einer Erhöhung der Vertragsentgelte gerechnet. Somit zeichnet sich schon heute eine Planüberschreitung im Jahr 2022 ab.
Soziales Die Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege hängt stark von der demografischen Entwicklung ab. Die Zahl der älteren und insbesondere der Menschen im Alter ab 80 Jahren nimmt weiter zu. Daher wird sich auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen und damit auch die der Leistungsempfänger in der Hilfe zur Pflege weiter erhöhen. Hinzu kommen steigende Altersarmut sowie steigende Kosten im Pflegebereich. In Baden-Württemberg sind binnen 10 Jahren die Kosten pro Einwohner um über 30 % angestiegen.
Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Mit dem im Sommer veröffentlichten Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg wurde zum 1. Januar 2021 die Basis für das künftige Eingliederungshilfebudget nach dem SGB IX gelegt. Die Berechnungsgrundlagen des KVJS zur Einschätzung der Kostenfolgen basieren auf Annahmen und Schätzungen der neuen Gesetzessystematik bzw. der neuen Aufgabenstellungen. Hinzu kommen kreisspezifische Annahmen, Bewertungen und Konstellationen, so dass für die Jahre 2021 und 2022 verlässliche Schätzungen kaum möglich sind. Beeinflusst werden diese Schätzungen von weiteren, teilweise noch unklaren Faktoren, wie z. B. Tarifsteigerungen, dem höheren Anteil an Personalkosten in der Entgeltstruktur durch Trennung der Fach- von den existenzsichernden Leistungen, der zeitnahen Umstellung der Verbesserung der Personalschlüssel in den Werkstätten mit Behinderung sowie der komplexen Umstellung bei der sozialen Teilhabe, vor allem in der besonderen Wohnform durch die neue Leistungssystematik des Landesrahmenvertrages.
Der Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe wird im Jahr 2022 rund 69,5 Mio. € betragen. Vergütungssatzerhöhungen sowie Nachzahlungen für Corona-bedingte Mehraufwendungen an Einrichtungsträger werden zu einer Überschreitung des Planansatzes führen. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass das BTHG für die Träger der Eingliederungshilfe einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten wird. Dass das BTHG zum 1. Januar 2020 Konnexität auslöst, ist in Baden-Württemberg grundsätzlich unstrittig. Die zukünftigen finanziellen Auswirkungen des BTHG auf den Kreishaushalt werden maßgeblich davon abhängen, in welcher Höhe die Konnexitätsrelevanz des BTHG für die Zeit ab 2020 anerkannt wird.
Jobcenter Seit dem 1. Juni haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Ausgehend von der Anzahl der bislang in den Ostalbkreis gekommenen Geflüchteten rechnet das Jobcenter bis Jahresende mit durchschnittlich 1.400 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften. Die Einnahmen aus der Bundesbeteiligung an den zusätzlichen Kosten für Unterkunft belaufen sich nach derzeitiger Gesetzeslage auf 2.920.000 €.
Für die flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Länder und Kommunen stellt der Bund pauschal für das Jahr 2022 einen Betrag von zwei Milliarden Euro über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zur Verfügung. Darunter sind 500 Mio. € zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft eingeplant. Ob dabei die Quote der Bundesbeteiligung KdU erhöht wird, ist noch nicht klar. Zur dauerhaften Beteiligung des Bundes soll noch in diesem Jahr eine Verständigung mit den Ländern erzielt werden.
Ohne die zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften durch geflüchtete Menschen aus der Ukraine läge die Prognose des Jobcenters für 2022 aufgrund der stabilen Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie einer erhöhten Einnahme bei der Weitergabe der Wohngeldentlastung durch das Land rund 700.000 € unterhalb des Planansatzes.
Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 15.09.2022 von einer Planerfüllung aus. Vor diesem Hintergrund stellt das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisses eine große Kraftanstrengung aller dar.
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Kämmerei gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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