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Vorlage - 167/2022  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2023 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
04.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (offen)   
Anlagen:
Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2023 in Zahlen

Antrag der Verwaltung

 

Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2023 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als kommunaler Träger ist der Ostalbkreis für die Verwendung der zu 100 % bundesfinanzierten Haushaltsmittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Die ausgewählten Maßnahmen sind geeignet, um die mit dem Land Baden-Württemberg vereinbarten Ziele bestmöglich zu erreichen. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm vorgestellt.

 

Abbildung 1: Entstehungsprozess des Arbeitsmarktprogramms

 

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2023 des Jobcenters Ostalbkreis sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan eingebracht.

 

Die ersten Haushaltsentwürfe des Bundes sehen ein reduziertes Budget für Eingliederungsleistungen gegenüber den in 2022 zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Das Jobcenter Ostalbkreis hat die Planansätze im Arbeitsmarktprogramm entsprechend angepasst. Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und für das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen Ende 2022 zu rechnen.

 

Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2023

 

Anhand der Profillagen der Kunden, der Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug wurden folgende Zielgruppen im Entwurf des Arbeitsmarktprogramms besonders berücksichtigt:

 

        Langzeitarbeitslose (ab einem Jahr Arbeitslosigkeit, unabhängig vom Leistungsbezug und Rechtskreis) und Langzeitleistungsbezieher (ab 24 Monaten im Leistungsbezug SGB II)

        Jugendliche und junge Erwachsene

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende und Erziehende

        Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund

 

Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit mehrfachen, aber abbaubaren Hemmnissen sowie Qualifizierungen geplant.

 

Entwicklungen am Arbeitsmarkt

 

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben den Arbeitsmarkt im Ostalbkreis weniger stark beeinträchtigt als befürchtet. Die offenen Stellen haben sich wieder deutlich erhöht und die Gesamtnachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften im Ostalbkreis ist hoch.

 

Aufgrund der Fluchtmigration aus der Ukraine sind im Jobcenter aktuell 1.100 zusätzliche Bedarfsgemeinschaften gemeldet. Darunter sind rund 1.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15-64 Jahren. Diese Menschen werden auch im kommenden Jahr vorrangig die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Sprachkurse besuchen.

 

In 2023 wird das neue Bürgergeld in Kraft treten. Der Referentenentwurf beinhaltet weitreichende Veränderungen, die sich auch auf die Anzahl der Leistungsberechtigten auswirken könnten. So sollen z. B. die Hinzuverdienstgrenzen angehoben werden.

 

Bei der Beurteilung einer Entwicklung für 2023 gibt es mehrere unbekannte Faktoren. Beispielhaft sind dies:

 

        Die Auswirkungen des neuen Bürgergeldgesetzes

        Die Anzahl und der Zeitpunkt der Überwechsler aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III

        Die Entwicklung des Stellenmarktes

        Die Auswirkungen des Strukturwandels und der digitalen Transformation

        Die Qualifikationen und Potenziale bei den Neukunden, insbesondere der ukrainischen Geflüchteten

        Die Bleibewahrscheinlichkeit der ukrainischen Geflüchteten

 

Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen

 

Die gesundheitliche Situation der Leistungsberechtigten ist häufig das maßgebliche Hindernis für die berufliche Integration. Die Pandemie hat dazu beigetragen, dass insbesondere psychische Erkrankungen wieder zugenommen haben. Für die Integrationsarbeit ist es wichtig, den betroffenen Menschen in allen Maßnahmen auch Angebote zur Verbesserung der Gesundheit zu machen. Durch die Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren konnten bereits einige zusätzliche Projekte umgesetzt werden. Die Maßnahmen ergänzen jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden mit einbezogen.

 

Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei

 

Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den sozialen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, gibt es das Projekt „Freiwillig dabei“. In Kooperation mit dem regionalen Bündnis für Arbeit und vielen gemeinnützigen Trägern und Institutionen wird durch eine niedrigschwellige, stundenweise Beschäftigung eine soziale Teilhabe ermöglicht. Das Projekt steht unter dem Motto: „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit anzubieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z. B. Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten. Finanziell unterstützt wird das Projekt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmenden beispielsweise mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.

 

Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2023

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Arbeitnehmern (erwerbsfähigen Leistungsberechtigten), Arbeitgebern oder Trägern gewährt.

 

Die Wahrscheinlichkeit der Integration in Arbeit ist in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit besonders hoch. Eine hohe Kontaktdichte, die Nachhaltung der vereinbarten Ziele sowie schnelle und passgenaue Unterstützungsangebote erhöhen die Integrationschancen erheblich und können den Langzeitleistungsbezug vermeiden. In den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs findet ein wöchentlicher Kontakt mit den Kunden statt. Innerhalb des ersten Monats im Leistungsbezug erhalten die Kunden passgenaue Angebote aus dem Arbeitsmarktprogramm.

 

Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

Für Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden 2.037.000 Euro geplant. Dies sind rund 37 % des Gesamtbudgets.

Darunter fallen die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Einzelcoaching), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen werden ausgeschrieben oder die Verlängerungsoption wird in Anspruch genommen.

 

Aufgrund der zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften aus der Ukraine, wurde der Mittelansatz im Bereich der Aktivierung und Vermittlung für 2023 gegenüber der ursprünglichen Planung 2022 um 276.000 Euro erhöht. Bereits unterjährig wurden diese Leistungen durch die Zuteilung zusätzlicher Mittel aufgestockt.

 

Die Förderung von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogrammes. Die Maßnahmen müssen nicht ausgeschrieben werden und bieten den Teilnehmenden eine individuelle Förderung. Beinhaltet sind hier auch sogenannte „produktionsorientierte Tätigkeiten“. Diese müssen im Gegensatz zu Arbeitsgelegenheiten nicht wettbewerbsneutral sein und kommen somit einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt näher.

 

Für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund sind insgesamt 610.000 Euro im Mittelansatz enthalten. Die zielgruppenorientierte Vorgehensweise bei den Maßnahmen ermöglicht es, geflüchteten Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung und Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung, parallel dazu sowie im Anschluss stattfinden. Besondere Berücksichtigung findet die Förderung von Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund.

 

Insgesamt werden mit den Maßnahmen zur Vermittlung und Aktivierung rund 1.200 Menschen jährlich aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt. Verschiedene Formen der digitalen Grundbildung sind inhaltlich Bestandteile in allen Maßnahmen. Insbesondere sollen 2023 Personen besonders unterstützt werden, die weniger vom stabilen Arbeitsmarkt profitieren können.

 

Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Der Mittelansatz im Bereich der Qualifizierungen beträgt mit 650.000 Euro 11,8 % der Eingliederungsleistungen. Gegenüber 2021 wurde der Ansatz um 200.000 Euro erhöht.

 

Ein Berufsabschluss oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen, um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche und überbetriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie modulare Qualifizierungen. Des Weiteren sind Förderungen von marktnahen Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung geplant. Da sich der Arbeitsmarkt prognostisch in den kommenden Jahren durch den Strukturwandel stark verändern wird, ist es notwendig, alle Qualifizierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Anforderungen in bestimmten Berufszweigen stark gestiegen sind. Viele qualifizierungswillige Arbeitssuchende sind diesen Anforderungen aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen und besitzen oft nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen. Gleichfalls ist zu erwarten, dass, wie in den Vorjahren, der Wunsch der Arbeitssuchenden nach einer schnellen Arbeitsaufnahme die Motivation für eine Weiterbildung übertrifft. Dieser Trend ist auch im SGB III zu beobachten. Es ist deshalb umso wichtiger, niedrigschwellige und modulare Qualifizierungen anzubieten. Diese können, auch mit Unterbrechungen durch eine Arbeitsaufnahme, zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Berufsabschluss führen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Qualifizierungsbedarfe der ukrainischen Geflüchteten noch unklar. Der Spracherwerb wird im kommenden Jahr voraussichtlich noch vorrangig sein. Eine gemeinsame Bildungszielplanung mit der Agentur für Arbeit Aalen wurde bereits auf den Weg gebracht.

 

Als besondere Zielgruppe werden Erziehende und Alleinerziehende durch die Förderung einer Umschulung in Teilzeit unterstützt.

 

Beschäftigungsbegleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 473.000 Euro

(8,6 % der Eingliederungsmittel) geplant. Hier sind die Eingliederungszuschüsse sowie die Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz §§ 16e und 16i SGB II enthalten.

 

Mit dem Regelinstrument § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - können Leistungsberechtigte, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre im Leistungsbezug gestanden haben, gefördert werden. Die Förderdauer beträgt fünf Jahre und es wird in den ersten beiden Jahren 100 % des Mindestlohns bzw. des Arbeitsentgelts gefördert. In den Förderjahren 3-5 wird der Zuschuss an den Arbeitgeber dann jeweils um 10 % reduziert. Im Eingliederungsbudget werden hier zusätzlich zu den bereits in den Jahren 2020 bis 2022 bewilligten Mitteln (s. Vorbindungen) 111.000 Euro für neue Förderfälle bzw. Nachbesetzungen eingeplant. Neben den 56 aktuell geförderten Arbeitsplätzen entspricht dies bis zu sieben zusätzlichen Förderungen. Die Arbeitsplätze werden bei Beschäftigungsträgern, im Umfeld von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und bei besonders sozial engagierten Unternehmen in Industrie und Handwerk finanziell unterstützt.

 

Für die kostenintensiven Förderleistungen nach dem Teilhabechancengesetz gibt es keine Sonderzuteilungen des Bundes. Der Trend bei § 16i SGB II zeigt, dass die Förderungen meist im vollen Umfang mit der maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren bewilligt werden. Die Mittel sind somit für die kommenden Jahre im Budget gebunden.

Das Regelinstrument soll auch 2023 weiterhin für besonders schwer vermittelbare Menschen möglich sein. Beschäftigungsabbrüche werden als zusätzliche Förderfälle zeitnah nachbesetzt.

Der Mittelansatz der beschäftigungsbegleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 200.000 Euro ergänzt. Diese Sonderzuteilung wird dauerhaft in tatsächlich anfallender Höhe vom Bund gewährt.

 

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 9,8 % der Ausgaben geplant. Hier sind alle Maßnahmen beinhaltet, die junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben unterstützen. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 4,9 %. Neben der assistierten Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und verschiedenen Projekten zur beruflichen Orientierung sollen die bewährten Maßnahmen für schwer zu erreichende Jugendliche fortgeführt werden. Hier werden Jugendliche, die nicht mehr bei den sozialen Sicherungssystemen angedockt sind, wieder an diese herangeführt. Klassischerweise sind dies Wohnsitzlose, Schul- und Ausbildungsverweigerer, „Ausreißer“ etc. In enger Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in den Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird das Ziel „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren“ verfolgt. Die Maßnahmen laufen bereits seit 01.09.2018 und sollen mit einem Mittelansatz von insgesamt 230.000 Euro fortgeführt werden.

 

Die Maßnahmen des Jobcenters für junge Menschen sind eng mit den Angeboten des Bildungsbüros, der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe vernetzt. In der gemeinsamen Jugendberufsagentur werden die Leistungen gut miteinander abgestimmt.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beträgt 1,8 % der Gesamtausgaben. Der tatsächliche Mittelabfluss kann im Reha-Bereich wegen der verschiedenen Kostenträger von Jahr zu Jahr variieren. Die Erfahrung aus den Vorjahren zeigt, dass Rehabilitanden weiterhin den Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren. Wenn im Einzelfall aber eine spezielle Reha-Maßnahme benötigt wird, soll eine Förderung möglich sein.

 

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z. B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger stellen Arbeitsmöglichkeiten wie z. B. im Möbellager zur Verfügung, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 310.000 Euro und entspricht 6,1 % des Eingliederungstitels.

 

Altbindungen aus den Vorjahren

 

Das Arbeitsmarktprogramm 2023 beinhaltet Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1.350.000 Euro. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen wie beispielsweise Qualifizierungen, Maßnahmen, die über den Jahreswechsel hinausgehen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte sowie mehrjährigen Zuschüssen zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2023 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 5.500.000 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilung

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2023 eine Sonderzuteilung für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 200.000 Euro. Die Zuteilung ist zweckgebunden und kann nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.

 

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

 

Mit der Sonderzuteilung stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2023 insgesamt voraussichtlich 5.700.000 Euro zur Verfügung.

 

Zusammenfassung

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2023 liegen die besonderen Schwerpunkte auf Qualifizierung, Aktivierung, Maßnahmen für Geflüchtete und der Förderung von Arbeitsverhältnissen für Langzeitarbeitslose. Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, um die hilfebedürftigen Menschen im Ostalbkreis bestmöglich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und einen Beitrag zum Abbau des Fachkräftemangels zu leisten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Sonderzuteilungen werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.

 

 


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm 2023 des Jobcenters Ostalbkreis in Zahlen.

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsführer

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2023 in Zahlen (44 KB)