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Vorlage - 165/2022  

 
 
Betreff: Verlängerung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Entscheidung
04.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die beim Landratsamt Ostalbkreis bis zum 30.09.2022 befristet eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform mit einem Stellenumfang von 50 % wird - vorbehaltlich der Gewährung des Landeszuschusses - bis zum 30.09.2023 verlängert.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 01.01.2020 entstand vor allem für die Träger der praktischen Ausbildung aufgrund der neuen bundesrechtlichen Anforderungen ein erweiterter Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Hinzu kommen Nachweis- und Dokumentationspflichten, u.a. bei den Fortbildungen der Praxisanleitenden. Die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Ausbildung erfordert zudem, dass in einem verbindlichen Ausbildungsplan, der zwingender Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist, die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung geregelt wird. Der Träger der praktischen Ausbildung ist als Vertragspartner insbesondere dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Praxiseinsätze absolviert werden können.

 

Mit der Reform der Pflegeberufe entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken-  oder Krankenpflege. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen.

 

Die Ausbildung soll vielfältiger und attraktiver werden, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Damit soll die Pflegeberufereform einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten.

 

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen in der Anlaufphase des Umsetzungsprozesses der Pflegeberuferefom zu unterstützen, wurde den Stadt- und Landkreisen eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt. Die regionalen Koordinierungsstellen unterstützen bei der Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Einsätze der praktischen Ausbildungszeiten insbesondere in der Anlaufphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Es ist das gemeinsame Anliegen aller Akteure, beim Übergang in die generalistische Pflegeausbildung den Verlust von Ausbildungsplätzen zu verhindern und möglichst zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

 

Die Anforderungen an die praktische Ausbildung sind durch die thematische Verbreiterung der generalistischen Ausbildung weit vielfältiger als in den bisherigen Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflege. Jede/r Auszubildende/r muss Einsätze in den Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie nachweisen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Dies setzt entsprechende Kooperationen der Träger der praktischen Ausbildung mit den weiteren Einsatzstellen und den Pflegeschulen voraus. Der Bundesgesetzgeber hat im Pflegeberufegesetz die Verantwortung hierfür den Trägern der praktischen Ausbildung zugewiesen.

 

Auf regionaler Ebene sollte in der Startphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz eine zentrale und neutrale Anlaufstelle den Koordinierungsprozess unterstützen. Die Förderung der Koordinierungsstellen aus Bundes- und Landesmitteln erfolgte zunächst bis zum 31.12.2021 und zwar mit einem Zuschuss in Höhe von 50 %, maximal 30.000 Euro je Stadt- oder Landkreis.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2020 wurde die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung beim Ostalbkreis im Umfang einer 50 %-Stelle beschlossen, befristet bis zum 31.12.2021. Die Stelle wurde zum 01.01.2021 mit Frau Margit Klotzbücher besetzt. Sie ist angesiedelt bei der Stabsstelle Beratung, Planung, Prävention, wo auch die Altenhilfefachberatung, der Pflegestützpunkt und die Pflegekampagne verortet sind und Synergieeffekte ermöglichen.

 

Nachdem in einem zweiten Förderaufruf die Projektlaufzeit bis zum 30.09.2022 verlängert wurde, hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 09.12.2021 beschlossen, die Koordinierungsstelle bis zum 30.09.2022 zu verlängern.

 

 

II. Erneute Verlängerung der Koordinierungsstelle

 

Mit E-Mail vom 25.07.2022 erfolgte über das Regierungspräsidium ein erneuter Förderaufruf des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Die notwendigen Kosten zur Einrichtung und dem Betrieb einer regionalen Koordinierungsstelle zur Unterstützung bei der Umsetzung der Pflegeberufereform werden von Seiten des Landes mit einer Laufzeit bis längstens 30.09.2023 bezuschusst.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Befristung der Koordinierungsstelle bis zum 30.09.2022 haben sich bereits im Vorfeld einige Träger an den Landkreis gewandt mit der dringenden Bitte, die Koordinierungsstelle weiterzuführen. Unter anderem wurde betont, dass diese Stelle ein sehr wichtiger Bestandteil in Bezug auf eine erfolgreiche Umsetzung der generalistischen Ausbildung im Ostalbkreis sei und deshalb zwingend bestehen bleiben müsse. Vor allem die dringend notwendigen Abstimmungen innerhalb der Ausbilder im Ostalbkreis, die regelmäßige Information über neu festgelegte Vorgaben des Sozialministeriums und wie diese in der Region umgesetzt werden müssen und die Koordination von verschiedenen Gremien sei unverzichtbar.

 

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat bereits im vergangenen Jahr dagelegt, dass die Erfahrungen bestätigen, dass sich eine engagierte und gut etablierte Koordinierungsstelle überaus positiv auf die Ausbildungssituation eines Kreises auswirken kann. Sie bestärke die Ausbildungsträger darin, eine größere Zahl an Auszubildenden aufzunehmen, was später, wenn die Auszubildenden ihre Ausbildung abschließen, eine Steigerung der Zahl der Pflegefachkräfte im Land, aber auch im jeweiligen Kreis, nach sich ziehen wird.

 

Die Landkreisverwaltung unterstützt alle Bemühungen, die zu einer guten Pflegeausbildung und im Ergebnis insbesondere auch zu mehr Pflegepersonal im Ostalbkreis führen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Koordinierungsstelle - analog zur Landesförderung - bis zum 30.09.2023 zu verlängern. Dadurch kann vor dem Hintergrund der Pflegereform die praktische Ausbildung gestärkt und die generalistische Pflegeausbildung insgesamt gut im Ostalbkreis verankert werden.

 

Da die Antragsfrist bereits am 31.08.2022 endete, hat der Landkreis vorsorglich einen Antrag eingereicht.

 

Die Stelle stellt einen Mosaikstein im Bereich der Gesamtstrategie des Ostalbkreises im Bereich Pflege dar. Die Gesamtstrategie umfasst u. a. Pflegekonferenzen, Pflegeberatung, Pflegekräftegewinnung sowie innovative Modellprojekte.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Land fördert die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform bis zum 30.09.2023 in Höhe von 50 %, maximal 30.000 Euro. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt im Durchführungszeitram vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 ca. 20.000 Euro.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez., Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat