Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die nächsten Jahre stellen den Landkreis vor große personelle Herausforderungen in der medizinischen Versorgung. Zahlreiche Medizinerinnen und Mediziner sowohl in den Kliniken Ostalb als auch im niedergelassenen ärztlichen Bereich werden in den Ruhestand treten. Gleichzeitig wird der Bedarf an ärztlichen Dienstleistungen im Zuge der demografischen Entwicklung zunehmen. Der Landkreis setzt deshalb gemeinsam mit den beiden Ärzteschaften im Kreis sowie den Kliniken Ostalb eine Vielzahl an Nachwuchsgewinnungs- und Förderungsmaßnahmen um.
Dazu wurde eine Organisationsstruktur geschaffen mit einer Arbeitsgruppe sowie dazugehörige Unterarbeitsgruppen, die sich ganzheitlich um die Nachwuchsförderung und -gewinnung kümmern. Dabei werden Maßnahmen von vor Beginn des Medizinstudiums (Praktika an den Klinken Ostalb und in Praxen sowie die Entsendung von Studienbotschaftern an die Schulen), über die Zeit der Ausbildung (Fahrtkostenzuschuss von 300 € für das Blockpraktikum in einer Hausarztpraxis im Ostalbkreis), sowie die Förderung von Stipendiaten in der Allgemeinmedizin, bis zur Weiterbildung durch den neu gegründeten KWBW-Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Ostalbkreis, umgesetzt.
Zudem investieren die Kliniken Ostalb und die Kommunen jährlich größere Summen in die Akquise von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern, zahlen Freiwilligkeitsleistungen oder bieten Unterstützungsmaßnahmen (z.B.: Bauplatz und Kindergartenplatzsuche) an. Hier geht es um größere Finanzsummen und dennoch sind diese oft „vergeblich“ ausgegeben bzw. nicht nachhaltig investiert, weil diese bei Bewerberinnen und Bewerber ausbleiben bzw. wieder „weiterziehen“.
Eine Lösung, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich entgegenzuwirken, kann die Entlastung der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte darstellen. Ärztinnen und Ärzte können sich dann auf den Kernbereich ihrer Tätigkeit konzentrieren. Mit diesem Ziel – Entlastung der knappen Ressource Arzt – wurde in Deutschland ein neuer akademischer Gesundheitsberuf eingeführt: Es handelt sich um das Berufsbild des Physician Assistant (dazu näher unter 2.). Die Hochschule Aalen startet zum Oktober dieses Jahres in Zusammenarbeit mit den Kliniken Ostalb einen entsprechenden Studiengang.
Für den Landkreis ergibt sich aus diesem neuen Studienprogramm der Hochschule ein großer Mehrwert: Akademisches Gesundheitspersonal wird zukünftig im Kreis selbst ausgebildet. Mit der Ausbildung vor Ort wird sichergestellt, dass ein signifikanter Anteil der späteren Studienabsolventen der ambulanten und stationären Versorgung im Landkreis auch längerfristig erhalten bleibt. Diese Personen entlasten perspektivisch wiederum die im Landkreis tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Die Landkreisverwaltung begrüßt daher ausdrücklich die Entscheidung der Hochschule Aalen, den Studiengang Physician Assistant einzuführen. Ebenso begrüßenswert ist die Kooperation von Hochschule und Kliniken Ostalb auf dem Feld der praktischen medizinisch-akademischen Ausbildung.
Bei dem in Deutschland noch recht jungen Beruf des Physician Assistant handelt sich um einen akademischen Gesundheitsberuf an der Schnittstelle zum ärztlichem Dienst. Die deutschen Bezeichnungen für den Beruf lauten „Medizinassistenz“ oder „Arztassistenz“. Das Berufsbild ist seit vielen Jahrzehnten vor allem im angloamerikanischen Raum etabliert, seit etwa 15 Jahren in den Niederlanden und seit einigen Jahren auch in Deutschland. Das Berufsbild ist von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mittlerweile ausdrücklich anerkannt. Bereits im Jahr 2008 sprach sich die deutsche Ärzteschaft angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs in einem gesundheitspolitischen Grundsatzpapier („Ulmer Papier“) für eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Gesundheitsberufe in die Behandlung und für berufsübergreifende Versorgungskonzepte aus. In der Folge haben der 118. und der 119. Deutsche Ärztetag in den Jahren 2015 und 2016 für die Anerkennung des Berufsbilds Physician Assistant gestimmt. Physician Assistants arbeiten eng mit dem ärztlichen Dienst zusammen und übernehmen übertragbare ärztliche Aufgaben (delegierte Tätigkeiten). Sie entlasten damit die Ärzteschaft und tragen entscheidend zu einer qualitätsvollen Patientenversorgung bei. Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse in Medizin und Medizinmanagement, was ihnen erlaubt, zusammen mit dem ärztlichen Dienst an der medizinischen Behandlung mitzuwirken. Physician Assistants können z. B. die Erstanamnese vorbereiten, kleinere Eingriffe vornehmen („Kleinchirurgie“), Blut entnehmen oder den Patientinnen und Patienten ärztliche Diagnosen erläutern. Sie steuern Prozesse in der Notaufnahme, assistieren bei Operationen, übernehmen die OP-Planung oder die elektronische Datendokumentation von Eingriffen. Die Berufsausübung setzt ein akademisches (Bachelor-)Studium voraus. Nach dem erfolgreichen Studienabschluss sind Physician Assistants unter anderem in der stationären Versorgung tätig. Dort spezialisieren sie sich in der Regel in Bereichen wie OP-Assistenz, OP-Leitung, Assistenz in der Notaufnahme und Emergency Room Management, Assistenz bei ausgewählten invasiven Untersuchungen (z.B. Herzkatheter) oder Assistenz im Bereich Krankenhausmanagement. Neben Krankenhäusern sind Physician Assistants zunehmend auch in ambulanten Einrichtungen, wie zum Beispiel größeren Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig. Weitere Einsatzgebiete sind Reha-Einrichtungen und der öffentliche Gesundheitsdienst.
Mit dem Wintersemester 2022/2023 führt die Hochschule Aalen das Studienangebot Physician Assistant (Bachelor of Science) neu ein. Die Hochschule ist insoweit Vorreiter: Das Aalener Angebot ist das erste Studienangebot für Physician Assistants an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Zulassungsfähig sind Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife. Die Zulassung setzt weiterhin ein Vorpraktikum in einer Gesundheitseinrichtung voraus. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf ist demgegenüber für eine Zulassung an der Hochschule Aalen, anders als bei Angeboten anderer deutscher Hochschulen, nicht erforderlich (sog. primärqualifizierender Studiengang in Aalen). Die Nachfrage nach dem neuen Studiengang stellt sich als sehr gut dar. Auf die zur Verfügung stehenden 24 Studienplätze bewarben sich deutlich mehr als 200 Personen. Das Aalener Studium umfasst acht Studiensemester, ist modular aufgebaut und zeichnet sich durch unterschiedliche Lehr- und Prüfungsformen aus (s. Abbildung 1). Kennzeichnend für den Studiengang ist eine aufeinander abgestimmte Kombination aus innovativer Wissensvermittlung an der Hochschule Aalen und aus studienintegrierten Praxisphasen. Basiswissen in medizinischen Kernfächern (Anatomie, innere Medizin, Chirurgie etc.) und angrenzende Fachkompetenzen (Gesundheitsrecht, E-Health) werden an der Hochschule Aalen vermittelt. Praktische Fähigkeiten (körperliche Untersuchung, chirurgische Maßnahmen, Maßnahmen der Notfallmedizin etc.) werden in Praxisphasen in einer medizinischen Einrichtung vermittelt. Zu den Praxisphasen zählen Praxismodule in jedem Semester sowie ein eigenständiges Praxissemester (5. Semester). Die Praxisphasen sind derart strukturiert, dass die Studierenden einen definierten Katalog von praktischen Tätigkeiten – angefangen von der körperlichen Untersuchung bis hin zur Abrechnung medizinischer Leistungen – erlernen. Die Praxisphasen finden bei ausgewählten Kooperationspartnern der Hochschule Aalen, insbesondere in den Kliniken Ostalb, statt. Zur Institutionalisierung ihrer Zusammenarbeit haben die Hochschule Aalen und die Kliniken Ostalb einen Kooperationsvertrag geschlossen.
Abbildung 1: Curriculum Bachelor Physician Assistant, Hochschule Aalen Quelle: Hochschule Aalen (https://www.hs-aalen.de/de/courses/113/info ) Die Praxiseinsätze finden nach derzeitigem Planungsstand in den Kliniken Ostalb an allen drei Standorten, in fünf Semestern zu jeweils drei Wochen pro Semester statt. Hinzu kommt das Praxissemester. Die Praxisinhalte werden gemäß Curriculum in den Bereichen ärztlicher Dienst, Pflegedienst/medizinisch technischer Dienst/Funktionsdienst sowie Verwaltung durchgeführt. Die Praxisinhalte werden in folgenden Fachbereichen absolviert:
Daneben finden praktische Phasen in größeren Arztpraxen der Region statt.
Die Kooperation zwischen den Kliniken Ostalb und der Hochschule Aalen soll nach Wunsch beider Einrichtungen nicht auf die praktische Ausbildung von Studierenden in den Klinken beschränkt bleiben. Sinnvoll ist vielmehr eine vertiefte Zusammenarbeit auf Ebene von Forschung und Lehre. Dazu bietet sich ein Kooperationsmodell mit der Bezeichnung Gemeinsame Professur oder „Shared Professorship“ an. Zu diesem Modell: Die Gemeinsame Professur geht auf den Wissenschaftsrat zurück. Der Wissenschaftsrat hat in seinem Grundsatzpapier „Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ (Drs. 5637-16 v. 21.10.2016) den Vorschlag entwickelt, das klassische Modell einer Vollzeitprofessur um das Modell einer Beschäftigung zu ungefähr gleichen Teilen an einer Hochschule und in einer Organisation der Berufspraxis zu ergänzen. Dieses Modell biete die Chance, eine Person während ihrer Beschäftigung in der Berufspraxis zugleich in den Lehrkörper einzubinden. Damit entstünden neue Berufsbiographien und Entwicklungsoptionen, was zur Attraktivitätssteigerung der Fachhochschulprofessur ebenso beitrage wie zu langfristigen Kooperationsbeziehungen mit dem Praxispartner. Der Wissenschaftsrat hat das Modell der gemeinsamen Professur gerade auch für den Gesundheitsbereich empfohlen (S. 70 a.a.O.). Der Landesgesetzgeber hat mit § 49 Abs. 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) die rechtlichen Grundlagen für Gemeinsame Professuren in Baden-Württemberg geschaffen. Nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben ist eine Beschäftigung als Professor oder Professorin auf der Grundlage eines privatrechtlichen Dienstvertrags (keine Verbeamtung) möglich. Die Beschäftigung muss weniger als die Hälfte der Beschäftigung einer Vollzeitprofessur ausmachen (unterhälftige Beschäftigung). Der Dienstvertrag über den maximal 49%igen professoralen Beschäftigungsanteil wird mit dem Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber abgeschlossen (die Finanzierung erfolgt aber über den Körperschaftshaushalt der Hochschule). Die Gemeinsame Professur führt mit Blick auf die 49%-Tätigkeit an der Hochschule zu einer vollwertigen Eingliederung in die Hochschule; die Tätigkeit an der Hochschule ist mit fast allen professoralen Rechten und Pflichten verbunden. Dazu gehört die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung ebenso wie die Freiheit von Forschung und Lehre. Während der Laufzeit des Dienstvertrags kann der Titel „Professor(in)“ geführt werden. Voraussetzung für den Dienstvertrag ist ein Ruf der Hochschule. Dieser setzt wiederum ein Berufungsverfahren nach den üblichen Standards voraus. Dazu zählt, dass eine unabhängige, von der Hochschule gebildete Berufungskommission die Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese trifft. Der Praxispartner kann eine Person als sog. Vertreter der Berufspraxis in die Berufungskommission entsenden; der Vertreter der Berufspraxis hat Stimmrecht wie alle anderen Kommissionsmitglieder. Ein Dienstvertrag über eine Gemeinsame Professur wird von der Hochschule in der Regel auf sechs Jahre befristet. Ergänzend zum professoralen Dienstvertrag mit dem Land Baden-Württemberg schließt der Praxispartner mit dem Professor oder der Professorin einen Arbeitsvertrag über die restliche Arbeitszeit (51%). Während der Erfüllung des Arbeitsvertrags ist der Professor oder die Professorin im Status des Arbeitnehmers beim Praxispartner ohne Einschränkungen einsetzbar. Das Modell der Gemeinsamen Professur erscheint für den Bereich der Medizin/Physician Assistant-Ausbildung und insbesondere für die Kooperation von Kliniken Ostalb und Hochschule Aalen besonders geeignet. Das Modell der Gemeinsamen Professur erlaubt den Kliniken Ostalb, hochwertige Arbeitsplätze mit Möglichkeit zu professoraler Tätigkeit und insbesondere Forschung zu schaffen; dies dürfte die Gewinnung hochqualifizierten ärztlichen Leitungspersonals erleichtern. Die Hochschule profitiert davon, dass eine praktische Tätigkeit in der Patientenversorgung (insbesondere in patientennahen Fächern) gewährleistet ist, die wiederum der medizinischen Lehre zugutekommt. Im Ergebnis erlaubt das Modell beiden Kooperationspartnern den Einstieg in die „Hochschulmedizin“. Für die Hochschule Aalen sind folgende Rahmenbedingungen notwendig: Die Hochschule hat den Studiengang Physician Assistant mit drei Vollzeitprofessuren (Besoldungsgruppe W2; Verbeamtung auf Lebenszeit) aus ihrem Stellenplan ausgestattet, die zeitnah besetzt werden sollen. Diese sind keine neuen Stellen, sondern werden innerhalb der Hochschule umgewandelt. Geplant ist nun, diese drei Vollzeitprofessuren um weitere zwei Gemeinsame Professuren zu ergänzen. Dem Studiengang Physician Assistant stünden dann vier professorale Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Mit Blick auf Finanzierung und Organisation der beiden Gemeinsamen Professuren wird folgendes Modell vorgeschlagen: Der Landkreis erstattet der Hochschule Aalen in pauschalierter Form die der Hochschule für zwei Dienstverträge (2 x 49 %) anfallenden (Arbeitgeber-)Kosten und zwar für die Laufzeit von sechs Jahren im Sinne der Finanzierung einer „Stiftungsprofessur“. Diese Kosten der Hochschule für Lohn, Lohnnebenkosten und eine geringfügige Sachausstattung belaufen sich je 49%-Vertrag auf 65.000,- € p. a., insgesamt auf 130.000,- € p. a. Die weiteren Entgelte für beide Ärztinnen oder Ärzte trägt im Außenverhältnis die Klinken Ostalb. Die insoweit entstehenden zusätzlichen Lohnkosten für die 2 x 51 % Tätigkeit an den Kliniken Ostalb tragen die Kliniken selbst. Bei diesem Finanzierungs- und Organisationsmodell werden an den Kliniken Ostalb zwei zusätzliche hochwertige ärztliche Positionen geschaffen, die der Entlastung des ärztlichen Klinikpersonals dienen und die stationäre Versorgung im Landkreis weiter verbessern. Die Stellen sollen im Bereich der invasiven Fächer angesiedelt werden, z. B. im Fach Chirurgie, aber auch im Bereich der Inneren Medizin, um die Studierenden auch für den späteren Einsatz im ambulanten Bereich vorzubereiten.
Finanzierung und Folgekosten
Die Ausgaben in Höhe von 130.000 € pro Jahr werden ab Einstellung / Stellenbesetzung an der Hochschule Aalen fällig. Die Förderung beginnt frühestens 2023 und ist jeweils auf sechs Jahre ab Einstellung/Stellenbesetzung an der Hochschule befristet. Die beiden „Shared Professorship“-Positionen stellen sich aus Perspektive des Ostalbkreises bzw. der Kliniken Ostalb als „Anschubfinanzierung“ des Studiengangs Physician Assistant dar. Diese „Anschubfinanzierung“ ist notwendig, da die Hochschule in der Anfangs- und Erprobungsphase des neuen Studienangebots Physician Assistant über die bislang bereitgestellten drei eigenen Professuren hinaus keine weiteren Professuren ermöglichen kann, ohne andere Studienangebote zu beeinträchtigen. Nach Ende der sechsjährigen „Anschubfinanzierung“ sollte der Studiengang bei Erfolg in das Regelangebot der Hochschule mit ausschließlich eigenen Professuren überführt werden. Die Kliniken Ostalb wären dann nur noch Praxiskooperationspartner der Hochschule bzw. einzelne Ärzte hätten – soweit rechtlich z. B. im Wege der teilweisen Abordnung zulässig – eine zweifache Dienstaufgabe. Die Hochschule Aalen entscheidet nach Ende der Förderphase selbst, in welcher Größe sie den Studiengang anbietet und ausstattet und mit welchen professoralen Beschäftigungsmodellen dies geschieht; eine rechtliche Verpflichtung der Hochschule zur Fortführung der zwei zusätzlichen Professuren besteht – schon aus haushaltsrechtlichen Gründen – nicht; die Hochschule wird eine solche Fortführung aber wohlwollend prüfen.
Der Landkreis und die Kliniken Ostalb bewerten nach Ende der „Anschubfinanzierung“, welche nachhaltige Verbesserung für die Entlastung der Ärztinnen und Ärzte geschaffen werden kann.
Der Betrag wird frühestens im Haushaltsjahr 2023 wirksam und ist im Finanzhaushalt über die Kostenstelle 1270010000 „Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum“ gedeckt.
Anlagen
Anlage 1: Studiengangsflyer Physician Assistant (Hochschule Aalen)
Sichtvermerke
gez. Kümmel, Stabsstelle 01 gez. Hahn, Stabsstelle 02 gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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