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Vorlage - 154/2022  

 
 
Betreff: Beratung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2022 - 2026 der Kreisstraßen und -radwege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
18.10.2022 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
02.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
MIFRIFI 2022 - 2026

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2022 - 2026 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau-programm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.

 

2. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 02.12.2022 zur Beratung verwiesen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemein

 

Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen. Wegen der großen Bedeutung der Mobilitäts- und Verkehrsinfrastruktur hat der Ostalbkreis, um die Prozesse zu beschleunigen, sich bereit erklärt, Planungsleistungen für die Ausbauträger in enger Abstimmung mit diesen, zu übernehmen.

Zudem findet in regelmäßigem Rhythmus ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Landkreis, vertreten durch Herrn Landrat Dr. Bläse, Herrn Dezernent Kurz, Herrn Weiß und dem RP, Abteilung Straßenbau sowie dem Baureferat Ost statt. So ist gewährleistet, dass der Prozess optimal begleitet wird.

 

Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen. Ein solches, gut ausgebautes Straßennetz ist Grundvoraussetzung für einen attraktiven, nicht spurgebundenen ÖPNV.

Ebenso gewinnt das Thema Radwege immer mehr an Bedeutung, weshalb wir als Ostalbkreis intensiv den Ausbau vorantreiben und natürlich auch bestehende günstige Förderbedingungen nutzen wollen.

 

Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.119 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.055 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraßen in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).

 

476 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises (das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen und der begleitenden Radwege mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.

 

 

Bundesstraßen

 

Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dies mit der Aufnahme der Projekte

 

  •         B 29              Schwäbisch Gmünd - Aalen
  •         B 29a Unterkochen - Ebnat
  •         B 29n Röttingen - Nördlingen

 

entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans anerkannt und bekräftigt.

 

 

 

 

B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und Aalen

Für den ersten Abschnitt der Hauptbaustrecke fand der Spatenstich am 12. Oktober 2020 statt. Der erste Bauabschnitt vom Baubeginn an der Umfahrung Mögglingen bis zur neuen Anschlussstelle Essingen ist weitgehend fertiggestellt und wird im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Bauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt zwischen der neuen Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck wurden ausgeschrieben, die Vergabeunterlagen wurden dem BMDV zur Zustimmung vorgelegt. Die Vergabe ist noch für Oktober 2022 vorgesehen, damit die Bauarbeiten nach Implementierung der Ausführungspläne in ein BIM-Modell (Building-Information-Modelling) im März 2023 beginnen können.

 

 

B 29 Abschnitt zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Umfahrung Mögglingen

Für diesen Bereich war die Vorplanung dem BMDV zur Variantenentscheidung vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat der BMDV der Tunnelvariante in Böbingen zugestimmt, so dass nun der RE-Entwurf auf dieser Basis aufgestellt werden kann. Diese Arbeiten laufen derzeit beim Regierungspräsidium.

 

 

B 29a Ortsumfahrung Ebnat, Bereich Unterkochen und Aufstiegsstrecke

Die Ortsumfahrung Ebnat ist Teil der Bundesfernstraßenverbindung von der B 19 bei Unterkochen bis zur Autobahnanschlussstelle Aalen/Oberkochen. Als südliche Fortsetzung der vierspurig ausgebauten B 29 von Stuttgart bis Aalen ist sie ein ganz wesentlicher Teil der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg. Das mit dem Bund verbindlich vereinbarte Gesamtkonzept setzt sich aus 2 Abschnitten zusammen:

 

  1. Ortsumfahrung Ebnat
  2. Schaffung einer Bundesstraßenverbindung von der B19 bei Unterkochen bis zur Ortsumfahrung Ebnat (Aufstiegsstrecke)

 

Die Ortsumfahrung Ebnat ist fertiggestellt, sie wurde in 2021 in Betrieb genommen.

 

Für die Aufstiegsstrecke soll in 2023 die Voruntersuchung mit Festlegung der Vorzugs-trasse begonnen werden. Dazu schreibt das Regierungspräsidium derzeit die Ingenieurleistungen aus. Gleichzeitig entwickelt die Stadt Aalen im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses die von ihr favorisierte Trasse/Lösung. Dazu hat die Stadt Aalen eine Verkehrsuntersuchung und eine Variantenbewertung beauftragt. Die von der Stadt entwickelte Vorzugsvariante wird dann im Rahmen des Trassenvergleichs in der Voruntersuchung durch das Regierungspräsidium bewertet und mit anderen Lösungen abgewogen.

 

 

B 29 Lauchheim - Aufhausen

Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Die Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses war bereits für Ende 2021 avisiert. Sie verzögert sich, da aufgrund neuer Rechtsprechung der Aspekt Klimaschutz in die Abwägung einbezogen werden muss, dazu aber noch keine Beurteilungsverfahren und -kriterien vorliegen. Die Planfeststellung soll aber nach Auskunft des Regierungspräsidiums noch in 2022 erfolgen. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 2,8 km, die Herstellungskosten betragen Stand 2016 rund 8,7 Mio. €.

 

 

 

 

 

B 29 Westumgehung Aalen - Abschnitt zwischen dem Kellerhaus und dem
Abzweig der K 3319 in Westhausen

Hier plant der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung der Knotenpunkte und den vierspurigen, plangleichen Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Der RE-Vorentwurf wird noch in 2022 fertiggestellt und dann dem Regierungspräsidium zur abschließenden Prüfung vorgelegt, bevor er dem Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht wird. Derzeit werden die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Regierungspräsidiums aus der Vorprüfung und die neuesten aktuellen städtebaulichen Entwicklungen eingearbeitet. Die Untersuchungen zum Lärmschutz und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich wurden der zwischenzeitlich fortgeschriebenen Vorschriftenlage angepasst. Der Landschaftspflegerischer Begleitplan musste nach dem Ausfall des ursprünglich beauftragten Planungsbüros nach Überprüfung der Kartierungsergebnisse durch ein neues Planungsbüro zum Abschluss gebracht werden.

 

B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Affalterried

Für die Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung hat der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium die Vorplanung erstellt. Diese wurde zwischenzeitlich zur formalen Zustimmung dem Regierungspräsidium vorgelegt, die zu Beginn des Jahres 2023 erwartet wird. Auf der Basis dieser Vorplanung und einer dann erfolgenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange soll der sogenannte RE-Entwurf unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse erstellt werden. Dieser beschreibt die Maßnahme und ihre Kosten detailliert. Er dokumentiert den Willen des Straßenbaulastträgers zur Ausgestaltung des Projektes.

 

Durch die Ergänzung mit einer westlichen Rampenverbindung zur K 3325 soll ein planfreier Knoten entstehen und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die Ausdehnung der Beschleunigungsspuren auf jeweils etwa 1 km Länge sollen Überholmöglichkeiten geschaffen werden.

 

 

B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Hüttlingen-Albanus

Auch hier wurde die Vorplanung erstellt und vorgelegt. Mit den Ergebnissen einer ersten Anhörung der Träger öffentlicher Belange noch in 2022 soll im Anschluss ab 2023 der RE-Entwurf erstellt werden.

 

Durch die Ergänzung mit einer zusätzlichen Rampenverbindung von der B19 zur B29 unter der Kochertalbrücke hindurch soll ein planfreier Knoten entstehen, der das gefahrvolle Linkseinbiegen beseitigt und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht. Durch die Ausdehnung des Beschleunigungsstreifens in Richtung Stuttgart um etwa 1 km Länge sollen Überholmöglichkeiten auf der Steigungsstrecke geschaffen werden.

 

 

B 29n Röttingen - Nördlingen

Für den Abschnitt von der Röttinger-Höhe bis zur Landesgrenze wurde durch den Ostalbkreis mit den planerischen Arbeiten zur Linienbestimmung begonnen. Die Ingenieurleistungen für die Straßenplanung wurden nach einem sogenannten VgV-Verfahren an das Ingenieurbüro BUNG, Heidelberg vergeben. Das Büro hat mit der Bearbeitung begonnen. Dabei untersucht das Büro zunächst Varianten der Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises von 2014/2015 und eine Null-Plus-Variante.

Die landschaftspflegerischen Planungen werden noch in 2022 ausgeschrieben. Zeitkritische Teile, wie die Erhebung von Flora und Fauna, wurden herausgelöst und bereits in den Jahren 2012 und 2022 durchgeführt.

Begleitet wird der Linienfindungsprozess durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit, für deren Durchführung ein Kommunikationsbüro beauftragt wurde.

 

B 19 Teilortsumgehung Untergröningen

Für die B19 Teilortsumgehung Untergröningen laufen derzeit die Arbeiten für die Ausführungsplanung. Die Baumaßnahme ist zwar nur knapp 500 m lang, hat es bautechnisch aber in sich. So müssen 2 Kocherbrücken Länge 35 m und Länge 61 m neu gebaut und eine alte Kocherbrücke abgerissen werden. Gleichzeitig müssen gemeindliche Entwässerungsleitungen neugeordnet und ein Regenklärbecken neu gebaut werden. Die Bauarbeiten dazu haben bereits begonnen.

 

 

B19/K3292 Anschluss Oberkochen Süd

(Mobilitätskonzept AA - HDH)

Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist schon länger verkehrlich überlastet. Das führt zu langen Rückstaus auf der B19 von mehreren 100 m Länge. Verschärft wird die Situation durch weitere Gewerbeansiedlungen, die über diese Anschlussstelle an die B 19 angebunden werden sollen (YG-1, BBauP bereits genehmigt und in Bau; Hensoldt, BBauP in Aufstellung). Das GE Oberkochen-Süd III (Hensoldt) kann über die Anschlussstelle Oberkochen-Süd nur erschlossen werden unter der Voraussetzung, dass der Knotenpunkt ausgebaut wird. Deshalb hat die Stadt Oberkochen eine Ausbauplanung beauftragt. Die Planung ist soweit abgestimmt, dass der Antrag auf Programmaufnahme zur Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gestellt werden kann. Vorgesehen ist ein Baustart im 3. Quartal 2023 nach dem Vorliegen des Förderbescheides. An der Maßnahme beteiligen sich der Bund und der Landkreis, der Kostenteilungsvereinbarung wurde bereits zugestimmt. Erste Finanzierungsbeiträge des Ostalbkreises sind in der MIFRIFI eingeplant.

 

Im Vorfeld wird zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Fa. ZEISS die Ausfahrspur aus Richtung Heidenheim verlängert und von dieser ein Bypass in die Rudolf-Eber-Straße in Richtung SMT-Haupttor gebaut. Gleichzeitig werden unter Aufgabe von Parkplätzen in der Rudolf-Eber-Straße ein gemeinsamer Rad- und Gehweg sowie ein Radfahrstreifen angelegt. Damit wird der Radverbindung Aalen - Heidenheim verbessert und die Fußgängersicherheit erhöht. Die Kosten dieser Maßnahme trägt der Bund. An der Einmündung der Rampe B19 aus Richtung Aalen in die K 3292 soll unter Verwendung vorhandener Bauteile vorübergehend eine Lückenampel installiert werden.

 

Belagssanierungen auf Bundesstraßen

In 2022 hat das Landratsamt Ostalbkreis mit seinem Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des Regierungspräsidiums folgende Belagssanierungen und Maßnahmen im Gesamtvolumen von 4,5 Mio. € abgewickelt:

 

  • B 29 Kellerhaus - Westhausen (fertiggestellt)
  • B 290 Schwabsberg - Ellwangen (fertiggestellt)
  • B 297 Lorch - Unterkirneck mit Böschungssanierung und Fußgängerampel
      (Fertigstellung Ende November)
  • B 466 Schweindorf - Landesgrenze (Fertigstellung Anfang November)

 

 

Landesstraßen

 

L 1161 Nordumfahrung Heubach

Als einzige Neubaumaßnahme im aktuellen Ausbauprogramm des Landes ist noch die L 1161 Nordumfahrung Heubach zu realisieren. Die Planung wird durch die Stadt Heubach für das Regierungspräsidium durchgeführt, die derzeit den RE-Entwurf erarbeiten lässt. Das Baurecht soll mit einem Bebauungsplan oder über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Nach aktueller Zeitplanung ist die Fertigstellung des Projektes für Ende 2029 vorgesehen. Die Fertigstellung ist Voraussetzung, dass mit den Bauarbeiten zum Tunnel in Böbingen begonnen werden kann. Die Nordumgehung Heubach wird als Umleitungsstrecke für den B29-Verkehr benötigt.

 

 

L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot

Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen.

Aufgrund der begrenzten Ressourcen priorisiert das Land seine Planungsprojekte. Maßnahmen an der L 1060 durch das oder auf Kosten des Landes sind nach dieser Reihung derzeit nicht vorgesehen. Das Land stimmt aber einer Planung durch Dritte ohne Kostenersatz zu. Die Vorplanung, d.h. die Trassenfindung muss daher von den Markungskommunen vorangetrieben werden. Die Vorplanung soll durch die Stadt Ellwangen und die Gemeinde Unterschneidheim durchgeführt werden. Der Ostalbkreis hat hierzu eine Planungsvereinbarung entworfen, die aktuell zwischen der Stadt Ellwangen, der Gemeinde Unterschneidheim, dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Ostalbkreis abgestimmt wird. Der Ostalbkreis beteiligt sich an den Kosten der Projektsteuerung, die Finanzierung ist in der MIFRIFI eingeplant.

 

 

Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen

In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraßen durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ostalbkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen, insbesondere in den ländlichen Räumen, immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden. Das Landratsamt hat das Regierungspräsidium bei der Realisierung wie in den vergangenen Jahren unterstützt.

 

Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung wurden für folgende Maßnahmen übernommen (Umsatz knapp 4 Mio. €):

  • L 1060 Autobahnanschlussstelle Ellwangen - Röhlingen (fertiggestellt)
  • L 1080 Vierwegzeiger (K 3289) - Waldhausen (fertiggestellt)
  • L 1075 Herlikofen - Brainkofen (fertiggestellt)
  • L 1080 Waldhausen - Unterriffingen (Ausschreibung in 2022, Bau in 2023ff
                   abschnittsweise

 

 

Kreisstraßen

 

Bei den Kreisstraßen konnten zahlreiche Maßnahmen fertiggestellt werden, bzw. sie werden noch bis Jahresende fertiggestellt oder noch vergeben.

 

Belagssanierungen/Bauwerksanierungen:

 

  • K 3231 Matzengehren - Griesweiler
  • K 3231 Griesweiler - L1060
  • K 3234 Neuler - Leinenfirst
  • K 3246 Tonolsbronn - Helpertshofen
  • K 3314 Schweindorf - B466
  • K 3233 Instandsetzung Blinde Rot Brücke Burghardsmühle

 

Wegen Ausbauabsichten (Gehwege und Breitband) durch die Kommunen oder zur Bewältigung von Haushaltsrisiken aufgrund der aktuellen Lage zurückgestellt wurden:

 

  • K 3296 OD Elchingen (Kostenbeteiligung)
  • K 3313 Ortsdurchfahrt Lorch (abgestufte B297)
  • K 3330 Rotenhar - Kreisgrenze

 

Bei weiteren kleineren Bauwerken wurde mit der Sanierung begonnen bzw. diese ist/wird noch abgeschlossen.

 

 

Radwege entlang von Kreisstraßen

 

Der Ostalbkreis will die derzeit günstigen Förderbedingungen für den Radwegebau nutzen, um zahlreiche Radwegabschnitte entlang der Kreisstraßen zu realisieren. Bei der Finanzierung wurde davon ausgegangen, dass die aktuell bis einschließlich 2023 maximal mögliche Bezuschussung von 90 % auch danach weitergeführt werden. Der Ostalbkreis hatte deshalb ein Radwegeausbauprogramm entwickelt, dass mittelfristig die Realisierung von 24,5 km Radwegen für etwa 18 Mio. € vorsieht. Der Finanzierungsanteil des Ostalbkreises betrug dabei knapp 1,2 Mio. €. Die Markungsgemeinden müssen nach der Beschlusslage des Kreistages ihrerseits dann nochmal Mittel in gleicher Größenordnung aufbringen.

 

In der vorliegenden MIFRIFI 2022 - 2026 wurde bei der Finanzierung nur eine Förderung von 50 % nach dem LGVFG eingeplant, da derzeit nicht sichergestellt ist, dass die hohe ergänzende Bundesförderung der Radwege nach dem Stadt-Land-Programm weitergeführt wird. Dadurch erhöhen sich zunächst die Finanzierungssummen für das über das Jahr 2026 hinausreichende und dabei auf über 30,8 km und Kosten von 27,5 Mio. € angewachsene Radwegeprogramm auf 7,158 Mio. €. Diese Kosten sind in der MIFRIFI 2022 - 2026 eingestellt. Wird das Bundesprogramm zur Förderung des Radverkehrs verlängert, verbessert sich die Finanzierungssituation deutlich bzw. es entstehen neue Spielräume.

 

 

Mittelfristige Entwicklung

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2022 - 2026 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zur Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), die 2018 durchgeführt wurde, zeigte den gebotenen Handlungsrahmen für die Fortsetzung eines umfangreichen Erhaltungsprogrammes auf. Dieses wird nun Zug um Zug abgearbeitet. Die nächste ZEB ist in Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe noch in 2022, Durchführung Frühjahr 2023. Danach müssen die Prioritäten ggf. angepasst werden.

 

Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

Jahr

Summe

2023

2.920.000 €

2024

2.930.000 €

2025

2.960.000 €

2026

2.900.000 €

 

 

 

Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. In der vorliegenden MIFRIFI sind die größeren Bauwerkssanierungen, die einer umfangreichen Planung bedürfen, als eigenständige Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen dargestellt.

Die nachstehenden Beträge für die Sanierung von Bauwerken beziehen sich deshalb nur auf die kleineren Sanierungen und Instandhaltungen, die im Rahmen eines Jahresvertrages abgearbeitet werden. Dafür sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:

  

Jahr

Summe

2023

200.000 €

2024

260.000 €

2025

130.000 €

2026

160.000 €

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2022

5.703.500

3.521.300 €

2023

9.054.700 €

4.134.700

2024

14.872.000 €

4.120.000 €

2025

15.961.000 €

4.149.000

2026

17.881.000 €

4.192.000 €

Gesamt

63.472.200

20.117.000

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Mittelfristiges Ausbauprogramm 2022 bis 2026 (wird im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 18. Oktober 2022 im ALLRIS online gestellt)

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MIFRIFI 2022 - 2026 (18717 KB)