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Antrag der Verwaltung
Herr Franz-Ulrich Erhardt wird zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A15 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg) ernannt und mit Wirkung ab 01.07.2022 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreisoberverwaltungsrat Franz-Ulrich Erhardt leitet seit 01.01.2005 den Geschäftsbereich Personal. Er ist in dieser Funktion für alle Personalangelegenheiten von rund 1.950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich und zugleich Stellvertreter des Verwaltungsdezernenten. Die Stelle wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt am 19.05.2022 nach Besoldungsgruppe A15 LBesG BW bewertet.
Herr Erhardt nimmt seine Funktion mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement wahr. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A15 LBesG BW liegen vor.
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 die Beförderung einstimmig befürwortet.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Erhardt zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A15 LBesG BW) verbundenen Mehrausgaben über den Personaletat 2022 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Herrn Franz-Ulrich Erhardt
Sichtvermerke
gez. Feth, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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