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Vorlage - 089-1/2022  

 
 
Betreff: Aktuelle Entwicklungen im ÖPNV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.07.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Kreistag des Ostalbkreises spricht sich für einen Dieselzuschuss im freigestellten Schülerverkehr und Linienverkehr im Rahmen der Ersparnisse der Schülerbeförderung beim „9 Euro-Ticket“ aus.

 

2. Der Kreistag des Ostalbkreises spricht sich für die Übernahme der Lizenzkosten für das Abo-Programm PUBLIQ.ticketing des Herstellers GEVAS bei OstalbMobil aus.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Liquidität und finanzielle Herausforderungen für die ÖPNV-Unternehmen

 

„9 Euro-Ticket“

 

Die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen zum „9 Euro-Ticket“ werden von OstalbMobil und den Verkehrsunternehmen, unter zusätzlicher Belastung des Personals, erfolgreich gemeistert. Bestandskunden werden entlastet und „Schnupperkunden“ gewonnen. Im Ostalbkreis sind bisher keine Beschwerden wegen voller Züge oder Busse bekannt. Bis zum 6. Juni 2022 wurden in den Bussen bzw. Servicestellen des Landkreises

7.255 Stück verkauft.

 

Die Bundesmittel flossen tatsächlich zeitnah über das Land an die Verbünde und an die Verkehrsunternehmen. Diese erhielten am 10. Juni 2022 90 % der beantragten Schadenssumme (Summe aller bisherigen Fahrscheineinnahmen abzüglich Einnahmen aus „9 Euro-Ticket“) für den Zeitraum Juni - August 2022 als erste Liquiditätshilfe in Höhe von 2,4 Mio. € ausbezahlt. Den Rahmen bildet der ÖPNV-Rettungsschirm 2022.

 

Die Schülerbeförderung wird durch das „9 Euro-Ticket“ in den Monaten Juni und Juli in Höhe von 1,16 Mio. € entlastet, weil der Bund aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils auch die Differenz zwischen dem Eigenanteil der Eltern und dem Fahrpreis der Fahrkarte in den Monaten Juni und Juli zu tragen hat. Der Ferienmonat August war beim Ostalb-Abo schon immer kostenfrei.

 

Spannend - und bereits in Ansätzen erkennbar - wird die Diskussion über etwaige Nachfolge-Produkte bzw. Maßnahmen, die von Seiten des Bundes initiiert werden könnten, wenngleich das zuständige Bundesministerium eine - wie auch immer gestaltete - Fortführung derzeit ausschließt.

 

ÖPNV-Rettungsschirm 2022

 

Ebenfalls kurzfristig muss OstalbMobil in Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger (Sammelantragsteller) die Antragstellung zum Corona-Rettungsschirm 2022 zum 15. Juli 2022 für die Unternehmen bewerkstelligen. Abzurechnen bzw. zu prognostizieren ist der Zeitraum Januar bis August 2022. Eine Auszahlung eines Abschlags soll im September erfolgen.

 

Über den Rettungsschirm 2021 erhielten die Verkehrsunternehmen und der Landkreis (Erlass Eigenanteil 2. Monat 725.000 €) bisher 3.054.823,16 €. Ausbezahlt wurden für das erste Halbjahr 95 % und für das zweite Halbjahr 85 %. Es steht noch ein Betrag von rd. 500.000 € aus, der voraussichtlich erst mit der Endabrechnung in 2023 ausbezahlt werden soll. Das Land Baden-Württemberg verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden, um eine Beteiligung der kommunalen Seite am ÖPNV-Rettungsschirm des Landes.

 

Dieselmehrkosten im ÖPNV

 

Die Treibstoffkosten sind in den vergangenen Monaten bekanntlich stark gestiegen und belasten die Verkehrsunternehmen in hohem Maße, da keine Kalkulation die Steigerungsraten annehmen konnte. Die vorgesehene vorübergehende Senkung der Energiesteuer konnte nur etwas entgegenwirken. Eine Abdeckung der gestiegenen Kraftstoffkosten aufgrund der aktuellen Situation ist zur Sicherstellung des Verkehrs notwendig. Eine direkte Weitergabe der Energiekosten, wie in anderen Branchen an den Endkunden, ist im ÖPNV den Verkehrsunternehmen verwehrt bzw. würde zu enormen Abgabepreissteigerungen führen.

 

Von Seiten des Bundes und Landes gibt es nach wie vor keine Einigung für einen Dieselstützungspakt und es werden auch keine Mittel in Aussicht gestellt. Die Verhandlungen stagnieren. Der WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e. V.) hat am 21. Juni 2022 mit dem Aktionstag: „Diesel-Soforthilfe JETZT!“ eine Kundgebung samt Buskorso durch die Stuttgarter Innenstadt durchgeführt, um die finanzielle Schieflage durch die Dieselpreissteigerung zu verdeutlichen und einen sofortigen Ausgleich der hohen Diesel-Mehrkosten zu fordern. Des Weiteren soll der Baden-Württemberg-Index ÖPNV-Straße sowohl in Abschlagszahlungen als auch in Bestandsverträge aufgenommen werden. Der Index ergibt sich aus folgenden Elementen:

 

1. Personalaufwand

2. Kapitalkosten

3. Instandhaltung Fahrzeuge

4. Treibstoff/Energie

5. Sonstige Kostenansätze

 

Während der Index im Jahr 2020 lediglich eine Steigerung von 0,1 % ermittelte, waren es im Folgejahr bereits 4,3 %. In diesem Jahr wird eine Steigerung von bis zu 15,0 % erwartet. Dieser Umstand muss bei der Haushaltsplanung des Ostalbkreises für das kommende Jahr Berücksichtigung finden.

 

Wie bereits in der Sitzung am 24. Mai 2022 berichtet und vom Ausschuss in seiner Grundsätzlichkeit befürwortet, soll ein kreiseigener Dieselstützungspakt solange wirken, bis die Ersparnisse des Ostalbkreises in der Schülerbeförderung durch das „9 Euro-Ticket“ aufgebraucht sind.

 

Von Landesseite wurde dem Ostalbkreis vom Ministerium für Verkehr mündlich zugesichert, dass eine vorgezogene Dieselhilfe des Ostalbkreises als kommunaler Beitrag anerkannt werde, wenn es zu einem Landes-Dieselstützungspaktes mit kommunaler Beteiligung kommen sollte.

 

Der Ausgleich soll im Linienverkehr nach § 42 und § 43 PBefG auf Literbasis erfolgen und die Differenz zwischen dem Index des BGL-Dieselpreises für Großverbraucher zum Basismonat Januar 2022 ( letzter Monat vor dem Ukraine-Krieg) mit 128,03 €/100 l zu den BGL-Dieselpreisen in den Monaten März bis Juni bzw. August bzw. gedeckelt auf den zur Verfügung stehenden Betrag ausgleichen (BGL=Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung).

 

 

2022

Monat

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Index BGL-Dieselpreis

140,1

146,3

192,6

177,5

174,8

BGL-Dieselpreis EUR / 100 l

128,03

133,72

175,99

162,26

159,73

 

Abgeglichen wird der Kraftstoffverbrauch für den Linienverkehr mit den Abrechnungen der Verkehrsunternehmen beim Hauptzollamt. Die Litermenge für März wird multipliziert mit 47,96 Cent, für April mit 34,23 Cent und für Mai mit 31,70 Cent usw.

 

Im freigestellten Schülerverkehr sollen 10 Cent pro Kilometer (entspricht in etwa 50 Cent/Liter) für die Monate März bis Juli 2022 als Dieselhilfe auf Antrag ausbezahlt werden.

 

Die Dieselhilfe des Ostalbkreises ist als Abschlagszahlung anzusehen. Sie deckt die Mehrkosten nicht vollständig. Der „Rest“ wird hoffentlich vom Land übernommen.

 

Beschaffung eines neuen Abo-Programms bei OstalbMobil

 

Die Beschaffung eines Abo-Programms ist seit einigen Jahren eine Forderung, die bereits in der verbindlichen Erklärung der Verkehrsunternehmen schriftlich zugesagt wurde. Ziel ist, das heute noch weitgehend papierbasierte Verfahren, das in der Verwaltung, bei den Verkehrsunternehmen sowie den Schulsekretariaten erhebliche Ressourcen bindet, durch ein papierloses und online-basiertes Verfahren abzulösen. Die Implementierung der Online-Abwicklung des Bestellverfahrens ist nun zudem zur Einführung des landesweiten Jugendtickets (LWJT) Voraussetzung und als zwingende Vorgabe des Landes umzusetzen.  Der Aufsichtsrat der OstalbMobil GmbH hat bereits einen Grundsatzbeschluss zur Anschaffung des Programms PUBLIQ.ticketing des Herstellers GEVAS gefasst. Das Programm wird erfolgreich in 13 Landkreisen in Süd-Württemberg eingesetzt. Von Seiten des Landkreises besteht die Absicht die Einmalkosten der Lizenzen zu übernehmen, da diese Modernisierung Voraussetzung für die Einführung des landesweiten Jugendtickets ist und einen klaren Mehrwert für die Bürger schafft. Der Kunde erwirbt online über das Kundenportal bei OstalbMobil direkt im System das Ticket.

 

Die Einmalkosten der Lizenzen betragen 117.500 € und werden in den Haushalt 2023 eingestellt..


Finanzierung und Folgekosten

 

In den Haushaltsplan 2023 werden unter der Kostenstelle 5470010001 42910000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 117.500 € für Lizenzen des Abo-Programms eingestellt.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich 73

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat