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Vorlage - 137/2022  

 
 
Betreff: Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzeptes zur Erlangung einer Roadmap zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
18.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzeptes für die Erarbeitung einer Roadmap zu, welche geeignet ist, Klimaneutralität bis 2040 für den Ostalbkreis gemäß den Förderbestimmungen der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu erreichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen, die Ausschreibung vorzubereiten und die Umsetzung durchzuführen, sobald der Fördermittelbescheid vorliegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 24.05.2022 vorgestellt, sind der Ostalbkreis sowie seine Kreisverwaltung Vorbilder und zentrale Impulsgeber für die Entwicklung und Umsetzung von konkreten Energie- und Klimaschutzmaßnahmen im Ostalbkreis.

 

Ein Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises liegt aus dem Jahr 2010 vor. Zwischen 2016 und 2018 hat der Ostalbkreis an dem European Energy Award teilgenommen. 2020 ist der Ostalbkreis dem Klimabündnis beigetreten und hat sich mit diesem Beitritt zur Einhaltung und Umsetzung ambitionierter und umfangreicher Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Es muss daher ein Abgleich und ggf. eine Anpassung im Rahmen einer gesamten konzeptionellen systemischen und strukturellen Ausarbeitung erfolgen.

 

Der Ostalbkreis möchte klimaneutrale Verwaltung bis 2040 (Klimaschutzpakt des Landes) und darüber hinaus klimaneutraler Landkreis werden. Dies bedingt, dass Strukturen und eine konzeptionelle Grundlage zu schaffen sind, die durch ein integriertes Vorreiterkonzept als Roadmap zur Erlangung der Klimaneutralität bis 2040 des Ostalbkreises sichergestellt werden.

 

Gemäß dem Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ ist es das Ziel der Förderung eines „Vorreiterkonzeptes“, die Ambitionssteigerung in Kommunen zu unterstützen, um weitere Klimaschutzpotentiale in bereits erfahrenen Kommunen in allen Sektoren und Handlungsfeldern zu heben bzw. die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen zu erhöhen. Mit folgenden Schwerpunkten untersetzt, greift der Ostalbkreis die inhaltlichen Ausführungen zu dem Förderschwerpunkt „Integriertes Vorreiterkonzept“ auf:

 

          Ist-Analyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz nach dem endenergiebasierten Territorialprinzip für den stationären Energieverbrauchsbereich und für den Sektor Mobilität für den Landkreis Ostalbkreis nach BISKO-Standard sowie Indikatorenvergleich mit Bundesdurchschnittsdaten, für die Verwaltungsebene nach Greenhouse-Gas-Protocol.
 

          Potenzialanalyse und Szenarien (Referenzszenario und Klimaschutz-Vorreiterszenario) mit dem Ziel „Klimaneutrale Verwaltung 2035“ und „klimaneutrale Kommune bis 2040“ auch unter Berücksichtigung der Zielsetzungen aus dem Klimabündnis.
 

          Treibhausgas-Minderungsziele für die kommenden 15 Jahre und mit dem Zeithorizont bis 2040 sowie spezifische, zielkonforme Handlungsstrategien und priorisierte Handlungsfelder für die Verwaltung sowie für den Landkreis unter Berücksichtigung der Zielsetzungen aus dem Klimabündnis.
 

          Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure an der Erarbeitung eines Zieles und der Strategien und der umzusetzenden Maßnahmen.
 

          Maßnahmenkatalog mit allen Informationen gemäß des vom Fördermittelgeber vorgegebenem Maßnahmenblatt gem. Kommunalrichtlinie (Förderschwerpunkt 4.1.9 Vorreiterkonzept); die Maßnahmen müssen die Treibhausgas-Minderungsziele sowie die Szenarienannahmen widerspiegeln unter Einhaltung der Zielsetzungen gem. Klimabündnis. Ggf. noch bestehende Maßnahmen aus dem EEA-Bericht und aus dem Klimaschutzkonzept fließen mit ein.
 

          Potenzialanalyse, Handlungsstrategie und Maßnahmen „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis spätestens 2035 unter Berücksichtigung der Zielsetzungen aus dem Klimabündnis. Ggf. noch bestehende Maßnahmen aus dem EEA-Bericht und aus dem Klimaschutzkonzept fließen mit ein.
 

          Verstetigungsstrategie unter Berücksichtigung der Zielsetzungen aus dem Klimabündnis inklusive Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten/
-Zuständigkeiten.
 

          Controlling-Konzept für Top-down- und Bottom-up-Verfolgung der Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und
-auswertung.
 

          Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen.

 

Darauf aufbauend soll eine Roadmap entwickelt werden, mit der die Klimaneutralität 2040 des Ostalbkreises erlangt werden kann. In dieser Roadmap sind die wichtigen Elemente der zukünftigen Entwicklung des Ostalbkreises auf Verwaltungs- sowie auf Landkreisebene in Bezug auf sämtliche Klimaschutzaktivitäten und den daraus bestehenden und noch entstehenden Beziehungen, ihren Wechselwirkungen und den jeweils benötigten Zuständigkeiten abzubilden. Zum einen sollen die strategische Ausrichtung mit ihren jeweiligen Maßnahmen und ihre Zuständigkeiten für die Umsetzung festgelegt werden.

 

Die Roadmap inklusive der Festlegung von Meilensteinen ist für den Ostalbkreis der Fahrplan für die zukünftige Klimaschutz-Entwicklung. Sie soll zwei wichtige Bereiche für den Ostalbkreis miteinander verbinden:

 

          Entwicklungen im Bereich Klimaschutz und daraus folgend mögliche Anforderungen,

 

          Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung und neue Technologien.

 

Die Verbindung zwischen diesen beiden Bereichen ergibt sich aus der Hochschullandschaft im Ostalbkreis, wo Kompetenzen und Know-how, neue Forschungsergebnisse und neue Technologien zielgerecht genutzt und eingebunden werden. Damit sollen bessere Maßnahmen entwickelt und kommuniziert sowie zukünftige Anforderungen abgedeckt werden.

 

 

Ergänzende Bemerkungen

 

Die Ausarbeitung des Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung des Integrierten Vorreiterkonzepts ist erfolgt. Hierbei wurde die Zentrale Vergabestelle einbezogen, so dass es nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheids verzugslos umgesetzt werden kann.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand dauert die Bearbeitung des Förderantrags beim Fördermittelgeber ca. 6 Monate, für die eigentliche Ausarbeitung des Integrierten Vorreiterkonzepts ist ein Zeitansatz von 12 Monaten vorgegeben.

 


 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und des Förderantrags wurden Richtpreisangebote eingeholt und eigene Kostenschätzungen durchgeführt.

 

Hieraus ergibt sich, dass für ein integriertes Vorreiterkonzept in dieser Form derzeit ein Kostenrahmen von 120.000 € zu erwarten ist, der gemäß den aktuell geltenden Förderbestimmungen mit max. 50 % gefördert wird.

 

Es wird daher für den Haushalt 2023 im THH4 unter dem Produkt 5610070001 ein Betrag von 60.000 € beantragt werden.

 

 

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bodamer, IV/01 Klimaschutz und Nachhaltigkeit
gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat