Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 15.12.2020 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.02.2021, Az. RPS 14-2241-2/10/93 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Abschluss des Haushalts 2021 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung von 1,1 Mio. € ab.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 sind Rückstellungen und Ermächtigungen zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 2 und 3 ersichtlich.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2021 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Der vorläufige Jahresabschluss 2021 wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ausführlich vorgestellt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
Anlage 1: Präsentation vorläufiger Jahresabschluss 2021 Anlage 2: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2021/2022 Anlage 3: Zusammenstellung der Rückstellungen 2021
Sichtvermerke
gez. Stocker, Kämmerei gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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