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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat der Kliniken gkAöR empfiehlt dem Kreistag den Beschlüssen zum Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil des Gesamtkonzepts der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis wie folgt zuzustimmen:
I. Der Kreistag beschließt die Erarbeitung und Umsetzung einer zukunftsfähigen, flächendeckenden regionalen Gesundheitsversorgungsstruktur sowohl in der ambulanten (Gesundheitsversorgungsstrukturprozess) als auch in der stationären Versorgung (Klinikprozess) für den Ostalbkreis mit dem Ziel der Sicherstellung der medizinischen Versorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Diese beiden Prozesse, welche sich gegenseitig bedingen, jedoch parallel entwickelt und umgesetzt werden, sollen Antworten auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Problemstellungen geben.
II. Für die Kliniken Ostalb (= Klinikprozess)
1. stellt der Kreistag fest, dass aufgrund der betriebswirtschaftlichen, personellen und strukturellen Herausforderungen „ein weiter so“ nicht mehr möglich ist und die dreihäusige Klinikstruktur, die bislang Grundlage der vergangenen Beschlüsse war, nicht zukunftsfähig ist. Daher sind grundlegende Veränderungen der Klinikstruktur, einschließlich des Medizinkonzeptes, notwendig.
2. beschließt und beauftragt der Kreistag die Erarbeitung einer neuen Klinikstruktur sowie ein den Vorschlägen/Varianten entsprechenden Medizinkonzeptes durch den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss. Hierbei ist u.a. darzulegen warum das bisherige Medizinkonzept nicht weiterverfolgt werden kann/sollte. Der Verbleib in öffentlicher Trägerschaft ist in der neuen Klinikstruktur und dem neuen Klinikkonzept ein Muss, ebenso die Sicherung der medizinischen Qualität für die Patienten der Kliniken und die Erhöhung der Attraktivität für die Beschäftigten.
3. legt der Kreistag für die künftige Klinikstruktur nachfolgende
a) Eckpunkte fest: Die Notfallversorgung der Bevölkerung durch den Rettungsdienst (Einhaltung der geltenden Hilfsfristen) muss auch bei Veränderung der Klinikstandorte gewährleistet bleiben. Hierzu hat eine enge Abstimmung mit dem Bereichsausschuss und den Rettungsdienstorganisationen zu erfolgen, ggf. sind Veränderungen vorzunehmen; Die Erreichbarkeit eines Krankenhauses (Basisnotfall- und Grundversorgung) in ca. 30 PKW-Fahrminuten darf nicht gravierend schlechter werden als im Status quo (aktuell erreicht 87% der Bevölkerung des Kreises eine Klinik in 30 PKW-Fahrminuten); Das Betriebsergebnis soll ausgeglichen sein; Eine im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Personalbesetzung; Einhalten von gesetzlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben, insbesondere gesetzlich geltende und bereits absehbare Mindestvorgaben zur Qualitätssicherung; Bau und Betrieb müssen im Einklang mit den Klimazielen des Ostalbkreises stehen. Bei jeglicher Variante ist die Energiebilanz zu bewerten; Das Konzept muss organisatorisch nachhaltig und für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems und der demographischen Entwicklung zukunftsfähig sein. b) die im nächsten Schritt gewichtet werden müssen.
4. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss mit einem Projektteam und klarer Prozessstruktur bevor möglichen Standortfestlegungen getroffen werden für u.a. Neubau, Umbau eine Bewertungs- und Gewichtungsmatrix mit objektiven Kriterien wie z.B.: Grundstücksgröße, Beschaffenheit und Lage, Erreichbarkeit, Ökologie, Erschließung, rechtliche Anforderungen, Bau- und Betriebskosten zu entwickeln.
5. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand, für die Umsetzung der neuen Klinikstruktur bis 2032 einen Zeit- und „Meilenstein“-Plan zu erarbeiten.
6. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss nach der Vorlage konkrete Konzepte, für die von einer möglichen Veränderung betroffenen Standorte mit den Standortkommunen sowie den umliegenden Kommunen und den dort niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsakteuren Weiterentwicklungs- und Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten.
7. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und die Landkreisverwaltung, die (Zwischen-) Ergebnisse in öffentlichen Sitzungen zu behandeln und die Öffentlichkeit in vielfältiger Form entsprechend und zeitnah zu beteiligen.
8. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss, für die in der Übergangszeit aufgrund bestehenden strukturellen, personellen und wirtschaftlichen Defizite, notwendigen Maßnahmen in Form von Zusammenlegungen/Schwerpunktbildungen vorzubereiten. Diese werden dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Bisherige medizinische Angebote, Fachdisziplinen und Fachzentren dürfen im Kreis nicht verlorengehen. Ebenso gilt es eine Strategie und ein Konzept zur vermehrten Personalgewinnung zu erarbeiten. Zusammen mit den Maßnahmen müssen auch die dafür nötigen Umbaumaßnahmen inkl. Kosten und Umzüge gerechnet und benannt werden. Für die Umsetzung der in der Übergangszeit zwingend erforderlichen Übergangsschritte, welche derzeit mit den Kliniken vorbereitet werden, ist das Vorliegen des Zielkonzeptes dringend notwendig.
9. Generell ist externe Expertise hinzuzuziehen.
III. Der Kreistag beschließt und beauftragt die Landkreisverwaltung in einem eigenen (parallelen) Prozess, eine Konzeption zur Entwicklung von Gesundheitsversorgungsstrukturen unter Einbindung aller beteiligten Akteure im Gesundheitssektor, insbesondere der beiden Ärzteschaften sowie unter Einbeziehung der Bevölkerung im Rahmen von Strukturgesprächen zu erarbeiten, um die ambulante Versorgung komplementär zukunftsfähig weiterzuentwickeln (= Gesundheitsversorgungsstrukturprozess). Dies beinhaltet u.a.:
Sachverhalt/Begründung
Seit Jahren diskutiert und beschließt der Verwaltungsrat und auch der Kreistag gemeinsam mit dem Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR Maßnahmen, um die Kliniken im Kreis zukunftsfähig aufzustellen. Mit der Fusionierung der Sankt-Anna-Virngrund Klinik in Ellwangen, dem Stauferklinikum in Schwäbisch Gmünd und dem Ostalb-Klinikum in Aalen zu den Kliniken Ostalb 2017 wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, um auf die bundespolitischen, personellen und finanziellen Herausforderungen gemeinsam reagieren zu können. Deshalb wurde am 29. und 30.11.2019 durch die Mitglieder des Verwaltungsrats ein 8-Punkte-Papier erarbeitet, um die Kliniken in der dreihäusigen Struktur weiter zu stärken. Ein paar Monate später begann die weltweite Corona-Pandemie, welche eine hohe Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken mit sich brachte und im Kreis erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Kliniken Ostalb hatte. Viele Mindestmengen- und Personalvorgaben wurden in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Pandemie ausgesetzt.
Am 25.10.2021 wurde der Verwaltungsrat vom Vorstand der Kliniken über die personelle, finanzielle und medizinische Situation der Kliniken Ostalb informiert. Der Verwaltungsrat war sich einig, dass sich hieraus ein kurz-und mittelfristiger Handlungsbedarf für die Zukunft der Kliniken Ostalb ergibt. Zudem beauftragte der Verwaltungsrat den Klinikvorstand mit Unterstützung eines externen Beraters Vorschläge für ein neues oder weiterentwickeltes Zukunftskonzept für die Kliniken Ostalb zu erarbeiten. Am 17.03.2022 nahm der klinikinterne Lenkungsausschuss seiner Arbeit, als Teil der Projektstruktur der Kliniken, auf. Dieser berichtete dann gemeinsam mit dem Vorstand der Kliniken Ostalb, ergänzt durch Prof. Augurzky (externer Berater des Institute for Health Care Business), am 02.05.2022 ausführlich in einer erweiterten Verwaltungsratssitzung, zu der auch alle Kreistagsmitglieder eingeladen wurden, warum ein „weiter so“ nicht mehr möglich ist. Am 20.06.2022 wurde detaillierter über anstehende Übergangsmaßnahmen berichtet, die unabhängig vom beschlossenen Ziel, im Rahmen des vom Vorstand vorgeschlagenem Zeitplans umgesetzt werden müssen, um die genannten medizinischen Angebote weiterhin im Landkreis anbieten zu können. Flankierend begann am 28.06.2022 der Bürgerdialog der Kliniken Ostalb mit der digitalen Auftaktveranstaltung.
Das Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb ist als Teil des Gesamtkonzepts der Gesundheitsversorgungsstruktur im Ostalbkreis zu betrachten. Beide Prozesse, welche sich gegenseitig bedingen, jedoch parallel entwickelt und umgesetzt werden, sollen Antworten auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen und Problemstellungen geben.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass die Fraktionen bis zum 06.07.2022 Stellung zum Beschlussentwurf nehmen können. Diese Anregungen wurden miteinbezogen. Die aufgeführten Beschlüsse sollen als Startpunkt für eine zukunftsfähige, flächendeckende und regionale Gesundheitsversorgungsstruktur dienen und in den kommenden Monaten in weiteren Beschlüssen mit dem Ziel einer neuen Klinikstruktur münden.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Kümmel, Büro des Landrats gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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