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Vorlage - 133/2022  

 
 
Betreff: Bericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region
Ostwürttemberg (WiRO) und Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der WiRO
Status:öffentlich  
Federführend:WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Ostwürttemberg   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.07.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz 2021
Anlage 2: Guv 2021
Anlage 3: Wirtschaftsplan 2023
Anlage 4: Jahresbericht 2021

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)      den Jahresabschluss 2021 festzustellen und einen Defizitausgleich zu genehmigen

 

b)      die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2021 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen

 

c)       dem Wirtschaftsplan 2023 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen

 

d)      das Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2022 zu bestellen.

 

  1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WIRO) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

Zu a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Genehmigung des

Defizitausgleichs

 

Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde vom Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 27.04.2022 erteilt.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2021 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 133.683,38 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 130.329,56 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2021 zugeflossenen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 Euro, ergibt sich ein Defizit von 25.329,56 Euro.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 25.329,56 Euro auszugleichen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 16.717,51 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.

 

Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

Zu b)  Entnahme aus der Kapitalrücklage

 

Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 25.329,56 Euro ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 130.329,56 Euro wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen.

 

Zu c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2023 und des 5-jährigen Finanzplans

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2023 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

Zu d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

 

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 der Gesellschafterversammlung empfohlen das Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, für die Prüfung des Geschäftsjahres 2022 zu bestellen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12 2021

Anlage 2:  Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2021

Anlage 3: Wirtschaftsplan 2023 und fünfjähriger Finanzplan

Anlage 4:  Jahresbericht 2021 über die Aktivitäten der WiRO

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Kaiser, WiRO

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bilanz 2021 (631 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Guv 2021 (384 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Wirtschaftsplan 2023 (222 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4: Jahresbericht 2021 (4553 KB)