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Vorlage - 490/03  

 
 
Betreff: Erneuerung der integrierten Rettungsleitstelle im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
28.10.2003 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Erneuerung der integrierten Leitstelle auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung und der Kostenberechnung nach DIN 276 des Ingenieurbüros Mayer mit einem voraussichtlichen anteiligen Kostenaufwand für den Landkreis in Höhe von 415.000 € wird zugestimmt.


Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Aalen und der DRK-Kreisverband Aalen errichteten in den Jahren 1980/81 im Greut in Aalen ein Rettungszentrum. Zentrale Einrichtung des Rettungszentrums ist unter anderem die Leitstelle. Das DRK ist Träger der Rettungsleitstelle nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes. Der Landkreis hat nach § 4 des Feuerwehrgesetzes eine Leitstelle für die Feuerwehren zu schaffen und zu betreiben. Er kann jedoch mit dem DRK als Träger der Rettungsleitstelle vereinbaren, dass es diese Aufgabe für den Landkreis erledigt. Nachdem eine gemeinsame Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehren wirtschaftlicher und effektiver arbeiten kann, wurde im Ostalbkreis hiervon Gebrauch gemacht.

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung, Straßenbau und Umweltschutz vom 30. Juni 1981 wurde deshalb bereits seinerzeit eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Stadt Aalen, der DRK-Kreisverband Aalen und der Ostalbkreis im Rettungszentrum im Greut in Aalen eine gemeinsame Leitstelle für die Feuerwehren und für den Rettungsdienst unterhalten.

 

Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 15. Juli 1998 sieht auch weiterhin vor, dass die Rettungsleitstellen in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes bleiben, die Einrichtung integrierter Leitstellen von Rettungsdienst und Feuerwehr jedoch vorangetrieben werden soll. Auf der Grundlage des novellierten Rettungsdienstgesetzes wurde daher die gemeinsame Leitstelle zu einer integrierten Leitstelle weiterentwickelt und die Vereinbarung zwischenzeitlich geändert. Die Aufgaben der integrierten Leitstelle sind nach wie vor insbesondere:

 

      Alarmierung und Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes, des Krankentransports und der Feuerwehren des Ostalbkreises.
 

      Abwicklung des Funk- und Fernmeldeverkehrs von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Aalen.
 

Seit einigen Jahren ist mit Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung des Kreistags vom 14. November 2000 in der integrierten Leitstelle eine Doppelbesetzung rund um die Uhr eingeführt. Das vorgegebene Sicherheitsniveau ist damit in jedem Fall sichergestellt, also auch während der Nachtstunden und den Wochenenden, wo ebenfalls eine hohe Auslastung der Leitstelle zu verzeichnen ist.

 

Die derzeit vorhandene Technik der integrierten Leitstelle mit vier Arbeitsplätzen, einem Systemplatz und einem Notplatz ist zum Teil über 20 Jahre alt. Eine Teilerneuerung wurde 1995/96 durchgeführt. Die Technik (Hard- und Software) entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Um sicherzustellen, dass sowohl die Einsätze im Rettungsdienst als auch bei den Feuerwehren innerhalb der vorgegebenen Fristen durchgeführt werden können, waren in letzter Zeit und werden auch weiterhin erhebliche Aufwendungen für Reparaturen an der Anlage notwendig. Da das Einsatzleitsystem über keine Schnittstellen zu Subsystemen wie zum Beispiel zur Notrufabfrage, zum graphischen Informationssystem, zu Schnelleinsatzgruppen, zu leitenden Notärzten und zur Führungslage Informationszentrale der Polizei und des Katastrophenschutzes verfügt, was zu Zeitverzögerungen bei der Einsatzabwicklung führt, kam es immer wieder zu Störungen und Ausfällen bei der Abwicklung von Einsätzen. Darüber hinaus entsprechen die vier Arbeitsplätze sowie der System- und Notplatz, welche 1995/96 erneuert wurden, nicht mehr den heutigen Arbeitsplatzanforderungen.

 

Sowohl der DRK-Kreisverband Aalen als auch die Feuerwehr sehen sich nicht in der Lage das umfangreiche und technisch sehr schwierige Projekt mit all seinen Schnittstellenproblemen alleinverantwortlich durchzuführen. Der DRK-Kreisverband Aalen hat deshalb das Ingenieurbüro Mayer aus Tamm nach vorheriger Beratung der Angelegenheit im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Ostalbkreis mit der Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt. Nach der vom Ingenieurbüro Mayer auf der Grundlage der mit allen Vertragspartnern abgestimmten Vorentwurfsplanung erstellten Kostenberechnung nach DIN 276 ergeben sich für die Erneuerung der integrierten Leitstelle folgende Kosten (einschl. MWSt.):

 

 

gemeinsame Kosten

ausschließlich Kosten der Feuerwehr

ausschließlich DRK-Kosten

Gesamtkosten

Nachrichtentechnische Systeme

469.336 €

31.320 €

17.980 €

518.636 €

Einsatzleitsystem

263.204 €

8.120 €

60.088 €

331.412 €

Fachplaner

104.588 €

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104.588 €

Schulungskosten

17.160 €

---

---

17.160 €

Bauliche Maßnahmen

100.000 €

---

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100.000 €

Gesamt

954.288 €

39.440 €

78.068 €

1.071.796 €

 

Die vorstehend erwähnten Gesamtkosten von 1.071.796 € erhöhen sich durch eine räumliche Erweiterungsmaßnahme voraussichtlich noch um rund weitere 100.000 €. Diese Erweiterungsmaßnahme ist ebenfalls dringend notwendig, da weder ein Büroraum für den Leitstellenleiter noch ein Sozialraum für die Leitstellenmitarbeiter vorhanden und der Systemarbeitsplatz äußerst mangelhaft untergebracht ist. Insoweit ist das Hochbauamt der Stadt Aalen derzeit mit der Prüfung und Ausarbeitung eines entsprechenden Planvorschlages beauftragt.

 

Die Kostentragung ergibt sich aus der abgeschlossenen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer integrierten Leitstelle für die Feuerwehren und den Rettungsdienst im Ostalbkreis. Danach ist in § 6 Abs. 2 geregelt, dass die Investitionskosten für die Leitstellentechnik abzüglich Zuwendungen Dritter vom DRK und dem Landkreis hälftig aufgeteilt werden und sich die Stadt Aalen an den Investitionskosten für die Einrichtung der integrierten Leitstelle mit einem Betrag von 10 % beteiligt. Gleichzeitig ist in dieser Bestimmung auch festgelegt, dass wenn von einem Vertragspartner Geräte und Vorrichtungen in der Leitstelle angeschafft werden, die ausschließlich dem Interesse dieses Vertragspartners dienen, die Vertragsparteien die auf sie entfallenden Anschaffungs- und Betriebskosten auch selbst tragen.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden demnach wie folgt unter den Vertragspartnern aufgeteilt:

 

 

Gemeinsame Kosten954.288 €

 

zuzüglich bauliche Erweiterungskosten100.000 €

----------------

 

Gemeinsame Gesamtkosten1.054.288 €

 

./. Landeszuschuss220.000 €

----------------

 

unter den Vertragspartnern aufzuteilende Gesamtkosten834.288 €

 

davon

 

Anteil der Stadt Aalen (10 %)83.428 €

 

Anteil des DRK-Kreisverbandes Aalen (45 %)375.430 €

 

Anteil des Ostalbkreises (45 %)375.430 €

 

zuzüglich ausschließliche Kosten der Feuerwehr39.440 €

----------------

 

somit anteilige Kosten des Landkreises414.870 €

 

 

Um dem geforderten Sicherheitsniveau gerecht zu werden ist es auf Grund der vorstehenden Ausführungen und der aufgezeigten Probleme unabdingbar notwendig, die integrierte Leitstelle zu erneuern. Mit der Maßnahme darf jedoch erst nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides über eine Förderung des Landes begonnen werden. Da mit dem Zuwendungsbescheid jedoch nicht vor Jahresmitte 2004 zu rechnen ist, erstreckt sich die Abwicklung der Erneuerung der Leitstelle in das Jahr 2005 hinein. Die Auftragsvergabe erfolgt zu gegebener Zeit durch den DRK-Kreisverband Aalen, der seinerseits dann mit den Vertragspartnern entsprechend der getroffenen vertraglichen Regelung abrechnet.

 

Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme fällt nach § 8 Abs. 2 i. V. m. § 9 Ziffer 1 der Hauptsatzung bei einem auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kostenaufwand von rund 415.000 € in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die erforderlichen Mittel für die zu tätigenden Investitionskosten werden zu 1/3 im Kreishaushalt 2004 und zu 2/3 im Kreishaushalt 2005 bereitgestellt.

 

Die jährlich anfallenden Betriebskosten werden ebenso wie die anteiligen Personalkosten im jeweiligen Kreishaushalt der künftigen Jahre bereitgestellt.


Anlagen:

 

entfällt

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt__________________________________________________

Spang

 

 

Fachdezernent/__________________________________________________

KämmereiHubel

 

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel