Bürgerinformationssystem

Vorlage - 109/2022  

 
 
Betreff: Förderantrag Primärversorgung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
21.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht über den aktuellen Stand des Förderprojekts „Primärversorgung im Ostalbkreis zur Kenntnis und stimmt dem neuen Förderantrag „Primärversorgung im Ostalbkreis - Einführung von Case Management und Community Health Nursing im Primärversorgungsnetzwerk Schwäbischer Wald“ zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Förderphase 2020 bis 2022

Im Oktober 2020 hat sich der Ostalbkreis auf einen Förderaufruf zur Konzeptionalisierung und zur Erprobung von Primärversorgungszentren und Primärversorgungsnetzwerken des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg beworben. Im Dezember 2020 erfolgte die Förderzusage. Daraufhin wurde im März 2021 im Geschäftsbereich Gesundheit eine Koordinierungsstelle für die Primärversorgung im Ostalbkreis eingerichtet. Diese steuert das Projekt gemeinsam mit der „Arbeitsgruppe 3: Förderprojekt Primärversorgung“, die durch Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd, der Kliniken Ostalb sowie der Hochschule Aalen besetzt ist.

Ziel des bis zum 31.03.2023 laufenden Förderprojekts „Primärversorgung im Ostalbkreis - Gemeinsam & vernetzt - Verbesserung der Versorgung chronisch kranker und multimorbider Personen“ ist der Aufbau eines Primärversorgungsnetzwerks im Ostalbkreis, um so die multiprofessionelle und sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zu fördern und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf zu verbessern. Aufgrund der dortigen hausärztlichen Unterversorgung wurde als Pilotregion zum Aufbau des Netzwerks der Planungsbereich „Schwäbischer Wald“ ausgewählt. Die Vernetzung erfolgt überörtlich - es findet keine Zentralisierung statt. Im Vordergrund steht eine qualitativ hochwertige wohnortnahe und patientenorientierte Gesundheitsversorgung, die durch die enge Kooperation der Netzwerkmitglieder erreicht werden soll, sodass ein kontinuierlicher Versorgungsprozess ermöglicht wird.

 

Bislang konnten 16 Mitglieder für das Primärversorgungsnetzwerk gewonnen werden. Darunter befinden sich bspw. ein Hausarzt, eine Ernährungsberaterin, eine Wundmanagerin, ein ambulanter Pflegedienst, eine stationäre Pflegeeinrichtung, der Pflegestützpunkt Ostalb, die Kliniken Ostalb, das Klinikum Schloss Winnenden, mehrere Selbsthilfegruppen sowie Beratungsstellen. Das Projekt wird durch die Hochschule Aalen, Studienbereich Gesundheitsmanagement, wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

 

Gemeinsam mit den Teilnehmenden von „Arbeitsgruppe 3“ und den gewonnenen Netzwerkmitgliedern wurden drei Unterarbeitsgruppen gegründet, die spezifische Themen im Hinblick auf die Ausgestaltung des Netzwerks erarbeiten:

 

Unterarbeitsgruppe

Bearbeitete Themen

UAG Zielgruppendefinition

Welche Patientinnen und Patienten soll das Netzwerk versorgen? Erarbeitung eines Fragebogens zur Einschätzung des Versorgungsbedarfs

UAG Netzwerkstruktur und
-zusammenarbeit

Wie können die Netzwerkmitglieder miteinander kommunizieren? Wie können Patientendaten weitergegeben werden? Wie sollen interdisziplinäre Fallkonferenzen aussehen?

UAG Case Management

Welche Aufgaben kann ein Case Manager im Netzwerk übernehmen? Über welche Qualifikationen sollte er verfügen? Wo kann er im Netzwerk angesiedelt werden?

 

Um die Nachhaltigkeit des Projekts sicherzustellen und Synergieeffekte zu schaffen, ist die Zusammenarbeit des Primärversorgungsnetzwerks mit der neu gegründeten hausärztlichen Genossenschaft MEDWALD im Schwäbischen Wald vorgesehen.

 

 

Neuer Förderantrag (Förderphase 2022 bis 2024)

Mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Primärversorgungsnetzwerks im Schwäbischen Wald bewarb sich der Ostalbkreis im April 2022 auf den neuen Förderaufruf des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit dem Titel „Zukunftsland Baden-Württemberg – Stärker aus der Krise: Förderung von Projekten zur Konzeptualisierung und zum Aufbau von Primärversorgungszentren und Primärversorgungsnetzwerken“.

 

Der Titel des Förderantrags lautet „Primärversorgung im Ostalbkreis - Einführung von Case Management und Community Health Nursing im Primärversorgungsnetzwerk Schwäbischer Wald“. Im Rahmen des Projekts sollen ein Case Manager und eine Community Health Nurse im bereits etablierten Primärversorgungsnetzwerk im Schwäbischen Wald eingesetzt werden. Damit sollen v.a. die aufkommenden Vakanzen in der hausärztlichen und pflegerischen Versorgung und somit der Primärversorgung geschlossen werden, um die komplexe Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden Personen weiterhin qualitativ hochwertig und patientenorientiert sicherstellen zu können.

 

Unter einem Case Manager wird ein zentraler und niedrigschwelliger Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten verstanden, der den Überblick über deren Behandlungsverlauf behält und ihren Versorgungsprozess steuert. Er soll eine Lotsenfunktion einnehmen, die medizinischen und sozialen Leistungen der vom Primärversorgungsnetzwerk versorgten Patientinnen und Patienten koordinieren und stark bedürfnisorientiert arbeiten. Zudem soll der Case Manager folgende Aufgaben übernehmen und damit v.a. die Hausärztinnen und -ärzte im Schwäbischen Wald entlasten:

        Durchführung von Assessments

        Erstellung von Behandlungs- und Hilfeplänen

        Vermittlung und Koordination von gesundheitsbezogenen und sozialen Leistungen

        Monitoring und Evaluation der Versorgung

        Förderung der multiprofessionellen Vernetzung und Zusammenarbeit im Netzwerk

        Unterstützung der Optimierung von sektorenübergreifenden Prozessen

        Organisation und Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen

        Verwaltung von Patientendaten

        Durchführung von Hausbesuchen

        Einbeziehung des sozialen Umfelds der Patientinnen und Patienten

 

Die sogenannte Community Health Nurse (zu Deutsch: Gemeindeschwester) ist eine Pflegekraft, die v.a. chronisch erkrankte Personen versorgen soll. Bei einer Förderzusage wird sie Hausbesuche vornehmen, Kontrolluntersuchungen und Routinebehandlungen durchführen (z.B. Blutdruckmessung, Verbandswechsel), die Medikamenteneinnahme überwachen und die Patientinnen und Patienten durch fachkundige Beratung in ihrem Selbstmanagement unterstützen. Zudem wird sie Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vornehmen (z.B. Beratung zur Sturzprophylaxe, gesunder Ernährung). Die Erweiterung des Handlungsspielraums dieser Pflegefachperson trägt zur Überwindung der Hierarchie zwischen den Gesundheitsprofessionen in Deutschland und zu einer gleichrangigen multiprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen bei. Zudem können durch die Übernahme von routinemäßigen Hausbesuchen die Hausärztinnen und -ärzte im Schwäbischen Wald entlastet werden.

 

Die Anstellung des Case Managers soll zum 01.10.2022 erfolgen, die Anstellung der Community Health Nurse zum 01.01.2023. Angestellt werden beide in der hausärztlichen Genossenschaft MEDWALD. Die Vergütung erfolgt über die Fördermittel. Der Case Manager und die Community Health Nurse werden im Primärversorgungsnetzwerk tätig. Ihnen wird für eine patientennahe Versorgung und eine gute Einbindung in die örtlichen Strukturen ein Büro, voraussichtlich in einer Gemeinde im Schwäbischen Wald, zur Verfügung gestellt.

 

Die Zusammenarbeit im Primärversorgungsnetzwerk wird mittels der intensivierten Kommunikation der Gesundheits- und Sozialakteure, der internen Weitergabe von Patientendaten über eine digitale Plattform sowie der Durchführung von zweiwöchig stattfindenden multiprofessionellen Fallkonferenzen weiterentwickelt (Start im Oktober 2022). Um dies zu realisieren, ist stets die Einholung des Einverständnisses der Patientinnen und Patienten notwendig, sodass deren Daten zwischen den Netzwerkmitgliedern weitergegeben werden dürfen. Die meist online stattfindenden Fallkonferenzen werden durch den Case Manager vorbereitet und moderiert. Teilnehmen werden alle am jeweiligen Fall beteiligten Mitglieder des Netzwerks sowie bei Bedarf weitere externe Gesundheits- und Sozialakteure. Für die Teilnahme an den Fallkonferenzen werden Prämien ausgezahlt (40 € pro Fallkonferenz pro Person).

 

Das Projekt soll weiterhin von einer regionalen Hochschule wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

In der laufenden Förderphase wird der Ostalbkreis vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit 203.338,80 € gefördert und erbringt Eigenmittel in Höhe von 22.593,20 € (HH-Kostenstelle 4140010001). Beim neuen Förderantrag betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 194.860 € für die gesamte Laufzeit des Projekts (Juli 2022 bis Mai 2024). Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von kassenwirksamen Eigenmitteln in Höhe von mindestens zehn v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Die für die Projektförderung zu erbringende Eigenbeteiligung des Ostalbkreises beträgt demnach 19.486 €.

Aktuell steht eine Förderzusage oder -absage noch aus. Bei einer Absage müssen weitere Wege und Möglichkeiten zur Einstellung und Finanzierung der oben genannten Aspekte eruiert werden.

 

 

 

 


Anlagen

 

---

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Schönsee, Geschäftsbereich Gesundheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläse