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Vorlage - 108/2022  

 
 
Betreff: Bericht zur Kommunalen Pflegekonferenz Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
21.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Gemäß § 4 des Gesetzes zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (Landespflegestrukturgesetz – LPSG) können im Zuständigkeitsbereich eines Stadt- oder Landkreises eine Kommunale Pflegekonferenz oder mehrere solcher Konferenzen gebildet werden, um dort Fragen

 

  • der notwendigen kommunalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen,
  • der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
  • der kommunalen Beratungsstrukturen für den an den Bedarfen orientierten Angeboten und
  • der Koordinierung von Leistungsangeboten

 

zu beraten.

 

Mitglieder der Kommunalen Pflegekonferenzen sind insbesondere

 

  • der jeweils einrichtende Stadt- oder Landkreis,
  • in Kreisen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die es dem zuständigen Landkreis anzeigen,
  • die jeweils zuständige Heimaufsicht

 

sowie Vertreterinnen oder Vertreter

 

  • der vor Ort tätigen ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen oder -dienste,
  • der entsprechenden Interessenvertretungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen,
  • der vor Ort tätigen Pflege- und Gesundheitsfachkräfte,
  • der vor Ort im Ehrenamt und aus der Bürgerschaft Tätigen nach der Unterstützungsangebote-Verordnung,
  • der Träger sowie der Landesverbände der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen,
  • des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und
  • der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen von Menschen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder Behinderung auf Pflege- und Unterstützung angewiesen sind, sowie deren Angehöriger.

 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg wollte mit dem Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerke für Menschen“ bewirken, dass Erfolgsmodelle Kommunaler Pflegekonferenzen im Land entstehen. Der Ostalbkreis und die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd haben sich im September 2020 auf den Förderaufruf des Sozialministeriums beworben. Der Förderantrag des Ostalbkreises und der Förderantrag der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd wurde im Dezember 2020 bewilligt.

 

II. Ziele und Inhalte der Pflegekonferenz Ostalbkreis

 

Das Ziel der Pflegekonferenz Ostalbkreis ist der gemeinsame Aus- und Aufbau notwendiger Pflege- und Unterstützungsstrukturen in den Raumschaften Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd. Dabei sollen auch Gesichtspunkte des bürgerschaftlichen Engagements, der Sorgenden Gemeinschaften und der Quartiersentwicklung mit einbezogen werden. In den 33 Gemeinden, sechs Städten und der Großen Kreisstadt Ellwangen wird beim Aus- und Aufbau von Pflege- und Unterstützungsstrukturen ein sozialräumlicher Ansatz verfolgt. Bei diesem Ansatz sollen Pflege- und Unterstützungsstrukturen im Zusammenschluss von Gemeinden, Städten und Leistungserbringern umgesetzt werden.

 

Im April 2021 starteten der Landkreis und die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd offiziell in das Projekt Pflegekonferenz. Am 21. und 22. April 2021 fanden vier digitale Auftaktveranstaltungen, aufgeteilt nach Raumschaften, statt. Der Kreis der Teilnehmenden umfasste Vertreterinnen und Vertreter der stationären und ambulanten Träger, der Kommunen, der Anbieter von Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, der Nachbarschaftshilfen, des Kreisseniorenrats Ostalb e.V., der Seniorenräte, der Krankenpflegevereine, der VdK Ortsverbände, der Seniorengruppen, der Selbsthilfegruppen (pflegende Angehörige), der Pflegekassen, des Landratsamtes und die Patientenfürsprecherin. Neben der Vorstellung des Konzepts der Pflegekonferenz Ostalbkreis und dem Konzept „Gut leben und älter werden in Aalen bzw. Schwäbisch Gmünd“ waren die Impulsvorträge „Perspektiven der Quartiersentwicklung“, „Herausforderung demografischer Wandel“ und „Förderung von Angeboten nach §§ 45 c, d SGB XI“ Bestandteil der Auftaktveranstaltung. Anja Feyhl und Nicole Saile vom Gemeinsamen Kommunalen Kompetenzzentrum Quartiersentwicklung (GKZ.QE) zeigten die Perspektiven in der Quartiersentwicklung auf. Die Fördermöglichkeiten nach den §§ 45 c, d SGB XI erläuterten Sabine Hipp und Miriam Dignal von der Fachstelle Unterstützungsangebote der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. und Petra Kümmel, Agentur Pflege engagiert. Den technischen Support der vier digitalen Veranstaltungen übernahm Andrea Katz vom „Institut Katz - Marktforschung und Moderation“ mit ihrem Team.

 

Kernstück der Pflegekonferenz Ostalbkreis 2021 war die Durchführung von Online-Workshops von Juni bis September mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Pflegekassen und den Akteuren im Vor- und Umfeld der Pflege, der Seniorenarbeit und des bürgerschaftlichen Engagements. Die Moderation der Workshops übernahm Andrea Katz vom „Institut Katz - Marktforschung und Moderation“ aus Pforzheim. Damit regionale Ergebnisse erzielt werden können, fanden jeweils zwei Workshops im Abstand von zwei Wochen in den fünf regionalen Gruppen in den Raumschaften Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd statt. Im ersten Workshop war das Ziel, Stärken und Schwächen in der Raumschaft zu sammeln und zu diskutieren und erste Ideen für eine bessere Pflege- und Unterstützungssituation zu entwickeln. Im zweiten Workshop sind die Ideen weiter ausgestaltet worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Ergebnisse

 

In den insgesamt zehn Workshops wurden folgenden Stärken und Schwächen des Pflege- und Unterstützungsbereichs in allen fünf Raumschaften des Ostalbkreises benannt:

 

Stärken

Schwächen

  • Professionelle Strukturen, gute Mitarbeitende
  • Große Identifikation mit der Region
  • Gute nachbarschaftliche Beziehungen
  • Gute ehrenamtliche Mitarbeitende
  • Beratungsangebote vorhanden und Akteure alle sehr bemüht
  • Zu wenig proaktive Anpassung auf Veränderungen (demografischer Wandel)
  • Fehlende Pflegeplätze insbesondere Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Unterstützung und Austauschmöglichkeiten für pflegende Angehörige fehlen
  • Transparenz der Angebote fehlt, vor allem ehrenamtliche Angebote sind weniger bekannt
  • Rückgang und Überalterung bei ehrenamtlich engagierten Personen
  • Fehlende haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Wohnungsnot bei barrierefreiem und seniorengerechtem Wohnen
  • Mobilität: Teilweise fehlende Fahrdienste
  • Nahversorgung, z.B. Essen auf Rädern
  • Personalsituation im hauptamtlichen Bereich (Fachkräftemangel)

 

In den Workshops sind vielseitige Ideen entwickelt worden wie z.B. die Artikelserie „Wussten Sie schon …?“. Darüber hinaus wurde bspw. die Implementierung von Runden Tischen in den Raumschaften angeregt, die Implementierung einer Aktionswoche „Der Ostalbkreis hilft!“, die Durchführung einer Bedarfserhebung, die Konzeption für die Ehrenamtsgewinnung, die Konzeption Pflegenotruf bei pflegerischen Notfällen in der Nacht und die Überarbeitung des Pflegeführers Ostalb.

 

Die Ideen sollen nun schrittweise umgesetzt werden. Im Jahr 2022 werden die Projekt- ideen Artikelserie „Wussten Sie schon …?“, die Überarbeitung des Pflegeführers Ostalb und die Pflegebedarfsplanung umgesetzt.

 

Für die Umsetzung der Artikelserie ist eine Unterarbeitsgruppe gegründet worden und die Artikel sind von unterschiedlichen Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe erstellt worden. Die Artikelserie wird den Kommunen zukünftig zur Verfügung stehen. Diese Kurzartikel können dann wiederkehrend im Gemeindeblatt oder auf der Homepage veröffentlicht werden. In den Kurzartikeln werden die unterschiedlichen Beratungsangebote wie z. B. der Pflegestützpunkt, die EUTB Ostalb usw. vorgestellt. Im Rahmen der Artikelserie erhalten die Kommunen auch eine Mustervorlage, wie sie die Beratungsangebote auf ihrer Homepage dauerhaft einpflegen können.

 

Der Pflegeführer Ostalb wird derzeit in Zusammenarbeit mit einem Webdesigner überarbeitet. Zukünftig sind die Pflege- und Unterstützungsstrukturen wie Pflegeeinrichtungen, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Intensiv- und Pflegedienste, Angebote nach der UstA-VO (Unterstützungsangebote-Verordnung) des Landes, ambulante und stationäre Hospizangebote, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Fahrdienste, Essen auf Rädern, betreutes Wohnen und Beratungsangebote des Ostalbkreises im Pflegeführer Ostalb abgebildet. Die Pflegebedarfsplanung wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem KVJS erstellt.

 

 

IV. Ausblick

 

Die Projektförderung Pflegekonferenz Ostalbkreis endet am 30.09.2022. Die Kommunale Pflegekonferenz ist ein gutes Instrument, um gemeinsam mit den Vertretern von Kommunen, Pflegekassen und Akteuren im Vor- und Umfeld der Pflege, der Seniorenarbeit und des bürgerschaftlichen Engagements regionale Fragestellungen der notwendigen kommunalen Pflege- und Unterstützungsstruktur zu beraten und Projekte und Maßnahmen in den Raumschaften im Schulterschluss umzusetzen.

 

Bis zum Ende der Projektlaufzeit werden deshalb Überlegungen angestellt, welche Strukturen sinnvoll und notwendig sind, um die Pflegekonferenz im Ostalbkreis nachhaltig zu verankern.

 

 

V. Anträge der SPD-Kreistagsfraktion

 

Im Rahmen der Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen zum Haushaltsplan 2022 hat die SPD-Fraktion unter anderem Folgendes beantragt:

 

a)      Erarbeitung einer Pflegekonzeption mit dem Ziel, mehr stationäre Pflegeplätze zu erhalten, vor allem auch bei den Demenzkranken;

b)      Ausbau und Vernetzung der Pflegestützpunkte und Ergänzung um Pflegelotsinnen/Pflegelotsen.

 

Zu a)

 

Die Pflegekonzeption ergibt sich aus den Ergebnissen der Pflegebedarfsplanung, die der Ostalbkreis im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erstellt. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2022 wurde darüber beraten und die Auftragsvergabe an den KVJS beschlossen. Mit den vorbereitenden Arbeiten wurde bereits begonnen.

 

Zu b)

 

Der stufenweise Ausbau des Pflegestützpunktes Ostalbkreis von 1,8 Vollzeitstellen im Jahr 2019 auf 6,0 Vollzeitstellen wurde vom Ausschuss für Soziales und Gesundheit bereits in der Sitzung am 05.12.2019 beschlossen. Der aktuelle Stellenumfang beim Pflegestützpunkt beträgt 5,25 Vollzeitstellen.

 

Der Begriff Pflegelotse wird vielseitig verwendet. In Unternehmen und Organisationen gibt es betriebliche Pflegelotsen. Diese haben die Aufgabe, pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu unterstützen. Sie führen keine Pflegeberatung durch, sondern verweisen an die Pflegekassen und an die Pflegestützpunkte. Ehrenamtliche Pflegelotsen können nur in begrenztem Umfang begleiten und können keine beraterische Tätigkeit übernehmen, da hierfür umfassende und aktuelle Fachkenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher, insbesondere des SGB XI, vorhanden sein müssen. Ehrenamtliche Pflegelotsen können die geforderten Aufgaben also nicht ganzheitlich erfüllen. Zudem war ein Ergebnis der Pflegekonferenz, dass ein Rückgang bei ehrenamtlich engagierten Personen zu verzeichnen ist. Dieser Mangel hat negative Auswirkungen auf den Aus- und Aufbau von Unterstützungsangeboten wie Nachbarschaftshilfen und Betreuungsgruppen. Diese Angebote werden aber dringend benötigt, um pflegende Angehörige zu entlasten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Projekt Pflegekonferenz Ostalbkreis erhält der Landkreis eine Projektzuwendung in Höhe von maximal 60.000 €. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es kann ein Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Projektlaufzeit beläuft sich auf den Zeitraum vom 01.12.2020 bis 30.09.2022.

 

Die Kosten für eine dauerhafte Fortführung der Pflegekonferenz können aktuell noch nicht beziffert werden.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläse