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Vorlage - 102/2022  

 
 
Betreff: Bericht zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 16h SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
21.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeine Infos zum § 16 h SGB II

 

Mit der Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen nach § 16h SGB II wurde durch das 9. SGB II Änderungsgesetz zum 1. August 2016 eine neue Norm in das SGB II aufgenommen, um das Leistungsangebot des SGB II an der Schnittstelle zur Jugendhilfe zu ergänzen. Junge Menschen unter 25 Jahren, die von den Regelangeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder nicht mehr erreicht werden, können gezielt gefördert werden, um sie auf den Weg in Bildungsprozesse, Regelangebote der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zurück zu holen.

Trotz vorhandener Leistungen zur Eingliederung nach SGB II, Arbeitsförderung nach SGB III und sozialpädagogischen Hilfen nach SGB VIII wird eine nicht unerhebliche Anzahl von jungen Menschen nicht oder nicht vollständig von den Hilfen erreicht. § 16h SGB II unterscheidet sich in einigen Aspekten von den bestehenden Angeboten der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dies betrifft die Zielgruppe, zu der auch Personen gehören, die keine Leistungen beantragt haben oder beantragen wollen. Angebote des Jobcenters und der Jugendhilfe werden von den betroffenen jungen Menschen nicht als Hilfe, Unterstützung und Förderung wahrgenommen, um sie für ihre Entwicklung zu nutzen. Auf Seiten der jungen Menschen sind es ihre Biografie, ihre Lebenssituation und ihre sozialen Bezüge, die ihnen den Zugang zu den Organisationen und Angeboten erschweren oder verhindern. Dies aufzubrechen ist mit den herkömmlichen Mitteln von Qualifizierung und anderen Maßnahmen nicht möglich. Hierzu sind individuelle Ansätze notwendig.

Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Das bedeutet, dass es sich um Leistungen und Methoden handelt, die mit z.B. aufsuchenden und niederschwelligen Angeboten über die gesetzlich verankerten Leistungen im SGB II und SGB III hinausgehen. Die Förderinhalte können sich auf die Verbesserung des Arbeits- und Sozialverhaltens, der Eigeninitiative und der Belastbarkeit der jungen Menschen beziehen. Berücksichtigt werden auch die individuellen Lebensverhältnisse, wie die Wohnsituation und die finanzielle Situation. Mit der Förderung werden gezielt zusätzliche Hilfen ermöglicht, junge Menschen wieder auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zurück zu holen.

 

Umsetzung im Ostalbkreis

 

Das Jobcenter Ostalbkreis ist 2018 in die Förderung nach § 16 h SGB II eingestiegen. Das Berufsvorbereitungswerk Ostalb (BVW) gGmbH konnte durch sein klientenbezogenes Ausschreibungskonzept überzeugen und erhielt den Zuschlag zur Durchführung dieses Projekts.

 

Kontaktherstellung mit den Netzwerkpartnern

In der Einführungsphase des Projekts mit dem Namen „Stand up“ lagen die Schwerpunkte beim Aufbau von institutionellen Kontakten, der Vorstellung des Projekts bei den weiteren Netzwerkpartnern und der Koordination der Zusammenarbeit.

 

Erreichen der Zielgruppe

Die Inhomogenität und die Altersspanne der Zielgruppe erfordert von den pädagogischen Fachkräften unterschiedliche Strategien und Wege zur Kontaktaufnahme. Hierzu gehört neben der räumlichen auch die zeitliche Flexibilität.

 

  • So werden die jungen Menschen über deren Treffpunkte, z. B. Jugendtreffs, Kulturzentren, Bahnhöfe kontaktiert.
  • Potentielle Teilnehmer werden über institutionelle Strukturen angesprochen z. B. Polizei, Schulen und Jugendberufsagentur.
  • Entkoppelte junge Menschen melden sich selbständig, da sie von dem Angebot über Dritte oder das Internet erfahren haben
  • Das Projekt wird auch über Social-Media wie z.B. Internet-Streetwork über Facebook beworben.

 

Die Erfahrungen im Projekt haben gezeigt, dass neben den Brennpunkten in den Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen in zahlreichen kleineren Gemeinden ebenfalls kleinere Brenn- und Treffpunkte für potentielles Klientel bestehen. Um diese jungen Menschen erreichen zu können, wurde ein mobiles Angebot geschaffen. Das „Stand Up“-Mobil (Kleinbus) ist mit der Aufschrift „SUMo“ und einer Kurzbeschreibung kenntlich gemacht, damit betroffene Jugendliche dieses gut erkennen können. Die Routen werden im Internet auf den entsprechenden Seiten veröffentlicht.

 

Case-Management

Die Umsetzung des § 16h SGB II basiert auf dem Prinzip der Akzeptanz und Freiwilligkeit. Den jungen Menschen wird ein „Vorschuss“ an Vertrauen und Akzeptanz gegeben, damit sie sich verändern können. Zum Akzeptieren gehört auch, dass kürzere oder längere Abbrüche vorkommen dürfen und ein Wiederkommen erwünscht ist.

Um jungen Menschen zu helfen, persönliche Schwierigkeiten zu überwinden, eine schulische oder berufliche Ausbildung aufzunehmen oder behördliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist es erfolgsversprechend, eine persönliche Begleitung (Bezugsbetreuung) für die nächsten Schritte auf ihrem Entwicklungsweg anzubieten.

Im teilnehmerbezogenen Handlungsansatz wird das Prinzip der Bezugsbetreuung verfolgt. Der Bezugsbetreuer arbeitet gemeinsam mit dem Teilnehmenden zielorientiert. Insbesondere sollen die Jugendliche wieder in die Regelsysteme einmünden und die Chance wahrnehmen, Angebote der schulischen und beruflichen Integration in Anspruch zu nehmen. Durch das Case-Management werden für jeden Einzelfall die passgenaue Unterstützung und die Anknüpfungsperspektiven gesteuert.

 

Das mit der Durchführung des Projekts beauftragte BVW Ruppertshofen wird in der Sitzung das Projekt „Stand up“ vorstellen.


Finanzierung und Folgekosten

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Anlagen

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsführer

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläse