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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Die Förderung durch den Ostalbkreis erfolgt nur, falls keine Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gewährt werden.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben des Bildungssystems. Schulsozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 49,6 Vollzeitstellen profitieren aktuell 54 Allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostlabkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind neun Städte und Gemeinden, sechs Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2022 sind für die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen, die nicht in Trägerschaft des Ostalbkreises sind, insgesamt 1.053.611 Euro eingestellt. Für die kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) beläuft sich der Haushaltsansatz im Jahr 2022 auf 313.000 Euro.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, fördert das Land im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundes und der Länder „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzliche Schulsozialarbeit in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023. Es werden bevorzugt Stellenaufstockungen bestehender und tatsächlich besetzter Stellen sowie nachrangig zusätzlich geschaffene neue Stellen der Schulsozialarbeit mit einer Gesamtförderpauschale von 76.300 Euro je Vollzeitstelle und Schuljahr gefördert. Zusätzlich wird in den beiden genannten Schuljahren die Förderpauschale des Landes für bereits bisher geförderte Stellen in der Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen in Höhe von 16.700 Euro auf 17.800 Euro pro Vollzeitstelle erhöht.
Der Förderaufruf für das laufende Schuljahr erfolgte erst Ende November 2021 und obwohl die Antragsfrist bereits am 07.12.2021 endete, wurden den Antragstellern bis Anfang Mai 2022 leider noch keine Förderbescheide zugestellt. In einem Schreiben vom 10.03.2022 wurde lediglich mitgeteilt, dass die eingegangenen Anträge nicht zu einer Überzeichnung des Programms geführt haben und somit alle Anträge für das Schuljahr 2021/2022 bewilligt werden können. Nach den Informationen, die der Landkreisverwaltung vorliegen, wurden im Ostalbkreis insgesamt 7,4 zusätzliche Vollzeitstellen an 15 Schulen und den drei Beruflichen Schulzentren beantragt. Für das Schuljahr 2022/2023 haben alle antragsberechtigten Träger bis zum 31.07.2022 erneut die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2022/2023 sind beim Ostalbkreis ein Antrag auf eine neue Schulsozialarbeitsstelle und fünf Anträge auf Stellenerweiterung eingegangen mit einem Stellenumfang von insgesamt 3,5 Vollzeitstellen.
Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen bzw. Stellenerweiterung
Zur Begründung verweisen die Schulträger auf verschiedene Ursachen und Situationen, in denen das pädagogische Handeln von Lehrkräften an Grenzen stößt. Aufgeführt wird z. B. mangelndes Lernverhalten, Mobbing, Scheidung der Eltern, Tod eines Elternteils, Schulabsentismus, Vernachlässigung durch Erziehungsberechtigte oder Probleme in sozialen Netzwerken. Außerdem spielen teilweise auch steigende Schülerzahlen, die steigende Anzahl an Kindern mit Migrationshintergrund und damit verbundene interkulturelle Konflikte, der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung sowie der Wegfall von verlässlichen Strukturen durch die Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie eine Rolle.
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2022/2023
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Aus den Antragsbegründungen geht hervor, dass die Problemstellungen an den Schulen in den vergangenen Jahren zugenommen haben bzw. die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht decken kann. Für die bereits laufenden Projekte haben die Antragssteller die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet.
Sämtliche Anträge wurden auch vom Staatlichen Schulamt Göppingen und vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft.
Vom Staatlichen Schulamt werden alle Anträge vollumfänglich unterstützt und teilweise außerordentlich dringend empfohlen. Den einzelnen Antragsbegründungen schließt sich das Staatliche Schulamt an. Für einzelne Schulen werden insbesondere die gesellschaftlichen Veränderungen, die besondere Situation im Einzugsgebiet der Schule, das immense Ansteigen der Schülerzahlen mit Migrationshintergrund und damit einhergehender interkultureller Konflikte, die Herausforderungen der Corona-Pandemie und die zunehmende Bedeutung der Präventionsarbeit in Fragen des Medienkonsums und Suchtverhaltens aufgeführt.
Auch seitens des Geschäftsbereichs Jugend und Familie werden die Anträge befürwortet.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen und dem Geschäftsbereich Jugend und Familie schlägt die Verwaltung vor, ab dem Schuljahr 2022/2023 die Schulsozialarbeit an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter III. aufgeführten Schulen für weitere drei Jahre zu fördern.
Finanzierung und Folgekosten
Der Mehraufwand des Landkreises für die neu beantragten 3,5 Stellen beläuft sich im Jahr 2022 – abzüglich der Landesförderung und der Beteiligung der Schulträger – auf rund 34.000 Euro. Im Folgejahr wird mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 95.000 Euro gerechnet. Falls Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bewilligt werden sollten, entstehen dem Ostalbkreis im Schuljahr 2022/2023 keine Kosten.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2022 beim Produkt 3620020000/43120000 (Anlage 9) berücksichtigt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Götz in Vertretung Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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