Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung sowie der Kreistag des Ostalbkreises spricht sich für einen Dieselzuschuss im freigestellten Schülerverkehr und Linienverkehr im Rahmen der Ersparnisse der Schülerbeförderung beim „9 Euro-Ticket“ aus.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Voraussetzungen für die Abrechnung eines Dieselzuschusses zu schaffen und diesen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auszuzahlen.
4. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt Kenntnis vom Bericht über die Entwicklung des „StadtLandBus“ und spricht sich für dessen Fortführung aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausdehnung des „StadtLandBus“ zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 planerisch vorzubereiten.
5. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung sowie der Kreistag des Ostalbkreises spricht sich für die Übernahme der Lizenzkosten für das Abo-Programm Publik.ticketing des Herstellers GEVAS bei OstalbMobil aus.
Sachverhalt/Begründung
Einleitung
Liquidität und finanzielle Herausforderungen für die ÖPNV-Unternehmen
„9 Euro-Ticket“
Die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen zum „9 Euro-Ticket“ werden von OstalbMobil und den Verkehrsunternehmen, unter zusätzlicher Belastung des Personals erfolgreich, gemeistert. Bestandskunden werden entlastet und „Schnupperkunden“ gewonnen. Im Ostalbkreis sind bisher keine Beschwerden wegen voller Züge oder Busse bekannt. Bis zum 6. Juni 2022 wurden in den Bussen bzw. Servicestellen des Landkreises 7.255 Stück verkauft.
Die Bundesmittel flossen tatsächlich zeitnah über das Land an die Verbünde und an die Verkehrsunternehmen. Diese erhielten am 10. Juni 2022 90 % der beantragten Schadenssumme (Summe aller bisherigen Fahrscheineinnahmen abzüglich Einnahmen aus „9 Euro-Ticket“) für den Zeitraum Juni - August 2022 als erste Liquiditätshilfe in Höhe von 2,4 Mio. € ausbezahlt. Den Rahmen bildet der ÖPNV-Rettungsschirms 2022.
Die Schülerbeförderung wird durch das „9 Euro-Ticket“ in den Monaten Juni und Juli in Höhe von 1,16 Mio. € entlastet, weil der Bund aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils auch die Differenz zwischen dem Eigenanteil der Eltern und dem Fahrpreis der Fahrkarte in den Monaten Juni und Juli zu tragen hat. Der Ferienmonat August war beim Ostalb-Abo schon immer kostenfrei.
Spannend – und bereits in Ansätzen erkennbar - wird die Diskussion über etwaige Nachfolge-Produkte bzw. Maßnahmen, die von Seiten des Bundes initiiert werden könnten, wenngleich das zuständige Bundesministerium eine - wie auch immer gestaltete - Fortführung derzeit ausschießt.
ÖPNV-Rettungsschirm 2022
Ebenfalls kurzfristig muss OstalbMobil in Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger (Sammelantragsteller) die Antragstellung zum Corona-Rettungsschirms 2022 zum 15. Juli 2022 für die Unternehmen bewerkstelligen. Abzurechnen bzw. zu prognostizieren ist der Zeitraum Januar bis August 2022. Eine Auszahlung eines Abschlags soll im September erfolgen.
Über den Rettungsschirm 2021 erhielten die Verkehrsunternehmen und der Landkreis (Erlass Eigenanteil 2. Monat 725.000 €) bisher 3.054.823,16 €. Ausbezahlt wurden für das erste Halbjahr 95 % und für das zweite Halbjahr 85 %. Es steht noch ein Betrag von rd. 500.000 € aus, der voraussichtlich erst mit der Endabrechnung in 2023 ausbezahlt werden soll. Das Land Baden-Württemberg verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden, um eine Beteiligung der kommunalen Seite am ÖPNV-Rettungsschirm des Landes.
Dieselmehrkosten im ÖPNV
Die Treibstoffkosten sind in den vergangenen Monaten bekanntlich stark gestiegen und belasten die Verkehrsunternehmen in hohem Maße, da keine Kalkulation die Steigerungsraten annehmen konnte. Die vorgesehene vorübergehende Senkung der Energiesteuer konnte nur etwas entgegenwirken. Eine Abdeckung der gestiegenen Kraftstoffkosten aufgrund der aktuellen Situation ist zur Sicherstellung des Verkehrs notwendig. Eine direkte Weitergabe der Energiekosten, wie in anderen Branchen an den Endkunden, ist im ÖPNV den Verkehrsunternehmen verwehrt bzw. würde zu enormen Abgabepreissteigerungen führen.
Von Seiten des Bundes und Landes gibt es nach wie vor keine Einigung für einen Dieselstützungspakt und es werden auch keine Mittel in Aussicht gestellt. Die Verhandlungen stagnieren. Der WBO (Baden-Württembergische Omnibusverband) hat am 21. Juni 2022 mit dem Aktionstag: „Diesel-Soforthilfe JETZT!“ eine Kundgebung samt Buskorso durch die Stuttgarter Innenstadt durchgeführt, um die finanzielle Schieflage durch die Dieselpreissteigerung zu verdeutlichen und einen sofortigen Ausgleich der hohen Diesel-Mehrkosten zu fordern. Desweiteren soll der Baden-Württemberg-Index ÖPNV-Straße sowohl in Abschlagszahlungen als auch in Bestandsverträge aufgenommen werden. Der Index ergibt sich aus folgenden Elementen:
1. Personalaufwand 2. Kapitalkosten 3. Instandhaltung Fahrzeuge 4. Treibstoff/Energie 5. Sonstige Kostenansätze
Während der Index im Jahr 2020 lediglich eine Steigerung von 0,1 % ermittelte, waren es im Folgejahr bereits 4,3%. In diesem Jahr wird eine Steigerung von bis zu 15,0 % erwartet. Dieser Umstand muss bei der Haushaltsplanung des Ostalbkreises für das kommende Jahr Berücksichtigung finden.
Wie bereits in der Sitzung am 24.05.2022 berichtet und vom Ausschuss in seiner Grundsätzlichkeit befürwortet, soll ein kreiseigener Dieselstützungspakt solange wirken, bis die Ersparnisse des Ostalbkreises in der Schülerbeförderung durch das „9 Euro-Ticket“ aufgebraucht sind.
Von Landesseite wurde dem Ostalbkreis vom Ministerium für Verkehr mündlich zugesichert, dass eine vorgezogene Dieselhilfe des Ostalbkreis als kommunaler Beitrag anerkannt werde, wenn es zu einem Landes-Dieselstützungspaktes mit kommunaler Beteiligung kommen sollte.
Der Ausgleich soll im Linienverkehr nach § 42 und § 43 PBefG auf Literbasis erfolgen und die Differenz zwischen dem Index des BGL-Dieselpreises für Großverbraucher zum Basismonat Januar 2022 mit 128,03 €/100 l zu den BGL-Dieselpreisen in den Monaten März bis Juni bzw. August bzw. gedeckelt auf den zur Verfügung stehenden Betrag ausgleichen (BGL=Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung).
Abgeglichen wird der Kraftstoffverbrauch für den Linienverkehr mit den Abrechnungen der Verkehrsunternehmen beim Hauptzollamt. Die Litermenge für März wird multipliziert mit 47,96 Cent, für April mit 34,23 Cent und für Mai mit 31,70 Cent usw.
Im freigestellten Schülerverkehr sollen 10 Cent pro Kilometer (entspricht in etwa 50 Cent/Liter) für die Monate März bis Juli 2022 als Dieselhilfe auf Antrag ausbezahlt werden.
Die Dieselhilfe des Ostalbkreises ist als Abschlagszahlung anzusehen. Sie deckt die Mehrkosten nicht vollständig. Der „Rest“ wird hoffentlich vom Land übernommen.
„StadtLandBus“ Ellwangen - Bopfingen
Mit dem „StadtLandBus“ bekommt die große Raumschaft Virngrund - Bopfingen abends und am Wochenende seit Juli 2020 erstmals ein nutzbares ÖPNV-Angebot. Dieses ist ausgestaltet als bedarfsorientierter „On-Demand“-Verkehr am Abend, außerhalb der Bedienungszeiten des Linienverkehrs. Er fährt im Raum Ellwangen von Montag bis Freitag ab 19:55 Uhr und an Samstagen und Sonntagen ab 17:55 Uhr und im Raum Bopfingen von Montag bis Freitag ab 20:05 Uhr und an Samstagen und Sonntagen ab 18:05 Uhr, jeweils bis 24:00 Uhr mit optimierten Zug-Anschlüssen.
Die Entwicklung der Nutzer ist erfreulich und auch die Durchschnittskosten pro Fahrgast sinken, aber mit jedem weiteren Nutzer steigt auch der Zuschussbedarf.
Die bestehende Konzession der Firma Ok.go läuft zum 31. Juli 2022 aus. Die betroffenen Verkehrsunternehmen, die im Besitz einer Liniengenehmigung nach § 42 PBefG sind, wurden um Zustimmung zum Angebot des StadtLandBus-Verkehrs gebeten. Diese stehen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus.
Ok.go ist und wird auch in Zukunft untersagt, in den Zeiträumen, in denen die Genehmigungsinhaber veröffentlichte Fahrten durchführen, Fahrten mit dem StadtLandBus anzubieten.
Die Anzahl der beförderten Personen entwickelte sich wie folgt:
Die Gesamtkosten steigen mit der Nachfrage.
Der Zuschussbedarf sinkt bei steigender Nachfrage.
Im Haushalt 2022 wurden 260.000 € für den StadtLandBus veranschlagt. Aufgrund der erfreulichen Entwicklung möchte die Landkreisverwaltung das Angebot weiter fortführen. Seit Start des StadtLandBusses wird ein gesonderter OstalbMobil-Fahrpreis von 1 € pro Fahrt verlangt, d.h. jeder Kunde, auch Abokunden bezahlen 1 € bei Nutzung des StadtLandBusses. Hier besteht für die Zukunft Entscheidungsspielraum auf den allgemein gültigen OstalbMobil-Tarif (+ 1 € Komfortzuschlag) zu wechseln.
Im Haushaltjahr 2023 sind bereits für den bestehenden Verkehr 420.000 € zuzüglich einer Erhöhung nach dem BW-Index erforderlich.
Perspektivisch ist eine Erweiterung des StadtLandBus-Konzeptes in den übrigen Zeiten angedacht, in denen es nach wie vor kein ÖPNV-Angebot in der Raumschaft gibt, also insbesondere am Wochenende. Dies geschieht im Einklang mit den Festlegungen des fortgeschriebenen Nahverkehrsplanes. Analoge Konzepte sollen mittelfristig die übrigen „ländlichen Räume“ des Landkreises abdecken.
Über eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Verkehr für noch nicht begonnene On-Demand-Verkehre wurde bereits von Seiten des Landes informiert. Diese ist aber noch nicht inkraftgetreten. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass eine zeitlich befristete Projektförderung der Betriebskosten erfolgt - zur Erschließung mindestens eines Mittelbereichs, die bspw. in enger Verzahnung mit dem SPNV ausgerichtet ist.
Um Kenntnisnahme des Berichts und Zustimmung zur Fortführung des Betriebs wird gebeten.
Beschaffung eines neuen Abo-Programms bei OstalbMobil
Die Beschaffung eines Abo-Programms ist seit einigen Jahren eine Forderung, die bereits in der verbindlichen Erklärung der Verkehrsunternehmen schriftlich zugesagt wurde. Ziel ist, das heute noch weitgehend papierbasierte Verfahren, das in der Verwaltung, bei den Verkehrsunternehmen sowie den Schulsekretariaten erhebliche Ressourcen bindet, durch ein papierloses und online-basiertes Verfahren abzulösen. Die Implementierung der Online-Abwicklung des Bestellverfahrens ist nun zudem zur Einführung des Landesweiten Jugendtickets (LWJT) Voraussetzung und als zwingende Vorgabe des Landes umzusetzen. Der Aufsichtsrat der OstalbMobil GmbH hat bereits einen Grundsatzbeschluss zur Anschaffung des Programms PUBLIK.ticketing des Herstellers GEVAS gefasst. Das Programm wird erfolgreich in 13 Landkreisen ins Süd-Württemberg eingesetzt. Von Seiten des Landkreises besteht die Absicht die Einmalkosten der Lizenzen zu übernehmen, da diese Modernisierung Voraussetzung für die Einführung des Landesweiten Jugendtickets ist und einen klaren Mehrwert für die Bürger schafft. Der Kunde erwirbt online über das Kundenportal bei OstalbMobil direkt im System das Ticket.
Die Einmalkosten der Lizenzen betragen 117.500 € und werden in den Haushalt 2023 eingestellt.
Halbstundentakt auf der Regiobuslinie X93 (Göppingen-Lorch)
Seit 2019 verkehrt der vom Landkreis Göppingen betriebene und vom Land Baden-Württemberg mit Deckung von 60% des Abmangels bezuschusste Regiobus der Linie „X93“ zwischen Göppingen und Lorch. Es gab hierzu weit fortgeschrittene Planungen des Landkreises Göppingens und des Verbandes Region Stuttgart (VRS) hin zu einer Ausdehnung zu einem Habstundentakt in der Hauptverkehrszeit. In diesem Fall hätte der Ostalbkreis einen entsprechenden Anteil an den Aufwendungen (zwischen der Landkreisgrenze und Lorch) übernehmen müssen. Prognostiziert waren ca. 50.000 € im Jahr. Jedoch konnte das Busunternehmen den ursprünglich verhandelten und zugesicherten Preis nicht gewährleiten, worauf die Partner aus Göppingen sowie der VRS in Absprache mit dem Ostalbkreis ausstiegen. Eine Neukonzeption der Verkehrsleitung wird es daher aller Voraussicht nach erst nach Ablauf der Verkehrsvertrages 2025 geben. Finanzierung und Folgekosten
In den Haushaltsplan 2023 werden unter der Kostenstelle 5470010001 42910000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 117.500 € für Lizenzen des Abo-Programms eingestellt.
Anlagen
---
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||