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Vorlage - 087/2022  

 
 
Betreff: Neubestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Ostalbkreis,
Dienstbezirk "Bopfingen, Lauchheim, Neresheim, Kirchheim, Riesbürg und Westhausen"
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
24.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Herr Peter Müller wird zum 01.06.2022 für fünf Jahre als Naturschutzbeauftragter des Ostalbkreises bestellt.

 

  1. Herr Müller ist für den Dienstbezirk „Bopfingen, Lauchheim, Neresheim, Kirchheim, Riesbürg und Westhausen“ zuständig.

 

  1. Herr Peter Müller erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € und eine Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/km für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten (z.B. Bauleitplanverfahren oder Außenbereichsvorhaben). Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann.
 

Für die Ausübung ihres Ehrenamtes erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis einen Laptop zur Verfügung gestellt, auf dem wichtige Informationen (z.B. Schutzgebiete) abgerufen werden können. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach Angaben der bisher zuständigen Naturschutzbeauftragten beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf ca. 40 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene PKW benutzt.
 

Herr Werner Vonhoff war bisher als Naturschutzbeauftragter für den vorgenannten Dienstbezirk zuständig. Herr Vonhoff ist zum 30.04.2022 altershalber ausgeschieden. Die Verwaltung hatte verschiedene potentiell geeignete Personen für das Amt des Naturschutzbeauftragen in Betracht gezogen. Herr Peter Müller hat sich als besonders geeignet herausgestellt.
 

Herr Müller (56 Jahre) ist verheiratet und hat drei Kinder. Er wohnt in Ellwangen-Röhlingen. Nach dem Studium zum Dipl. Forstwirt (FH) ist Herr Peter Müller seit 1991 bei der Forstverwaltung beschäftigt. Seit 2011 ist Herr Müller Leiter des Forstreviers Lauchheim bei der Forstaußenstelle Bopfingen und dort für die Stadt Lauchheim, die Gemeinde Unterschneidheim sowie die Gemarkungen Ellwangen, Pfahlheim, Röhlingen, Schrezheim sowie Westhausen-Lippach zuständig. Aufgrund seiner Tätigkeit bei der Forstverwaltung sind Herrn Müller die Zielsetzungen und Aufgaben eines Naturschutzbeauftragten vertraut. Als Forstrevierleiter ist er es außerdem gewohnt, unterschiedliche Interessen zu bewerten und abzuwägen. Im Übrigen kann er auf ein fundiertes Fachwissen zurückgreifen. Die Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter ist sowohl zeitlich als auch vom Zuständigkeitsbereich mit dem Hauptberuf von Herrn Müller vereinbar. Sollte es wider Erwarten Überschneidungen bei Einzelfällen auf den Gemarkungen Lauchheim und Westhausen-Lippach kommen, wird Herr Müller dies der unteren Naturschutzbehörde mitteilen und es wird in Vertretung ein anderer Naturschutzbeauftragter hinzugezogen.
Darüber hinaus ist Herr Müller kommunalpolitisch aktiv und Mitglied des Stadtrates Ellwangen und des Ortschaftsrats Röhlingen. Herr Müller ist aus Sicht der Landkreisverwaltung hervorragend für das Amt des Naturschutzbeauftragten geeignet. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Peter Müller als Naturschutzbeauftragten des Ostalbkreises zum 01.06.2022 auf 5 Jahre zu bestellen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Herr Peter Müller erhält als ehrenamtlich Tätiger vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer für die in Ausübung seines Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen PKW. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Weitere Geldbeträge (z.B. Tagegelder) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Baumann, Geschäftsbereichsleiterin Baurecht und Naturschutz

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat