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Vorlage - 086/2022  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Herrn Georg Haas als Naturschutzbeauftragter für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
24.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Herr Georg Haas wird mit Wirkung zum 1.1.2023 auf weitere fünf Jahre bis 31.12.2027 als Naturschutzbeauftragte für den Ostalbkreis bestellt.

 

  1. Herr Haas erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € und eine Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/km für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten (z.B. Bauleitplanverfahren oder Außenbereichsvorhaben). Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann.

Für die Ausübung ihres Ehrenamtes erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis einen Laptop zur Verfügung gestellt, auf denen wichtige Informationen (z.B. Schutzgebiete) abgerufen werden können. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach Angaben der bisher zuständigen Naturschutzbeauftragten beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf ca. 40 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene PKW benutzt.

Herr Haas ist seit 1.1.2008 als Naturschutzbeauftragte ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig.

Der Zuständigkeitsbereich von Herrn Haas erstreckt sich auf den Ellwanger Raum (Ellwangen, Adelmannsfelden, Ellenberg, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim und Wört).

 

Herr Georg Haas übt seine ehrenamtliche Tätigkeit zur vollen Zufriedenheit des Landratsamtes und mit großem Engagement aus.

 

Die derzeitige Amtszeit von Herrn Haas endet am 31.12.2022. Er ist zur Ausübung des Ehrenamtes in einer weiteren Amtszeit von fünf Jahren bereit.

Wir schlagen deshalb vor, Herrn Georg Haas für eine weitere Amtszeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 als Naturschutzbeauftragten wieder zu bestellen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Herr Georg Haas erhält als ehrenamtlich Tätiger vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer für die in Ausübung seines Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen PKW. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Weitere Geldbeträge (z.B. Tagegelder) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

gez. Baumann, Geschäftsbereichsleiterin Baurecht und Naturschutz

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat