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Vorlage - 487/03  

 
 
Betreff: Organisatorische Änderungen im Sozialdezernat
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.10.2003 
gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Sozialausschuss Vorberatung

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die organisatorische und personelle Entwicklung im Sozialdezernat des Landratsamtes war in den zurückliegenden 5 - 7 Jahren durch eine Vielzahl von  gesetzlichen und gesellschaftlichen Veränderungen geprägt, die den Ostalbkreis als Träger der Öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe nachhaltig berühren und fordern.

 

Beispielhaft zu nennen sind

 

-die Gründung der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (GOB) mit starker Intensivierung der Beschäftigungsförderung unter dem zentralen Leitgedanken ”Hilfe zur Selbsthilfe”

 

-die Übernahme von neuen Aufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung auf der Grundlage des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes

 

-die Einrichtung des Fürsorgeaussendienstes beim Kreissozialamt

 

-der Ausbau des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der besonderen sozialen Dienste (z.B. Pflegekinderwesen, Arbeit mit Familien in Problemlagen, Opferberatung bei häuslicher Gewalt, Täterarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe) beim Kreisjugendamt

 

-die Kreispflegeplanung als Konsequenz der demographischen Entwicklung

 

-die Rückgabe der Sozialhilfedelegation durch die Großen Kreisstädte Aalen und Schwäbisch Gmünd

 

-die neue Aufgabe ”Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung”

 

-die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Gewalt und -kriminalprävention

 

-der Ausbau der Schuldnerberatung

 

Zum Stand Oktober 2003 hat das Sozialdezernat rd. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den 3 Ämtern und 7 Stabsstellen (siehe Anlage 1) wird eine riesige Bandbreite von sozialen Dienstleistungen erbracht. Die Fülle und auch die Intensität der sozialen Aufgaben des Ostalbkreises stellen ein Spiegelbild der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung und im besonderen der wirtschaftlichen Problematik der vergangenen Jahre (Arbeitsmarkt, Langzeitarbeitslosigkeit, Werteverlust, Jugendkriminalität, Migrationsproblematik) dar.

 

II. Neuorganisation des Sozialdezernates

 

Besonders auffällig in der Organisationsstruktur des Sozialdezernates ist die breit angelegte Führungsfunktion der Dezernatsleitung durch eine Vielzahl direkt zugeordneter Stabsstellen (s. Anlage 1). Dies führt dort zu einer wesentlichen Zeitbindung durch vergleichsweise kleine Aufgabenbereiche und zu dem Risiko, dass verursacht durch eine Vielfalt fachspezifischer Arbeit, für die Führungsaufgaben zu wenig Zeit bleibt.

 

Ausgehend von dieser Situation, hat die Verwaltung in den letzten Monaten eine kritische Würdigung der derzeitigen Aufbauorganisation durchgeführt und dabei auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Landkreisen vergleichbarer Struktur einfließen lassen. Unterstützt wurde das Vorhaben von dem Institut für Management GmbH (IMAKA) aus Leonberg.

 

Auch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Rahmen ihrer letzten überörtlichen Prüfung Gesichtspunkte der Organisation und Führung des Sozialdezernates aufgegriffen und sich für eine deutliche Straffung der Leitungsspanne ausgesprochen. Sachverwandte Aufgabenbereiche sollten zusammengelegt werden und durch die Bündelung von Fachwissen eine höhere Effektivität angestrebt werden. Um beim Leiter des Sozialdezernates genügend Raum für strategische Fragen und Führungsangelegenheiten zu schaffen, auch im Hinblick auf anstehende neue Aufgaben, sollte die Zahl der Stabsstellen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

 

Die bisherigen Stabsstellen ”Sozialplanung”, ”Koordination Prävention” und ”Beauftragter für Suchtprophylaxe” sollen demzufolge in einer Stabsstelle zusammengefasst werden. In diese Stabsstelle soll inhaltlich auch das zunehmend an Bedeutung gewinnende Thema des ”Sozialcontrollings” mit aufgenommen werden. Darüberhinaus soll aus Gründen des fachlichen Zusammenwirkens bei der Zukunftsaufgabe ”Alten- und Seniorenhilfe” die Stelle der Altenhilfefachberaterin und Behindertenkoordinatorin in diese Stabsstelle eingegliedert werden. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt des präventiven Ansatzes soll dies in gleicher Weise mit der bisher beim Jugendamt angesiedelten Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt erfolgen. Auf diese Weise werden Sozialplanung und Prävention ”unter einem Dach” zusammenfasst, was sicherlich nicht nur Effizienzgewinne bei verwaltungsinternen Abläufen verspricht, sondern auch kompakte und abgestimmte Dienstleistungsangebote nach aussen.

 

Die Psychologische Beratungsstelle des Ostalbkreises wird von der Verwaltung als wesentliches Element der Jugendhilfe gesehen. Um dieser Wertung, aber auch dem besonderen Beratungscharakter der Psychologischen Beratungsstelle gerecht zu werden, soll eine Zuordnung als Stabsstelle beim Kreisjugendamt erfolgen.

 

Die Stabsstelle ”Schuldnerberatung” wurde in den letzten Jahren personell und fachlich stark ausgebaut. Insbesondere die angespannte wirtschaftliche Situation und die Einführung des privaten Verbraucherkonkursverfahrens waren und sind die wesentlichen Ursachen dieses erweiterten Dienstleistungsangebotes.

 

Auch wenn die Ratsuchenden der Schuldnerberatungsstelle nur zu einem Teil gleichzeitig Leistungsempfänger in der Sozialhilfe sind, bietet sich eine Integration als eigenständiges Sachgebiet ins Kreissozialamt an. Aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch im Hinblick auf schnelle und kompakte Serviceleistungen kommt es künftig mehr denn je auf die Bündelung von Kompetenzen an, die zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit bzw. der Schuldenproblematik notwendig sind.

 

Keine Änderung ist für die Stabsstelle ”Rechtsangelegenheiten” des Sozialdezernates vorgesehen. In dieser Stabsstelle werden übergreifend für Ämter und Stabsstellen schwierige Widerspruchsverfahren, Gerichtsverfahren und Vertragsangelegenheiten bearbeitet. Bei der Fülle der anhängigen Verfahren und der großen Komplexität der verschiedenen Rechtsgebiete hat sich diese ”Konstellation” - auch unter Kostengesichtspunkten - bestens bewährt.

 

Die Umsetzung der organisatorischen Veränderungen beim Sozialdezernat (siehe Anlage 2) ist zum 01.01.2004 vorgesehen.

 

III. Jugendhilfecontrolling

 

Die Entwicklung der Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung und die daraus resultierende Kostenexplosion im Jugendhilfebereich bestimmen vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation seit Jahren landesweit fachliche und kommunalpolitische Debatten.

 

Die Verwaltung hat in den letzten Jahren insbesondere mit einem verstärkten Ausbau der präventiven und ambulanten Hilfsangebote versucht, eine Ausuferung der Kosten zu verhindern und - was sozialpolitisch sinnvoll und notwendig ist - frühe Hilfestellungen angeboten.

 

Als weiterer Baustein, der als zielgerichtetes Lenkungsinstrument zu sehen ist, soll die Jugendhilfeplanung nun um ein ”Jugendhilfecontrolling” erweitert werden. Dieses Controlling umfasst neben der Steuerung insbesondere die Zielkontrolle.

 

Konkret ist daran gedacht, als Grundlage des Controllings ein Berichtswesen mit aussagekräftigen Daten zur Sozial- und Jugendhilfestruktur aufzubauen. Die Entwicklung von Jugendhilfebedarf und sozialstrukturellem Wandel soll in einzelnen Planungsräumen innerhalb des Ostalbkreises regelmäßig dargestellt werden. Dieses Berichtswesen knüpft eng an die vom Landesjugendamt durchgeführte überörtliche Berichterstattung an.

 

Parallel dazu sollen schrittweise einzelne Bereiche der Jugendhilfe - speziell die Hilfen zur Erziehung - in das Controlling einbezogen werden, u.a.:

 

-Entscheidungsprozesse, die zur Hilfegewährung führen

 

-Hilfeplanung (systematische Auswertung der Hilfepläne in Bezug auf Zielsetzung und Erfolg)

 

-Inanspruchnahme einzelner Hilfearten, insbesondere niederschwellige Angebote

 

-Dauer der Hilfegewährungen

 

-Fragen der Kooperation der verschiedenen Hilfeerbringer

 

Besonderes Gewicht bei der Einführung und Umsetzung des Jugendhilfecontrollings hat die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe. Nur in partnerschaftlicher Kooperation mit ihnen wird es gelingen, wichtige strategische Weichenstellungen umzusetzen.

 

Die Verwaltung sieht das Jugendhilfecontrolling nicht auf rein wirtschaftliche Erwägungen bezogen, sondern legt besonderen Wert auf die Integration fachlicher und sozialpolitischer Gesichtspunkte. Aus diesem Grund ist auch die intensive und dauerhafte Mitwirkung der Jugendhilfeausschusses ein elementarer ”Baustein”.

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Durch die vorgesehenen organisatorischen Veränderungen ergeben sich keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten.


Anlagen:

 

2 Organigramme

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel