Bürgerinformationssystem

Vorlage - 080/2022  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum Kreishaushalt 2022
Stand 21.04.2022
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
03.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

Der Kreistag hat am 21.12.2021 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2022 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.

 

Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2022 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 8.750.412 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.

 

Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei einzelnen Positionen zu Mehrkosten bzw. zu Mindererträgen. Auch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die daraus erfolgten Sanktionen können aktuell noch nicht abgeschätzt werden.

 

 

Kliniken

Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2022 ein Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 8,5 Mio. € berücksichtigt.

Das wirtschaftliche Ergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird auch im Jahr 2022 noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst sein. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen mit einem schweren Verlauf sind zwar rückläufig, doch ist die Zahl der Ansteckungen und infizierten Personen weiter auf einem hohen Niveau. Auch die Kliniken Ostalb haben mit Personalausfällen zu kämpfen, so dass auch momentan noch kein Regelbetrieb wie vor Corona gewährleistet werden kann.

Somit sind auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 Erlösausfälle zu verzeichnen. Hinzu kommen Preissteigerungen bei den Sachkosten, so dass sich Stand heute noch keine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung in diesem Jahr treffen lässt.

 

 

ÖPNV

Die Auswirkungen der Pandemie schlagen sich auch beim ÖPNV fortlaufend in der Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen nieder. Daneben wirken sich die stark gestiegenen Treibstoffkosten auf den ÖPNV aus.

Das Land hat bereits im März 75 % des Jahresbetrages der Ausgleichsmittel nach § 15 ÖPNVG ausbezahlt, die als Liquiditätshilfe an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind. Darüber hinaus sind bereits 50 % der FAG-Mittel an die Landkreise weitergeleitet worden. Die Aufwendungen werden sich in der Folge im zweiten Quartal erhöhen.

Die Politik wurde aufgefordert mittels eines Diesel-Stützungspakts die Verkehrsunternehmen zu unterstützen. Ende April soll das Bundeskabinett den Entwurf eines geänderten Regionalisierungsgesetzes verabschieden, das auch Maßnahmen zur Stützung der Verkehrsbranche aufgrund der hohen Energiepreise enthalten soll. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.

 

 

Schülerbeförderung

Die gestiegenen Kraftstoffkosten wirken sich auch auf die Schülerbeförderung aus. Es ist davon auszugehen, dass trotz des erhofften Diesel-Stützungspakts eine kommunale Beteiligung unvermeidbar sein wird. Insbesondere bei den Fahrten für Schülerkurse und bei den Sonderschulen wird mit einer Erhöhung der Vertragsentgelte gerechnet. Somit zeichnet sich schon heute eine Planüberschreitung im Jahr 2022 ab.

 

Soziales

Die Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege hängt stark von der demografischen Entwicklung ab. Die Zahl der älteren und insbesondere der Menschen im Alter ab 80 Jahren nimmt weiter zu. Daher wird sich auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen und damit auch die der Leistungsempfänger in der Hilfe zur Pflege weiter erhöhen. Hinzu kommen steigende Altersarmut sowie steigende Kosten im Pflegebereich. In Baden-Württemberg sind binnen 10 Jahren die Kosten pro Einwohner um über 30 % angestiegen.

 

Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Mit dem im Sommer veröffentlichten Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg wurde zum 1. Januar 2021 die Basis für das künftige Eingliederungshilfebudget nach dem SGB IX gelegt. Die Berechnungsgrundlagen des KVJS zur Einschätzung der Kostenfolgen basieren auf Annahmen und Schätzungen der neuen Gesetzessystematik bzw. der neuen Aufgabenstellungen. Hinzu kommen kreisspezifische Annahmen, Bewertungen und Konstellationen, so dass für die Jahre 2021 und 2022 verlässliche Schätzungen kaum möglich sind. Beeinflusst werden diese Schätzungen von weiteren, teilweise noch unklaren Faktoren, wie z. B. Tarifsteigerungen, dem höheren Anteil an Personalkosten in der Entgeltstruktur durch Trennung der Fach- von den existenzsichernden Leistungen, der zeitnahen Umstellung der Verbesserung der Personalschlüssel in den Werkstätten mit Behinderung sowie der komplexen Umstellung bei der sozialen Teilhabe, vor allem in der besonderen Wohnform durch die neue Leistungssystematik des Landesrahmenvertrages.

Der Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe wird im Jahr 2022 rund 68,6 Mio. € betragen. Vergütungssatzerhöhungen sowie Nachzahlungen für Corona-bedingte Mehraufwendungen an Einrichtungsträger werden zu einer Überschreitung des Planansatzes führen. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass das BTHG für die Träger der Eingliederungshilfe einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten wird. Dass das BTHG zum 1. Januar 2020 Konnexität auslöst, ist in Baden-Württemberg grundsätzlich unstrittig. Die zukünftigen finanziellen Auswirkungen des BTHG auf den Kreishaushalt werden maßgeblich davon abhängen, in welcher Höhe die Konnexitätsrelevanz des BTHG für die Zeit ab 2020 anerkannt wird.

 

 

Jobcenter

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt und folglich auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2022 sind noch nicht absehbar. Auch die Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges lassen sich aktuell noch nicht sicher einschätzen. Bislang ist aber noch kein massiver Anstieg der Arbeitslosenzahl zu verzeichnen. Sollte sich dies in der zweiten Jahreshälfte bewahrheiten, könnte die prognostizierte durchschnittliche Zahl an Bedarfsgemeinschaften unter Umständen nicht eingehalten werden.

 

Bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, aber auch in den konkreten Ausgabebeträgen, sind die Auswirkungen des Zugangs von Geflüchteten aus der Ukraine nicht berücksichtigt. Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt werden und Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Da das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld Leistungen des Bundes sind, werden die Kosten für den Regelbedarf, für Mehrbedarfe und Sozialversicherungen zu 100 % vom Bund getragen. Zusätzlich erhält der Landkreis bereits jetzt eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von aktuell 71,5 %.

 

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 darüber hinaus mit insgesamt zwei Mrd. Euro bei ihren Mehraufwendungen für die Geflüchteten aus der Ukraine. Die Summe setzt sich zusammen aus:

 

-          500 Mio. Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine

-          500 Mio. Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind

-          1 Mrd. Euro als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine, etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten. Die Pauschale wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt.

 

Inwieweit die Unterstützung der Kommunen durch den Bund über die Bundesbeteiligung KdU abgewickelt wird, steht noch nicht fest. Die genauen gesetzlichen Regelungen werden derzeit noch erarbeitet.

 

 

Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 21.04.2022 von einer Planerfüllung aus. Vor diesem Hintergrund stellt das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisses eine große Kraftanstrengung aller dar.

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Personalaufwendungen

(Brutto)

92.957.353

25.341.822

92.560.450

Personalaufwendungen

(Netto)

74.388.506

21.515.954

74.794.335

Gebäudekosten

18.170.845

3.682.303

17.638.635

Sächliche Ausgaben

9.506.495

2.206.881

9.450.000

Gebühren der unteren
Verwaltungsbehörde

8.815.850

2.398.158

8.800.000

Buß-, Zwangs- und
Verwarnungsgelder

1.834.800

219.303

1.750.000

Grunderwerbsteuer

16.900.000

4.164.742

16.850.000

Schlüsselzuweisungen des
Landes

39.222.743

10.059.458

39.222.743

Beiträge des Landes für UA- und UI-Maßnahmen an Kreisstraßen

4.285.000

1.060.330

4.285.000

ÖPNV - Zuschussbedarf

11.136.207

578.843

11.546.030

Schülerbeförderung -
Zuschussbedarf

5.086.522

332.108

5.310.000

Sozialhilfeleistungen

83.913.677

28.545.732

84.721.713

SGB II / Jobcenter

8.659.000

4.555.882

8.400.000

Jugendhilfeleistungen

21.472.528

6.056.121

21.279.128

Integration und Versorgung

1.344.880

524.903

1.326.000

 

 

Kreisstraßen

Belagsmaßnahmen

Planansatz

einschl. Ermächtigungen

Vergabe

Kostenvoranschlag

Beseitigung von Frostschäden

200.000 €

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 05.04.2022

200.000 €

K3246 Tonolzbronn -Helpertshofen

350.000 €

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 24.05.2022

Submissionsergebnis mit über 492.000 €

 

K3234 Neuler - Leinenfirst

600.000

 

noch nicht

ausgeschrieben

 

 

K3313 OD Lorch

(abgestufte B297)

500.000

verschoben auf 2023/2024

 

K3314 Schweindorf – B466

550.000

518.521,48

550.000 €

K3330 Rotenhar - Kreis-grenze

610.000 €

 

noch nicht

ausgeschrieben

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Erwerb beweglicher

Vermögensgegenstände

3.586.348

404.144

3.450.000

Verwaltungsgebäude Aalen, UNION-Areal

EMR  17.252.283     500.000 €

17.752.283

 

106.553

-        2021: 15,5 Mio. € Kreditermächtigung zur Sicherung des niedrigen Zinsniveaus

-       Geldanlagen mit     4,5 Mio. € und     2,0 Mio. € zur Sicherung der Liquidität

Berufliches Schulzentrum Schwäbisch Gmünd

- Generalsanierung

8.750.000 €

1.514.620

8.750.000

Jagsttalschule                        - Fassadensanierung

700.000 €

79.000

700.000 €

Berufliches Schulzentrum    Aalen                                   - Fassadensanierung

500.000 €

32.318

250.000 €

Breitbandversorgung

4.000.000 €

125.938

4.000.000

 

 

Ostalb-Klinikum

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Erweiterung/Ertüchtigung

Psychosomatik

EMR     275.000 €

15.000 €

275.000 €

Anpassung

Wasserversorgung

EMR       66.000 €

      200.000 €

266.000 €

5.000

 

250.000 €

 

Brandschutz

EMR     100.000

      150.000 €

250.000

205.000 €

250.000 €

Betriebsbereitsch. bish.

Zentral-OP

EMR       99.000 €

      300.000 €

399.000 €

64.000 €

350.000 €

IT-Strategie

EMR     100.000 €

       500.000 €

600.000

275.000 €

600.000 €

Aufrüstung Hygien. Herz-katheterlabor

230.000

230.000 €

230.000 €

Austausch Notstromversorgung

EMR     685.000 €

    200.000 €

885.000 €

20.000 €

400.000 €

Erweiterung Kälteanlage

EMR     300.000 €

          200.000 € 500.000

20.000 €

400.000 €

Ausbau Sectio-OP

EMR     100.000 € 

     250.000 €

350.000

45.000 €

350.000 €

Lüftungsanl./Heizverteilung

BT 5/6

100.000 €

0

100.000 €

Radiologiekonzept

533.333 €

0 €

530.000 €

Sanierung Hubschrauber-landeplatz

300.000 €

5.000 €

300.000 €

 

 

St. Anna-Virngrund-Klinik

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

IT-Strategie

EMR     100.000 €

       500.000 €

600.000 €

180.000 €

600.000 €

Brandschutz

EMR     118.000                          

   50.000 €

168.000 €

5.000

165.000 €

Austausch Rückkühler

EMR     177.500 €

     100.000 €

277.500 €

52.500

275.000 €

Radiologiekonzept

133.334

73.780

130.000

 

 

Stauferklinikum

Planansatz

derzeitiger Stand

Prognose

Zentrale Notaufnahme und Onkologische Tagesklinik

400.000 €         

100.000 €

400.000 €

IT-Strategie

EMR     100.000

    500.000 €

600.000 €

265.000 €

600.000 €

Heizanlage / BHKW

EMR     250.000 €

    150.000 €

400.000 €

143.000 €

400.000 €

Zytostatikalabor

           255.000 €

0

255.000 €

Erweiterung Kälteanlage

EMR     296.000 €

     300.000 €

596.000 €

5.000 €

450.000

Anpassung Wasserversorgung an Trinkwasserversorgung

EMR      98.500 €      100.000 €

198.500 €

5.000 €

180.000

Radiologiekonzept

333.334

116.160

330.000

Sanierung Hubschrauber-landeplatz

300.000

0 €

300.000 €

 

 

Kreisstraßen

Ausbaumaßnahmen

Planansatz

einschl. Ermächtigungen

Vergabe

Kostenvoranschlag

K3231 Zumholz – Matzen-gehren inkl. OD

EMR     250.000 €

     218.000 €

468.000 €

Bauausführung durch Gemeinde Rosenberg

Abrechnung liegt noch nicht vor

K3272 Remsbrücke Waldhausen BW

471.000 €

1.217.477,31 €

1.430.000 €

Zuschuss          529.000 €

K3281 RGW Heubach - Lautern

118.000 €

noch nicht ausgeschrieben; Realisierung 2023

 

K3313 RGW Lorch - Weitmars

589.000 €

noch nicht ausgeschrieben; Realisierung 2023

 

 

 

 


 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläse