Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Die Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems wird an die Firma Bosch als wirtschaftlichstes Angebot vergeben.
Sachverhalt/Begründung
Bislang wird in der Landkreisverwaltung die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den monatlichen, analogen und händisch geführten Arbeitszeitnachweis erfasst. Dieser wird am Ende eines jeden Monats an den Vorgesetzten übermittelt, welcher diesen manuell überprüft. Dieser Vorgang und viele anderen damit verbundenen analogen Prozesse sind bürokratisch, mit viel Aufwand verbunden und alles andere als zeitgemäß. Zudem sind aufgrund des EuGH-Urteils vom 14.05.2019 alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden komplett zu erfassen. Dies wurde ganz aktuell durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt (vgl. beigefügter Presseartikel Aalener Nachrichten vom 14.09.2022). Deshalb ist geplant, im Rahmen der Digitalisierung und Modernisierung unserer Verwaltung auch bei der Landkreisverwaltung ein elektronisches Zeiterfassungssystem einzuführen.
Für die Vorbereitung und Einführung eines entsprechenden Systems wurde ein Projektteam mit allen maßgebenden Bereichen (Geschäftsbereich Personal, Personalrat, Geschäftsbereich Information und Kommunikation, Datenschutzbeauftragter und Geschäftsbereich Digitalisierung und Organisation) gebildet. Die Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung wurden von Beginn an über den Projektstart- und verlauf informiert.
In enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle wurden für das Zeiterfassungssystem eine umfangreiche Leistungsbeschreibung und ein ausführlicher Anforderungskatalog erarbeitet.
Die Einführung eines elektronischen Arbeitszeitsystems wurde EU-weit im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben (§ 17 Vergabeverordnung). Es haben fünf Bieter ein Angebot abgegeben. Während den Aufklärungsgesprächen wurde festgestellt, dass drei Anbieter die von der Landkreisverwaltung geforderten Mindestanforderungen (KO-Kriterien) nicht erfüllen und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Nach den Anbieterpräsentationen und den geführten Aufklärungsgesprächen wurden die Vergabeunterlagen aktualisiert und die verbleibenden Anbieter aufgefordert, ein endgütiges Angebot abzugeben. Der Angebotspreis umfasst die einmaligen und laufenden Kosten für die Dauer von vier Jahren.
Die Wertung der Angebote ergab folgendes Endergebnis:
Der Zuschlag ist damit der Firma Bosch zu erteilen.
Finanzierung und Folgekosten |
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | PresseartikelSchwäbischePostAalenerNachrichten14.09.2022 (993 KB) |