Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Einleitung
Die von Bündnis 90/Die Grünen und CDU gebildete Landesregierung von Baden-Württemberg haben sich in der Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, im Rahmen der angestrebten ÖPNV-Offensive ein landesweit gültiges Jugendticket zum Preis von 365 Euro im Jahr einzuführen. Im September 2021 wurde dieses Ticket in der Öffentlichkeit angekündigt. Seither bemühen sich eine Vielzahl von Partnern von der Landesebene bis zu den Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden um eine gute Lösung für die Umsetzung des Vorhabens.
Das Jugendticket mit einem Einführungspreis von 365 Euro kann dabei zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen, indem es junge Menschen frühzeitig an den ÖPNV heranführt. Aus diesem Grund haben sich der Städtetag Baden-Württemberg und auch der Landkreistag Baden-Württemberg früh für das landesweite Jugendticket positioniert. Auch die Verkehrsverbünde stehen im Grundsatz zum landesweiten Jugendticket. Eine gemeinsame Erklärung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg sowie der Verkehrsverbünde im Land (vertreten durch den VDV) unterstreicht dies (vgl. Anlage 2). Auch beide Regierungsfraktionen haben sich nochmals mittels eines Schreibens der Fraktionsvorsitzenden (vgl. Anlage 3) für das landesweite Jugendticket positioniert.
Grundsätzlich wird von Seiten der Landesregierung die Freiwilligkeit der Einführung des Tickets betont, gleichwohl ist die gesamte Konstruktion auf eine landeseinheitliche Einführung hin angelegt. So müssen Verkehrsverbünde auch die jeweiligen 365-Euro-Jugendtickets anderer Verkehrsverbünde anerkennen, was de facto die Notwendigkeit einer landesweiten Einführung mit sich bringt.
Im Ostalbkreis führt die Einführung des landesweiten Jugendtickets zudem zu einer Absenkung des Eigenanteils beim OstalbAbo von aktuell 460 Euro auf 365 Euro - also um 95 Euro im Jahr. Es wäre rund 15.000 eigenanteilspflichtigen Fahrschülerinnen und Fahrschülern sowie 30.000 Eltern im Ostalbkreis kaum vermittelbar, wenn im Ostalbkreis dieses Angebot nicht vorgehalten werden würde.
Gleichwohl bringt die Einführung des landesweiten Jugendtickets für den Aufgabenträger Ostalbkreis und auch für den Verkehrsverbund OstalbMobil eine Reihe von organisatorischen und vor allem finanziellen Herausforderungen mit sich, die nachstehend skizziert werden sollen und die auch teilweise noch in der Klärung sind. Deshalb braucht es aus Sicht der Landkreisverwaltung einen Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung sowie des Kreistages zur Einführung des landesweiten Jugendtickets, um die weiteren komplizierten und aufwändigen Umsetzungsschritte hin zu diesem Angebot durchzuführen.
Organisatorische Herausforderungen
Ursprünglich war von Seiten des Landes Baden-Württemberg ein Starttermin für das landesweite Jugendticket zum 1. September 2022 geplant. Dieser Starttermin hätte nicht nur für die Gremien keinen angemessenen Vorlauf zur Klärung der relevanten Fragestellungen bedeutet - zumal der Vertrieb der Schüler-Abos für das Schuljahr 2022/2023 bereits ab März 2022 mit den Anmeldungen der Schulwechsler an den weiterführenden Schulen beginnt.
Mittlerweile haben sich die Partner zu einem landesweit einheitlichen Starttermin zum 1. März 2023 geeinigt. Damit besteht die Chance einen landesweit koordinierten und einheitlichen Start zu erreichen, den Startzeitpunkt operativ anzugehen und das Ticket auch landesseitig zu bewerben. Zudem können die letzten offenen Fragen zeitnah im Frühjahr geklärt werden und im Förderprogramm veröffentlicht werden.
Vor allem auf Seite der Verkehrsverbundes OstalbMobil gibt es zahlreiche arbeitsintensive Schritte, die vor einer Einführung des Angebotes stehen: Dazu gehören u. a. folgende Punkte:
Finanzielle Herausforderungen
Grundelement der Finanzierung des landesweiten Jugendtickets ist die Aufteilung des Gesamtzuschussbedarfes von 70 % durch das Land Baden-Württemberg und 30 % durch die kommunalen Aufgabenträger.
Eine Kostenabschätzung des Ostalbkreises mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg ist erfolgt. Die Kalkulation des Zuschussbedarfs für die Absenkung des Verkaufspreises vom OstalbMobil-Preis auf 365 Euro je Jugendticket und Jahr (netto) auf Basis der Verkaufszahlen 2019 und der Preise 2021 (abgestimmt zwischen Land, Ostalbkreis, OstalbMobil) erbrachte folgendes Ergebnis:
Ein wichtiger Erfolg der kommunalen Spitzenverbände ist, dass die Förderbedingungen des Landes nunmehr das Schulortprinzip statt dem ursprünglich geplanten Wohnortprinzip bei einer Bestellung des landesweiten Jugendtickets für Schülerinnen und Schüler und Azubis vorsieht. Bei den Studierenden soll das Studienortprinzip gelten. Aufgrund des hervorragenden Angebots im Bereich der Berufsschulen hat der Ostalbkreis einen Einpendlerüberschuss von rund 2.000 Schülerinnen und Schülern. Durch die Korrektur ist das Risiko geringerer Fahrgast- und Fahrgeldzahlen bei der Bestellung des landesweiten Jugendtickets und von Auswirkungen auf die Ausgleichsmittel nach §15 ÖPNVG (früher §45a-Mittel) deutlich reduziert. Der in der derzeitigen Spitzabrechnung enthaltene Busanteil von Auspendlern ohne Schiene ist gering.
Noch in der Klärung von kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land ist insbesondere folgender Punkt: Die Förderbedingungen des Landes setzen aktuell voraus, dass die Kommunen ihren 30 %-Anteil am gesamten Zuschussbedarf durch das Jugendticket erbringen. Die kommunalen Spitzenverbände ringen aktuell mit dem Land darum, dass die Aufgabenträger die landesweite Nutzung innerhalb der Verbünde mitfinanzieren müssen.
Weitere Risiken der Verkehrsunternehmen von Fahrgeldmindereinnahmen gibt es bei Erwachsenen unter 21 Jahren, die ohne besonderen Status (bspw. kein Azubi, keine Schülerin oder Schüler, kein Studierender) das LWJT bestellen können. Diese sind im Ostalbkreis im zweistelligen Bereich und damit gering. Detailfragen wie Regelungen für bisher eigenanteilsfreie Grundschülerinnen und Grundschüler, die Frage mit dem Umgang der 3. Kinder einer Familie und die Zukunft der Schulwegsicherheitskarten sind bis zur endgültigen Beschlussfassung über die Einführung des LWJT im Kreistag zu klären.
Planungssicherheit und Evaluation
Bei den Diskussionen rund um die Einführung des landesweiten Jugendtickets tauchte die Frage auf, wie nach dem Auslaufen des Fördermodells nach dem 31. Dezember 2025 verfahren wird. Insbesondere die Verkehrsunternehmer haben signalisiert, dass eine finanzielle Unterstützung dauerhaft angelegt werden muss. Hier haben sich mittlerweile erfreulicherweise die Regierungsfraktionen klar positioniert, dass das LWJT auch nach dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf Basis einer gesetzlichen Grundlage finanziert werden wird. Zuvor soll eine Evaluation unter Beteiligung der kommunalen Seite und der Verkehrsverbünde erfolgen, um Anpassungen/Nachsteuerungen vornehmen zu können, insbesondere aus allgemeinen Preissteigerungen.
Weiteres Verfahren
Der Aufsichtsrat von OstalbMobil sprach sich am 25. März 2022 mehrheitlich für eine sehr zeitnahe Umsetzung und Einführung des landesweiten Jugendtickets aus. Die Einführung des LWJT wird von Seiten OstalbMobil sehr begrüßt. Das Ticket bietet die Chance, dauerhafte Kunden für den öffentlichen Verkehr zu gewinnen.
Mit dem nun anstehenden Grundsatzbeschluss durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung soll der Weg für die weitere Einführung des LWJT im Ostalbkreis geebnet werden.
Nach den aktuellen Regelungen des Förderprogramms LWJT sind die Anträge der Aufgabenträger spätestens drei Monate vor dem geplanten Startzeitpunkt schriftlich beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg einzureichen. Rein kalendarisch wäre dies dann der 30. November 2022. Da das Förderprogramm einen Zusatz dahingehend enthält, dass Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden und im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bewilligt werden, ist jedoch eine frühzeitige Antragstellung im Spätsommer anzustreben.
Vor der Antragstellung beim Land werden nochmals Beschlüsse des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung eingeholt. Finanzierung und Folgekosten
Im Haushaltsjahr 2023 ist im Haushaltsplan THH7-73 Nachhaltige Mobilität, ÖPNV, Erläuterungen Nr. 17, Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation, Produktsachkonto 5470010001 43180015 ein Betrag in Höhe von 1,45 Mio. Euro (ab 1. März 2023) zusätzlich zu veranschlagen.
Anlagen
Anlage 1: Landräte-Rundschreiben Nr.: 7/2022 − Landesweites Jugendticket - Beschlussfassung der Landrätekonferenz am 29. März 2022 Anlage 2: Landräte-Rundschreiben Nr.: 7/2022 − Gemeinsame Erklärung Anlage 3: Stellungnahme Fraktionsvorsitzende Landtag Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 23. März 2022
Sichtvermerke
gez. Kurz, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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