Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme.
Sachverhalt/Begründung
Bei den Beratungen zum Haushaltsplan 2022 war im Kreistag der Wunsch nach einem Sachstandsbericht zu den wichtigen Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Ostalbkreis vorgetragen worden. Zu den in Planung oder Bau befindlichen Bundes- oder Landesstraßenbauvorhaben ist zu berichten:
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der damalige Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies im Jahr 2016 mit der Aufnahme der Projekte
entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans 2030 (BVWP) anerkannt und bekräftigt. Die zum damaligen Zeitpunkt bereits im BVWP enthaltenen Projekte befinden sich in der Planung bzw. im Bau oder sind wie die
zwischenzeitlich fertiggestellt worden.
Darüber hinaus werden weitere Maßnahme außerhalb des BVWP geplant bzw. ihre Baudurchführung vorbereitet:
Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die B 466 Ortsumfahrung von Neresheim und Ohmenheim. Dieses Projekt ist bislang noch in keinem Bauprogramm eingeplant.
B 29 Abschnitt zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Umfahrung Mögglingen
Für diesen Bereich wurde die Vorplanung dem Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur zur Variantenentscheidung vorgelegt. Das Land Baden-Württemberg hatte sich bei seiner Vorlage im Bereich Böbingen für die Tunnelvariante ausgesprochen. Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat der Bundesverkehrsminister der Tunnelvariante zugestimmt, so dass nun der RE-Entwurf auf dieser Basis aufgestellt werden kann. Nach der Entscheidung wurde sofort mit der Vorentwurfsplanung für das 9,5 km lange, nach derzeitiger Schätzung knapp 200 Mio. € teure Projekt begonnen. Ziel ist die Vorlage dieses RE-Entwurfs beim Landesverkehrsministerium im Jahr 2024. Nach dortiger Genehmigung und anschließender Erteilung des Gesehenvermerkes durch das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) können die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden. Der Zeitbedarf für das Planfeststellungsverfahren und die Ausführungsplanung sowie den Grunderwerb, die Ausschreibung und die Vergabe lassen einen Baubeginn 2030 realistisch erscheinen.
B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und Aalen
Für den ersten Abschnitt der Hauptbaustrecke fand der Spatenstich am 12. Oktober 2020 statt. Die Bauarbeiten liegen im Zeitplan und sollen Ende 2022 abgeschlossen sein. Der zweite Bauabschnitt zwischen der neuen Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck wurde bereits ausgeschrieben, die Ausschreibung musste jedoch aufgehoben werden, nachdem alle Bieter nicht verwertbare Angebote eingereicht hatten. Diese wird nun im April 2022 nochmals neu gestartet. Das Projekt wird deshalb erst im Jahr 2025 fertiggestellt werden können. Die Kosten für die 3,55 km lange Ausbaustrecke betrugen in einer Kostenschätzung im Jahr 2018 rund 47,5 Mio. €. Diese ist nun angesichts der krisenbedingten Baupreissteigerungen fortzuschreiben.
B 29 / K 3325 Um-/ Ausbau des Knotenpunkts bei Affalterried
Die Anschlussstelle in Bereich Affalterried stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar. In Richtung Stuttgart müssen die Verkehrsteilnehmer in die verkehrlich hochbelastete B 29 über zwei Konfliktpunkte linkseinbiegen. Einen weiteren Konfliktpunkt stellt das Linksabbiegen aus der B 29 aus Richtung Autobahn zur K 3325 dar, da dort die Gegenfahrbahn aus Richtung Stuttgart gequert werden muss. Vor allem in den Spitzenstunden kommt es dabei zu langen Wartezeiten, so dass die Verkehrsteilnehmer zu spontanen und unachtsamen Ein- und Abbiegevorgängen verleitet werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen diese Konfliktpunkte beseitigt und der Knotenpunkt auf der B 29 kreuzungsfrei umgebaut werden. Dazu ist neben dem regelkonformen Umbau der bestehenden östlichen Rampe der Bau einer zusätzlichen Rampe auf der Westseite vorgesehen. Eine Beibehaltung der bestehenden Rampe in ihrer jetzigen Form ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Der Radius in der Einfahrt in Richtung BAB würde wegen der Verbreiterung der B 29 unterhalb des geforderten Mindestradius liegen. Beide Verbindungsrampen werden an die B 29 über Ein- und Ausfädelungsstreifen angebunden. Durch die zweite Rampenverbindung müssen bei Ein- und Abbiegevorgängen keine Fahrbahnen mehr höhengleich gequert werden. Die Anbindung der beiden Verbindungsrampen an die K 3325 erfolgt auf jeder Seite mit einem Kreisverkehrsplatz. So können auch dort die Konfliktpunkte auf ein Minimum reduziert werden. Im Hinblick auf die naheliegende Ortsdurchfahrt Affalterried entlang der K 3325 dienen die beiden Kreisverkehrsplätze dazu, insbesondere der auf der Affalterrieder Seite, das in der Örtlichkeit als zu hoch beklagte Geschwindigkeitsniveau im Ortseingangsbereich Affalterried wirkungsvoll zu reduzieren. Der östliche Außerortskreisverkehr erhält einen Durchmesser vom 32 m, der Kreisverkehr am Übergang von der freien Strecke auf die Ortsdurchfahrt westlich der B 29 bei der Waldschenke erhält einen Durchmesser von 30 m. Ferner wird dem Wunsch der Stadt Aalen Rechnung getragen, den Flächenbedarf zu reduzieren und den Kreisel von der Bebauung abzurücken.
Der Rad- und Gehweg in Richtung Aalen verläuft wie bisher auf der Südseite der Kreisstraße. Von der Anschlussstelle Affalterried erhält die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart auf eine Länge von ca. 1.140 m einen zusätzlichen Fahrstreifen, der aus der Beschleunigungsspur entwickelt wird. In Fahrtrichtung Hüttlingen ist ab der Anschlussstelle in gleicher Weise ein ca. 1.400 m langer zusätzlicher Fahrstreifen geplant. In den Bereichen mit einem zusätzlichen Fahrstreifen wird der Verkehr wegen der jetzt erstmals entstehenden Überholmöglichkeiten entflechtet, der Verkehrsfluss wird deutlich verbessert. In Fahrtrichtung BAB 7 erfolgt die Verbreiterung auf der Ostseite der bestehenden Fahrbahn. Der gegenüberliegende Fahrbahnrand bleibt bestehen. Analog dazu erfolgt der einstreifige Anbau in Fahrtrichtung Stuttgart auf der Westseite. Die südlich der Anschlussstelle liegende Feldwegeüberführung muss aufgrund des unzureichenden Lichtraumprofils der bestehenden Brückenkonstruktion über der untenliegende B 29 durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt werden. Das vorhandene Überführungsbauwerk der Kreisstraße hat eine ausreichende Bauwerkslänge und kann bestehen bleiben. Drei bestehende Feldwegeunterführungen bleiben ebenfalls erhalten und müssen aber entsprechend verbreitert werden. Für den Anbau der zusätzlichen Fahrstreifen sowie für die beiden neuen Rampen an der Anschlussstelle werden ca. 2,65 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme Anschlussstelle Affalterried betragen nach einer ersten Kostenermittlung einschließlich Grunderwerb voraussichtlich 11,3 Mio. €.
Die Vorplanung wurde im März 2022 durch das Landratsamt Ostalbkreis fertigstellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur formalen Prüfung und Freigabe übergeben. Nach dessen Zustimmung kann die öffentliche Anhörung erfolgen und nach Bewertung der Anregungen und Forderungen der Träger öffentlicher Belange der RE-Entwurf ausgearbeitet werden. In diesem RE-Entwurf legt der Bauherr, im vorliegenden Fall das Bundesverkehrsministerium, fest, wie das Projekt ausgestaltet werden und was es kosten soll. Zur Herstellung des Baurechts muss danach gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann 2023 angesehen werden.
B 29 Um-/ Ausbau KP B19 / B29 Hüttlingen
Die Anschlussstelle Hüttlingen verknüpft heute die B 19 mit der B 29 höhengleich. Bezüglich des Unfallgeschehens ergibt sich ein analoges Bild zu Affalterried. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B 29 gestalten sich Linkseinbiege- und -abbiegevorgänge schwierig. Das Nutzen zu kurzer Zeitlücken in den bevorrechtigten Verkehrsströmen führt zu kritischen Situationen und Unfällen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Einmündung zu einem teilplanfreien, d.h. kreuzungsfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird dann nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsbeziehungen, von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19, werden über eine neue Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen. Vom Kreisverkehrsplatz B 19 / K 3311 / Rampe B 29 kommend rückt die neue Verbindungsrampe nach ca. 100 m von der bestehenden Rampe in Richtung Kochertal ab und unterquert die B 29 im ersten Brückenfeld der Kochertalbücke, ehe sie über zwei Bögen in Dammlage an die B 29 anschließt. An beiden Verbindungsrampen wird der Verkehr über Ein- und Ausfädelungsspuren der B 29 zu- bzw. von ihr ausgeleitet. Die neue Verbindungsrampe hat eine Länge von rund 560 m und kann zum überwiegenden Teil außerhalb der bestehenden Verkehrsflächen „auf freiem Feld" gebaut werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird aus der Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung Stuttgart ein zusätzlicher Fahrsteifen an der Steigungsstrecke fortgeführt. Der dadurch hinzukommende Überholfahrstreifen hat eine Länge von ca. 1.400 m. Im Anschluss an diesen Überholfahrstreifen beginnt bereits der dreispurige Ausbauabschnitt Affalterried. Die Verbreiterung erfolgt ausschließlich auf der Westseite der B 29. Die vorhandene Feldwegeunterführung kann wie die Brücken im Bereich Affalterried auf die neue Fahrbahnbreite verlängert werden. Im Aufstiegsbereich südwestlich der Anschlussstelle muss wegen der Verbreiterung die vorhandene Böschungssicherung ersetzt werden. Nach aktueller Kostenschätzung werden die Gesamtkosten rund 8,9 Mio. € betragen.
Die Vorplanung wurde im Februar 2022 durch das Landratsamt Ostalbkreis fertigstellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur formalen Prüfung und Freigabe übergeben. Nach dessen Zustimmung kann die öffentliche Anhörung erfolgen und unter Berücksichtigung und Abwägung der geäußerten Bedenken und Anregungen der RE-Entwurf ausgearbeitet werden. In diesem RE-Entwurf legt der Bauherr, im vorliegenden Fall das Bundesverkehrsministerium, fest, wie das Projekt ausgestaltet werden und was es kosten soll. Zur Herstellung des Baurechts muss danach gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann 2023 angesehen werden.
B 29 Oberalfingen - Westhausen
Der Planungsabschnitt zwischen der Einmündung bei Oberalfingen und der westlichen Einmündung bei Westhausen wird mit Kosten in Höhe von derzeit 21 Mio. € vierspurig ausgebaut. Der Ausbau umfasst eine Strecke von 3,6 km Länge mit den 4 signalgeregelten Knotenpunkten:
Die Verkehrsbelastung der B 29 in diesem Bereich lag bereits im Bezugsjahr 2013 mit bis 21.500 Kfz/24h deutlich oberhalb der Grenzbelastung von 20.000 Kfz/24h, bis zu der auf einer 2-spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Mit dem dringend notwendigen Ausbau der B 29 auf durchgehend 4 Spuren soll den aktuell sehr hohen und zukünftig noch anwachsenden Verkehrsbelastungen Rechnung getragen werden. Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knotenpunkte mit der L 1029, der B 290 und den beiden Rampenfußpunkten der BAB A 7-Anschlussstelle Aalen - Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen. Sie sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 enthält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe Ost und West zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zu einer Kreuzung ausgebaut. Die Gemeinde Westhausen plant auf der Südseite der B 29 ein Gewerbegebiet, welches zukünftig über diesen Knotenpunkt angeschlossen wird. Nach dem Knotenpunkt wird in Fahrtrichtung Nördlingen die Fahrspuranzahl von 4 auf 2 Spuren reduziert. Der Ausbau erfolgt parallel der bestehenden Fahrbahn der B 29 auf der Südseite. Der dortige Wirtschafts- bzw. Rad- und Gehweg wird entsprechend weiter nach Süden verlegt.
Derzeit befindet sich die Planung in der Phase der RE-Entwurfserstellung. Die Straßenplanung ist bereits fertiggestellt. Zur Vorlage des RE-Entwurfes beim Regierungspräsidium Stuttgart fehlen noch Kartierungen zur Flora und Fauna. Diese Leistungen waren vergeben und durch das beauftragte Planungsbüro begonnen worden, konnten von diesen aber wegen zwischenzeitlich eingetretener unzureichender Leistungsfähigkeit nicht mehr zu Ende geführt werden. Das Landschaftsplanungsbüro musste deshalb letztes Jahr ausgetauscht werden, was zu erheblichen Verzögerungen in der Aufstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) führt. Da die Kartierungen an die Vegetationsperiode geknüpft sind, wird mit dem Abschluss der Kartierung und der Fertigstellung des LBP im Sommer 2022 gerechnet.
Nach Vorlage des RE-Entwurfs beim Regierungspräsidium wird die Planung dort geprüft, anschließend durch das Verkehrsministerium genehmigt und von diesem dann dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorgelegt. Danach können die Planfeststellungsunterlagen erstellt und das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Parallel zur Straßenplanung ist die Landkreisverwaltung gemeinsam mit der Gemeinde Westhausen aktuell dabei, Lösungsmöglichkeiten für einen Lärmschutz zu erarbeiten.
B 29 Ausbau Lauchheim - Aufhausen (Röttinger Höhe)
Die B 29 soll zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen dem Bauende der Ortsumgehung Lauchheim und der 3-streifig ausgebauten Gefällestrecke vor dem Ortseingang von Bopfingen-Aufhausen (Aufhauser Steige) 3-streifig ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der K 3200 und der Straße zum Submissionsplatz bleibt als Kreuzung, die mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die B29 erhält eine Zusatzspur bergauf von Lauchheim kommend und eine zweite Fahrspur in Verlängerung der Aufhauser Steige in Fahrtrichtung Aalen bis zur Röttinger Höhe. Die jeweils 2 Geradeausspuren im Knotenpunktsbereich werden nach dem Knoten auf eine Spur bergab zusammengeführt. Die Kosten für das Projekt betragen knapp 9 Mio. €.
Die Planfeststellungsunterlagen vom November 2018 wurden im Juli 2020 (1. Planänderung) und dann nochmals im April 2021 (2. Planänderung) angepasst. Für die letzte Planänderung wird jetzt im April 2022 nochmals eine Anhörung durchgeführt. Sofern sich dabei keine wesentlichen Einwände ergeben, kann dann der Planfeststellungsbeschluss gefertigt werden. Bei einer Beauftragung der Ausführungsplanung noch in 2022 und einer Ausschreibung und Vergabe in 2023 wäre ein Baubeginn in 2024 möglich.
B 29n Röttingen – Nördlingen
Für das Vorhaben hatte das Landratsamt zur Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan in den Jahren 2014/2015 eine Studie zur technischen Machbarkeit erstellt. Diese Untersuchung wurde mit einer sehr umfangreichen Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die erarbeiteten Datengrundlagen führten bei der Bewertung des Vorhabens im Jahr 2016 durch das Bundesverkehrsministerium für den Bundesverkehrswegeplan 2030 zur Einstufung in den Vordringlichen Bedarf. Dafür ist die Region ausgesprochen dankbar.
Mit dem Vorhaben sollen 4 Ortsdurchfahrten (Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch) vom überregionalen Durchgangsverkehr der B29 entlastet werden. Deshalb ist für dieses ca. 15 km lange Projekt mit Kosten von 105 Mio. € (Stand 2015) ein Linienbestimmungsverfahren notwendig. Dieses führt der Ostalbkreis mit seinem Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur für das Regierungspräsidium durch.
Eine faunistische Planungsraumanalyse und die Erstellung einer Scopingunterlage sind abgeschlossen. Beides dient der Vorbereitung des Scopingtermins, in dem die planerischen Randbedingungen sowie der Untersuchungsrahmen und -umfang mit den Trägern öffentlicher Belange, den privaten Naturschutzverbänden und interessierter Bürger festgelegt werden. Das Regierungspräsidium hat geprüft, inwieweit ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss, und festgestellt, dass dies nicht notwendig ist. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg muss nun beim Fernstraßenbundesamt (FBA) zuständigkeitshalber den Scoping Termin beantragen. Das Fernstraßenbundesamt ist seit dem 01.01.2021 als neu geschaffene Instanz für Linienbestimmungsverfahren bei Bundesstraßen zuständig.
Eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung wurde durch das LRA durchgeführt, diese hat gezeigt, dass die drei Verkehrsachsen B 29, L 1060 und B 466 getrennt voneinander betrachtet und projektiert werden müssen.
Für die umfangreichen Straßenplanungen hat das Landratsamt Ostalbkreis ein europaweites VgV-Verfahren durchgeführt und abgeschlossen. Aufgrund der Vergabehöhe müssen das Verkehrsministerium BaWü und das Regierungspräsidium Stuttgart der Vergabe zustimmen. Diese Entscheidung ist noch anhängig.
In 2021 erfolgte die faunistische Kartierung, Zwischenergebnisse, liegen dem Landratsamt Ostalbkreis vor. Diese zeigen bezüglich des Artenschutzes hohe Raumwiderstände für einzelne Trassen auf. Allerdings sind die denkbaren Varianten nicht nur danach, sondern auch noch bezüglich einer Vielzahl weiterer Kriterien und aller relevanten Schutzgüter zu beurteilen. Diese Beurteilung steht noch aus. Ihr Ergebnis soll dann mit dem Bundesverkehrsministerium besprochen werden, um die nächsten Schritte im weiteren Planungsverlauf festzulegen.
B 19 Teilortsumgehung Untergröningen
Für die B 19 Teilortsumgehung Untergröningen laufen derzeit die Arbeiten für die Ausführungsplanung. Die Baumaßnahme ist zwar nur knapp 500 m lang, hat es bautechnisch aber in sich. So müssen 2 Kocherbrücken Länge 35 m und Länge 61 m neu gebaut und eine alte Kocherbrücke abgerissen werden. Gleichzeitig müssen gemeindliche Entwässerungsleitungen neugeordnet und ein Regenklärbecken neu gebaut werden. Ein Baubeginn für die Vorwegmaßnahmen ist für 2022 vorgesehen, die Bauzeit für die Hauptbaumaßnahme wird etwa 2 Jahre betragen.
B 29a von der B 19 bis zur Ortsumfahrung Ebnat (Aufstiegstrecke)
Das Regierungspräsidium bereitet derzeit die Vergabe der Vorplanung für diese Maßnahme, die als Teil der B 29a von der B 19 bis zur BAB A7 im Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, vor. In der Vorplanung werden die Varianten, die vor Ort entwickelt worden sind und über die Stadt Aalen vorgetragen werden, in den Variantenvergleich einbezogen. Nach einer Variantenentscheidung und entsprechenden vorauslaufenden faunistischen Erhebungen sowie einer vorherigen Umweltverträglichkeitsuntersuchung, kann dann nach einer Anhörung der Öffentlichkeit der Planungsprozess mit den nächsten Schritten fortgesetzt werden.
B 466 Ortsumfahrungen Neresheim und Ohmenheim
Die beiden Umfahrungen sind noch nicht im Bundeverkehrswegeplan enthalten. Deshalb hat sich Landrat Dr. Bläse nach Abstimmung mit Herrn Landesverkehrsminister Hermann an den neuen Bundesverkehrsminister Dr. Wissing gewandt und um die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegplan gebeten, wenn dieser evaluiert und fortgeschrieben wird.
B 19 / K 3292 / Stadtstraßen Anschlussstelle Oberkochen-Süd
Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen. Ursächlich für die heutige Überlastung sind die allgemeine Verkehrszunahme der letzten Jahre, das Entstehen vieler neuer Arbeitsplätze in Oberkochen und das deswegen gestiegene Verkehrsaufkommen sowie die Aufsiedlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Königsbronn/Oberkochen (SMT) seit 2001. Über die Anschlussstelle Oberkochen-Süd sollen weitere Gewerbegebietsflächen erschlossen werden und das Verkehrsaufkommen aus noch weiterwachsenden Arbeitsplatzzahlen abgewickelt werden. Der Knotenpunkt ist heute allein auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet, der Radverkehr wird nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem Ausbau sollen gesonderte, sicher zu befahrende Radwegverbindungen geschaffen werden. So wird insbesondere die parallel zur B 19 verlaufende Radverbindung Aalen - Heidenheim im Sinne einer Beschleunigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt. Gleichzeitig wird die Verknüpfung mit den südlichen Bereichen von Oberkochen (Richtung Zeiss-Stammwerk) verbessert. In enger Zusammenarbeit haben das Regierungspräsidium, die Stadt und das Landratsamt eine Lösung entwickelt, die die Defizite des heutigen Knotens beseitigt. Über die Aufteilung der dabei entstehenden Kosten wurde mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Oberkochen bereits Einigung erzielt (vgl. Sitzung AUK am 05.04.2022).
Die Detailplanung erfolgt derzeit auf Hochtouren, so dass die notwendigen Förderanträge rechtzeitig gestellt werden können. Für die Baumaßnahme ist kein Rechtsverfahren notwendig, da mit den Trägern öffentlicher Belange jeweils bilaterale Lösungen herbeigeführt werden können und Grunderwerb auf freiwilliger Basis möglich ist. Mit dem Bau begonnen werden soll im II. Quartal 2023.
Landesstraßen
L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot
Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen. Nach der Landtagswahl im März 2021 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, alle Straßenbauvorhaben einem Klimacheck zu unterwerfen. Bis April 2022 sollte eine Vorschrift erarbeitet werden, wie die Projekte und Vorhaben einem Klimacheck unterzogen werden. Der Klimacheck wird nicht nur den betriebsbedingten CO2-Ausstoß betrachten, sondern auch die CO2-Bilanz während des Bauens und zur Produktion der Baustoffe. Das Ergebnis des Klimachecks hat Auswirkungen auf die Bauwürdigkeit eines Projekts und auf die Priorisierung. Der Bund wird die dem Bundesverkehrswegplan zugrundeliegende Verkehrsprognose bis 2023 fortschreiben. Darauf aufbauend wird das Landesverkehrsmodell 2024 erarbeitet, das Maßstab und Vorgabe für Verkehrsuntersuchungen sein wird, wobei die beabsichtigte Verkehrswende berücksichtigt werden soll. Die sich daraus ergebenden zukünftig erwarteten Verkehrsbelastungen werden Basis für den Klimacheck sein.
Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung zwischen Herrn Verkehrsminister Hermann und Herrn Landrat Dr. Bläse stattgefunden. Dabei hat sich das Verkehrsministerium zu den Maßnahmen bekannt und einem Planungsbeginn zugestimmt. Das Land hat aber einer Planung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vor dem Hintergrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte und mit dem Hinweis, dass die Projekte der L1060 als letzte in die Maßnahmenliste aufgenommen worden sind und deshalb nicht als erste geplant werden könnten, vorerst nicht zugestimmt.
Daher gilt es im nächsten Schritt, die Festlegung erster Planungsschritte und die Durchführung der Planung mit der Stadt Ellwangen und der Gemeinde Unterschneidheim abzustimmen.
L 1161 Nordumfahrung Heubach
Für die Nordumfahrung Heubach gibt es eine generelle Finanzierungszusage des Landes für den Lückenschluss zwischen der L 1161 westlich von Buch und den bereits im Zuge von LGVFG-Maßnahmen fertiggestellten Abschnitten. Derzeit wird der RE-Entwurf durch die Stadt Heubach im Auftrag des Regierungspräsidiums aufgestellt. Danach soll das Baurecht über ein Bebauungsplan- oder ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Die Nordumgehung Heubach wird dringend gebraucht für eine ortsdurchfahrtsfreie Erschließung des von der Stadt Schwäbisch Gmünd geplanten Gewerbegebiets Aspen zwischen dem Gügling und Buch. Gleichzeitig ist die Fertigstellung der Nordumgehung Heubach zwingende Voraussetzung, um die B 29 im Bereich Böbingen 4streifig ausbauen zu können. Der letzten zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Heubach abgestimmte Zeitplan sieht eine Fertigstellung der L 1161 Nordumgehung Heubach für Ende 2027 vor.
Im Rahmen der Sitzung werden einzelne Maßnahmen nochmals vorgestellt.
Finanzierung und Folgekosten
keine
Anlagen
keine
Sichtvermerke
gez. Weiß, GB Verkehrsinfrastruktur gez. Kurz, Dezerant II gez. Dr. Bläse, Landrat
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