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Vorlage - 059/2022  

 
 
Betreff: Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise und des Eigenanteils in der Schülerbeförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
05.04.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
12.04.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung inkl. Anlage 1, Teil 2 und 3

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Satzungsänderung und den neuen Tarifen von OstalbMobil wird entsprechend der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 01.08.2022 zugestimmt, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst.

 

2. Die Höhe der Eigenanteile in der Schülerbeförderung bleiben unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Vorbemerkung

 

Alljährlich obliegt es dem Landkreis/dem Kreistag die Ausgestaltung bzw. Höhe der landkreisweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) festzulegen. Dabei sind neben der verkehrspolitischen Agenda auch die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze sowie die vorgegebenen rechtlichen Umstände (ÖPNV-Gesetzgebung EU/Bund/Land) zu beachten.

 

Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Verkehrsverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht. Die vorgeschlagene Tariferhöhung der OstalbMobil-Tarife wurde in der 37. Arbeitsgruppen-Sitzung der V7-Unternehmen am 04.03.2022 und in der Aufsichtsratssitzung am 25.03.2022 vorberaten und empfohlen. Die Gesellschafterversammlung von OstalbMobil wird am 25.04.2022 im Nachgang informiert. Die Beschlussfassung im Kreistag soll vorab erfolgen, um die Fristen für die Meldung und Einpflege neuer Tarife einhalten zu können.

 

Normiert werden die Abgabepreise in der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vorschrift) des Ostalbkreises. Die vergangene Anpassung erfolgte zum 01.08.2021 mit einem Umfang von 2 %. Diese lag bereits damals unter dem Bereich der Tarifabschlüsse und Inflationsrate. In 2020 wurde sogar auf eine Tariferhöhung im August 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV verzichtet, um die Nachfrage zu befördern.

 

Die Kostenentwicklung im Nahverkehr zeigt eine erhebliche allgemeine Kostenentwicklung und exorbitante Dieselpreisentwicklung.

 

 

 

 

 

Vorgeschlagen wird eine Tariferhöhung von OstalbMobil in Höhe von 4,997 % im Kontext des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2022 in Höhe von +5,1 % Inflationsrate, +22,5 % Verbraucherpreise Energie, +5,3 % Verbraucherpreise Nahrungsmittel.

 

Grundsätzlich kann von einer (Haushalts-)Wirkung von ca. 150.000 Euro je Prozentpunkt Abgabepreiserhöhung ausgegangen werden. Finanziell wird diese zum Ausgleich der Lohnkostensteigerungen beim Fahrpersonal und den exorbitanten Dieselpreissteigerungen benötigt. In naher Zukunft werden die Mehreinnahmen mit der Einführung des landesweiten Jugendtickets für 365 € (Einführungszeitpunkt zum 01.09.2022 oder 01.03.2023 derzeit noch offen) konterkariert. Jedoch wird das Land 70 % der Differenz zwischen dem OstalbMobil-Preis zum Jugendticket übernehmen.

 

Aktuell stehen Dieselgipfel bei Bund und Land an, zur schnellen Hilfe für die Busbranche wegen hoher Spritpreise (siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg vom 16.03.2022). Zur Liquiditätssicherung werden Fördermittel des Landes nach § 15 ÖPNVG, die je hälftig zum 1. April und 1. Oktober ausbezahlt werden, auf den Monat März vorgezogen. Weiter wurde die zweite Hälfte des ÖPNV-Rettungsschirms 2021 in Höhe von 85 % vom Land kurzfristig an Verbund und Ostalbkreis überwiesen. Diese Mittel werden aktuell vom Ostalbkreis ausbezahlt. Allerdings erhalten Liquiditätsmittel aus vorgezogenen § 15 ÖPNVG-Leistungen und Rettungsschirm nur Linienkonzessionäre nach § 42 und § 43 PBefG. Subunternehmer, Schülerverkehre im freigestellten Linienverkehr und Taxis gehen leer aus. Zugleich soll von kommunaler Seite ein Beitrag zu einem ÖPNV-Stützungspakt auf den Weg gebracht werden. Ein Beitrag wird in Abstimmung mit Fördervoraussetzungen erarbeitet.

 

 

2. Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife

 

Alljährlicher Regeltermin für die Anpassung der OstalbMobil-Fahrpreise ist der 1. August.

 

Insgesamt stellt der Vorschlag einer Tariferhöhung um 4,997 % nur das Ergebnis einer ungewichteten Durchschnittsermittlung, ohne Gewichtung nach den jeweiligen Verkaufszahlen, dar. Einzelne Fahrkartensortimente, insbesondere im Einzelfahrscheinbereich und Einzelkauf steigen etwas deutlicher an als andere. Zeitkarten steigen weniger, auch aufgrund der Landesvorgaben.

 

Im Einzelnen:

 

Der Fahrpreis für rabattierte und im Barverkauf veräußerte Einzelfahrscheine erhöht sich um je ca. 5,10 % (Kinder um 4,07 %) bzw. rabattiert um 5,34 %. Die Abo-Preise und bar verkauften Monatskarten Erwachsene erhöhen sich durchschnittlich um 5,41 % bzw. im Abo um 5,20 %.

 

Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr wird der im Ausbildungsverkehr gegenüber den Monatskarten für Erwachsene gesetzlich erforderliche Rabatt von 25 % konsequent eingehalten.

 

Die Orts- und Stadttarife wurden in analoger Höhe angepasst.

 

 

3. Eigenanteile in der Schülerbeförderung

 

Die Eigenanteile in der Schülerbeförderung in Höhe von 46 € (10 Monate/Jahr) wurden zuletzt 2018 überdurchschnittlich angepasst, wodurch diese landesweit im Mittelfeld sind. Aufgrund der in Aussicht gestellten Einführung des landesweiten Jugendtickets für 365 € erübrigt sich eine Erhöhung des Eigenanteils.


Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Haushaltsjahr 2022 ist im Haushaltsplan THH7-73 Nahverkehre ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) ein Betrag in Höhe von 9,937 Mio. Euro veranschlagt. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet.

 

Die Höhe der Eigenanteile im Produkt 2140010000 34880000 Eigenanteile Schülerbeförderung beträgt seit 2018 rund 7 Mio. € und bleibt unverändert.

 

 


Anlage

 

Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung inkl. Anlage 1, Teil 2 und 3

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Kurz, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung inkl. Anlage 1, Teil 2 und 3 (62 KB)