Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
1. Standortsuche
Aktuell kann in Baden-Württemberg die gesetzlich geforderte 10-jährige Entsorgungssicherheit - jedoch nur unter Hinzuziehung der planfestgestellten Deponiekapazitäten - sichergestellt werden. Nach bisherigen Schätzungen ist jedoch für Baden-Württemberg mit einem erhöhten Zustrom an mineralischen Abfällen zu rechnen, die auf Deponien der Klasse I und II abgelagert werden müssen.
Im Ostalbkreis wird mit den geplanten Deponieaufstockungen der beiden Standorte Ellert und Reutehau die Entsorgungssicherheit im Landkreis mittelfristig gewährleistet. Der Zeitraum von der Suche bis zur Planfeststellung bei Ausweisung neuer Deponien umfasst jedoch in der Regel mehrere Jahre. Mit Grundsatzbeschluss vom 29.06.2021 hat der Kreistag daher beschlossen frühzeitig mit der Standortsuche für geeignete Deponien zu beginnen, um die Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle im Ostalbkreis langfristig gewährleisten zu können.
Um mögliche Standorte für geeignete Deponiegelände ausfindig zu machen, wurden in einem ersten Schritt anhand der Gesamtkarte des Ostalbkreises potentiell geeignete Deponiegelände (DK I und DK II) ermittelt. Unter Hinzuziehung öffentlich zugänglicher Geodaten wurden die Flächen gekennzeichnet, welche aufgrund von einem oder mehreren Ausschlusskriterien nicht oder nur eingeschränkt als Standort für eine Deponie geeignet sind.
Folgende Ausschlusskriterien wurden definiert: Oberflächenwasser und Grundwasser (Grundwasserschutzgebiete, Fließgewässer, Überschwemmungsgebiete, stehende Gewässer) Siedlungsflächen (300 m Abstand zu Siedlungen) Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz (FFH-Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Waldschutzgebiete, Naturpark) Geologie (Weißer Jura und Gipskeuper Erdabfallgefahr)
Die kartografische Darstellung der ausschließenden und einschränkenden Kriterien ist in Anlage 1 beigefügt. Demnach scheidet der Süden des Landkreises im Bereich der Albhochfläche vollständig als möglicher Standort aus. Grund hierfür sind neben zahlreichen Umwelt- und Naturschutzbereichen insbesondere der Umstand, dass es sich hier um ein Karstgebiet handelt, bei welchem Erdfälle generell nicht auszuschließen sind. Darüber hinaus ist ein Großteil der Fläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Im Nordwesten des Landkreises befindet sich der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald mit zahlreichen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, so dass dieser Bereich ebenfalls nicht als möglicher Standort in Frage kommt.
Insgesamt scheiden durch die Negativkartierung bereits rund 79% der Gesamtfläche des Ostalbkreises als möglicher Deponiestandort aus.
Nach der Negativkartierung verbleidende Flächen finden sich insbesondere im Nordosten des Landkreises, welcher dünn besiedelt ist und relativ wenig ausgewiesene Schutzgebiete aufweist. Weitere wenn auch durch die relativ dichte Besiedlung deutlich kleinräumigere Flächen finden sich zwischen den Städten Aalen und Schwäbisch Gmünd im Bereich des Albvorlands sowie den Höhenzügen seitlich des Leintals.
In der Anlage 2 sind die im Rahmen der Negativkartierung festgestellten Flächen als grau hinterlegte Einheitsfläche dargestellt. Aus den verbleibenden Flächen wären unter Berücksichtigung positiver Standortbedingungen potentiell geeignete Flächen zu identifizieren. Zu den positiven Standortbedingungen zählen zum Beispiel Verkehrsanbindung, vorhandene Infrastruktur, günstige geologische Rahmenbedingungen, günstige topografische Rahmenbedingungen. Potentiell geeignete Flächen sind dann im Rahmen von detaillierten Standortgutachten eingehend auf ihre Eignung zu prüfen.
Zur Ermittlung potentiell geeigneter Deponiestandorte (DK I und DK II) aus den verbleibenden Flächen unter Berücksichtigung positiver Standortbedingungen soll ein externes Büro hinzugezogen werden. Die freiberuflichen Leistungen werden im Rahmen einer Vergabe nach § 50 UVgO ausgeschrieben.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Um die Akzeptanz eines Deponiestandortes zu erhöhen, strebt der Ostalbkreis eine frühe informelle Beteiligung der Öffentlichkeit unter Hinzuziehung eines externen Büros an.
Im Detail kann die Beteiligung in folgende Bausteine gegliedert sein:
- Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes, welches konkret und detailliert festlegt, was gemacht werden soll. - Planen, Erstellen und Betreiben einer Projekthomepage mit allen für die Öffentlichkeit relevanten Informationen. Die Homepage wird grafisch so aufbereitet, dass komplizierte Prozesse und Planungen von Laien nachvollzogen werden können. Damit kann sich die Öffentlichkeit über die Homepage detailliert über das Projekt und dessen Stand informieren. - Planung und Erstellen von Kurzfilmen mit z.B. Interviews von Experten, Aufnahmen vom Projekt vor Ort - Durchführung von Öffentlichkeitsterminen zur Vorstellung des Projektes - Dialogtermine, welche mit einer festgelegten Anzahl von Teilnehmern (z.B. 15 zufällige Bürger aus dem Projektgebiet, plus 10 Teilnehmer aus Verbänden und Industrie) durchgeführt werden und welche zum Ziel haben, die Akzeptanz des Projektes und die Akzeptanz der Planung zu erhöhen. Dabei sollen Möglichkeiten aber auch Grenzen der Planung aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der Dialogtermine werden in den Öffentlichkeitsterminen und auf der Projekthomepage anschaulich präsentiert und veröffentlicht.
Die freiberuflichen Leistungen werden im Rahmen einer Vergabe nach § 50 UVgO ausgeschrieben.
3. Wiederverwendung und Recycling
Abfälle sind eine wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle. Daher kommt der Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund prüft der Ostalbkreis in Abstimmung mit der GOA parallel zur Standortsuche Lösungsstrategien und Maßnahmenvorschläge zur Optimierung der Verwertung mineralischer Abfälle.
Durch die Wiederverwendung bereits verbauter Ressourcen und das Recycling ressourcenhaltiger Abfälle und deren sekundäre Nutzung kann der Bedarf an Primärbaustoffen maßgeblich gesenkt werden. Gleichzeitig wird ein schonender Umgang mit verfügbaren Deponiekapazitäten gewährleistet.
Finanzierung und Folgekosten
Kostenträger für die Planungskosten ist der Ostalbkreis. Die Planungskosten werden im TeilHH 8 entsprechend eingeplant.
Anlagen
Anlage 1: Kartografische Darstellung der ausschließenden und einschränkenden Kriterien Anlage 2: Negativkartierung
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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