Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beteiligung des Ostalbkreises an der Untersuchung „Mobilität in Deutschland“ zu. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt die Vertiefungsstichprobe in Auftrag zu geben. Nach Untersuchungsabschluss ist der Ausschuss über die Ergebnisse zu informieren.
Sachverhalt/Begründung
Die Befragung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) ist die bedeutsamste, regelmäßig stattfindende bundesweite Untersuchung von Haushalten hinsichtlich ihres alltäglichen Mobilitätsverhaltens (letztmalig im Jahr 2017). Hierbei werden unterschiedlichste Fragestellungen formuliert, um ein entsprechendes Bild zur Alltagsmobilität zu bekommen, z. B.:
Auch werden neue Mobilitätsformen (Car-Sharing etc.), Elektromobilität oder die Digitalisierung abgebildet (http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2017_Ergebnisbericht.pdf).
Beispiele:
1. So werden etwa die Modal Split-Anteile ermittelt, also die Frage geklärt, wie Menschen ihre Verkehrswege mit welchen Verkehrsmitteln bestreiten, nachfolgend differenziert nach Raumtyp.
2. Bei der ÖPNV-Nutzung werden u. a. die genutzten Fahrkarten abgefragt, auch untergliedert nach Raumtyp.
Vertiefungsstichprobe
Die in der Studie gewonnen Erkenntnisse lassen sich naturgemäß nur begrenzt scharf auf unterschiedlichste Räume, wie etwa den Ostalbkreis, herunterbrechen. Dies ist angesichts von ca. 150.000 befragten Haushalten (von bundesweit 41 Mio. Haushalten) auch kaum zu erwarten.
Im Rahmen der diesjährig stattfindenden „MiD-Studie 2023“ besteht für Landkreise die Möglichkeit anhand einer regionalen Vertiefungsstudie valide Zahlen/Informationen und daraus ableitbare Erkenntnisse zu bekommen, welche sich verkehrsplanerisch verwenden lassen könnten. Ableitungen gelängen dann landkreis-, mitunter gar gemeinde- bzw. raumschaftsscharf.
Es ist zudem eine vielfach formulierte Anfrage an die Landkreisverwaltung, inwiefern landkreisspezifische Informationen in Bezug auf Verkehrsmittelwahl und -nutzung vorliegen.
Regionale Stichproben haben eine Mindestgröße von 1.000 Haushalten. Jede von einem Dienstleister durchgeführte Haushaltsbefragung kostet 58,50 Euro (netto). Insgesamt ergäbe sich also ein zu finanzierender Betrag von ca. 70.000 Euro (brutto). Das Land fördert zu 50 %. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Regierungspräsidiums liegt vor.
Weiterer Umgang
Der Ostalbkreis hat im März 2022 gegenüber dem Dienstleister („infas-institut“) mittels Letter of Intent (LoI) sein Interesse an der Stichprobe bekundet. Die Beauftragung müsse – einen positiven Gremienbeschluss vorausgesetzt – bis Mai 2022 erfolgen. Die Befragungen sind für das Gesamtjahr 2023 vorgesehen, verwendbare Ergebnisse lägen dann Ende 2024 vor. Finanzierung und Folgekosten
Die einzusetzenden Eigenmittel in Höhe von ca. 35.000 Euro sind in der Haushaltstelle „Aufwendungen für Gutachten“ des Geschäftsbereichs „Nachhaltige Mobilität“ hinterlegt.
Anlagen
Keine
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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